Ein Älteres Paar vor dem Ruhestand denkt darüber nach, wie ihr Kapital auch im Ruhestand durch Fonds oder Fondspolicen weiterarbeiten kann. © Freepik
  • Von Sabine Groth
  • 14.08.2025 um 09:34
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lesedauer Lesedauer: ca. 03:20 Min

Fondsinvestments können nicht nur während des Arbeitslebens, sondern auch im Ruhestand eine gute Wahl zum Vermögensaufbau sein. Sie können entweder direkt oder über eine Fondspolice genutzt werden. Wir zeigen die wichtigsten Unterschiede der beiden Vehikel in der Entnahmephase.

Kapital im Ruhestand weiterarbeiten lassen

Wer sich aus dem Arbeitsleben verabschiedet, muss nicht gleichzeitig auch sein Kapital in den Ruhestand schicken. Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und des längeren Ruhestandes, wird das gesamte Vermögen nicht sofort benötigt und kann weiter an den Kapitalmärkten investiert bleiben. In der Beratung zur Generationenvorsorge sollte daher auch überlegt werden, wie vorhandenes Kapital im Ruhestand optimal investiert werden kann. Fonds oder Fondspolicen bieten hier die Möglichkeit , von der Renditestärke der Aktienmärkte zu profitieren. Beide Instrumente haben ihre Vorteile und können auch kombiniert werden. 

Finanzielle Flexibilität zählt im Alter

Im Ruhestand können sich die finanziellen Bedürfnisse z. B. durch gesundheitliche Probleme schnell ändern. Daher ist es wichtig, dass nicht benötigtes Vermögen flexibel verfügbar bleibt. Direktanlagen in Fonds, egal ob in aktiv gemanagte Strategien oder passive ETFs, bieten maximale Flexibilität. Kunden können jederzeit Ein- und Auszahlungen vornehmen oder Entnahmepläne für regelmäßige Auszahlungen einrichten. Umschichtungen und damit auch Anpassungen des Risikos an die Lebensumstände sind einfach und schnell möglich. Mit dem passenden Depot-Anbieter steht Kunden nahezu das gesamte Fondsangebot in Deutschland zur Auswahl.   

Bei Fondspolicen ist die Fondsauswahl auf das Angebot des Versicherers beschränkt. Hier sollte auf Qualität und Vielfalt geachtet werden. Kunden müssen sich nicht auf bestimmte Fonds langfristig festlegen, aber sie binden sich an einen Versicherungstarif. Eine ganze Reihe von Lebensversicherern bietet mittlerweile nicht nur Umschichtungen, sondern auch flexible Entnahmephasen an, die bis zum 85. Geburtstag oder auch länger laufen. Ein- und Auszahlungen sowie Teilverrentungen sind ebenfalls möglich. 

Kosten schmälern die Rendite

Fondspolicen sind in der Regel teurer als Fonds im Bankdepot, da zusätzlich der Versicherungsmantel bezahlt werden muss. Allerdings gibt es auch hier Entwicklungen, die die Kosten reduzieren. Neben den auch bei der Bank üblichen Kosten für die Beratung und Betreuung fallen oft nur geringe Entgelte für Verwaltung und Risikoschutz an. Im Gegensatz zum Depot sind viele Funktionen wie Rebalancing, Ein- und Ausstiegsmanagement sowie Verrentungskosten bereits enthalten. Zudem bieten manche Versicherer in ihren Policen institutionelle Fondstranchen mit geringeren laufenden Kosten an oder geben Kickbacks als Überschüsse an Kunden weiter. Auf Ausgabeaufschläge wird in der Regel verzichtet. Diese einmaligen Kaufaufschläge, die bei Aktienfonds häufig 5 Prozent betragen, fallen bei der Direktanlage an, können aber je nach Anbieter dauerhaft oder auch nur zeitweise rabattiert werden. Bei ETFs werden statt des Ausgabeaufschlags banken- und börsenabhängige Gebühren für Kauf und Verkauf erhoben oder ein Spread (Spanne zwischen An- und Verkaufspreis) als Ertragsbringer eingebaut. Zudem können bei direkt gehaltenen Fonds jährliche Depotgebühren und Entgelte für eine zusätzliche Vermögensverwaltung (z. B. bei Robo-Advisern) anfallen. 

Steuern nicht vergessen

Steuern sind ein Kostenblock, der oft schwerer wiegt als die Produktkosten. Fondspolicen und Fonds werden steuerlich unterschiedlich behandelt. Beim Verkauf von Fondsanteilen fällt Abgeltungssteuer auf die Gewinne an (25 Prozent plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer). Während der Haltezeit wird Abgeltungssteuer auf ausgeschüttete Erträge oder die Vorabpauschale fällig, sofern der jährliche Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro überschritten wird.  

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Bei Fondspolicen wird bei Kapitalentnahmen nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags (Einzahlung minus Auszahlung) mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, sofern die 12/62-Regel (12 Jahre Laufzeit und Vollendung des 62. Lebensjahres) erfüllt ist. Ansonsten fällt auch hier Abgeltungssteuer auf die vollen Erträge an. Ohne Kapitalentnahme fallen keine Steuern an, und Umschichtungen sind steuerneutral. Auch die „Steuervorauszahlung“ über die Vorabpauschale findet man in der Police nicht. Diese Steuerstundung verbessert den Zinseszinseffekt und die Wertentwicklung, insbesondere bei häufigen Fondswechseln z. B. bei jährlichem Rebalancing.  

Für lebenslange Renten gelten Sonderregeln: Hier ist nur der pauschale Ertragsanteil steuerpflichtig, der sich rechnerisch auf die Rentenphase bezieht. Die Erträge der Ansparphase bleiben somit bei Verrentung steuerfrei! Auch die Todesfallleistung ist von der Abgeltungssteuer befreit, sodass Erben das volle Guthaben erhalten. Wichtig hierbei ist aber, dass das Produkt auch bis zum Lebensende laufen kann (Whole-Life-Tarife).    

Bei sämtlichen Zahlungen (Verkauf, Ausschüttungen, Vorabpauschale) an das Finanzamt können Teilfreistellungen genutzt werden. Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds 15 Prozent, bei offenen Immobilienfonds sogar 60 bis 80 Prozent. Rentenfonds bieten hingegen keine Steuerfreistellung. Bei Fondspolicen wird nicht nach Fondsart unterschieden. Hier können pauschal 15 Prozent des zu versteuernden Unterschiedsbetrags, abgezogen werden, sofern dieser aus Investmentfonds stammt 

Fazit

Fonds und Fondspolicen bieten unterschiedliche Vorteile in der Entnahmephase. Während Fonds maximale Flexibilität ermöglichen, punkten Fondspolicen mit steuerlichen Vorteilen und zusätzlichen Leistungen wie z.B. einem Risikoschutz. Die Wahl hängt von den individuellen Bedürfnissen und Prioritäten ab – eine Kombination beider Ansätze kann sinnvoll sein. 

autorAutorin
Sabine

Sabine Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

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