Laut Referentenentwurf

Das sind die Beitragsbemessungsgrenzen für 2023

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die neuen Rechengrößen zur Sozialversicherung veröffentlicht. Aus dem Referentenentwurf geht unter anderem hervor, wie sich die Beitragsbemessungsgrenzen und die Jahresarbeitentgeltgrenze ab 2023 verändern sollen. Der Versicherungsmakler Sven Hennig hat die wichtigsten Neuerungen in einer Grafik zusammengefasst.
Berlin, Deutschland 28. Juni 2022:

Schild des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
© picture alliance / Fotostand | Fotostand / Reuhl
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 9. September 2022 den Referentenentwurf mit den neuen Rechengrößen zur Sozialversicherung veröffentlicht. Der Bundestag muss dem Entwurf noch zustimmen.

Hier geht es zum Blog-Beitrag von Sven Hennig auf online-pkv.de.

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