- Von Barbara Bocks
- 07.08.2025 um 13:35
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt die geplante Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Ziel der Reform ist es, dafür zu sorgen, die betriebliche Altersversorgung weiter zu verbreiten und ihre Attraktivität zu erhöhen.
„Starke Betriebsrenten sind ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge. Trotzdem nutzen viele Beschäftigte sie bisher nicht. Es ist gut, dass sich das nun ändern soll“, sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV. Der Verband hat heute seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben.

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Reform legt wichtige Grundlagen für mehr Verbreitung
Die Bedeutung der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge wächst angesichts des demografischen Wandels. Wer zusätzlich betrieblich oder privat vorsorgt, sichert sich ein verlässlicheres Einkommen im Alter und reduziert das Risiko, später auf Sozialleistungen angewiesen zu sein. Aus Sicht der Versicherer ist es richtig, Betriebsrenten vor allem dort zu stärken, wo sie bislang wenig verbreitet sind: bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) sowie bei Beschäftigten mit geringem Einkommen.
Der geplante Ausbau der Geringverdienerförderung und deren Kopplung an die jährliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung seien dafür wichtige Maßnahmen. Positiv sei auch, dass die Reform nicht auf Sozialpartnermodelle begrenzt werden soll, findet der GDV. Der Grund: So machen mehr Betriebe mit, auch solche ohne Tarifbindung. In diesen Unternehmen bestehe besonderer Nachholbedarf. Damit könne die Betriebsrente ihre Rolle als ergänzende Altersvorsorge besser erfüllen.
Verbesserungsbedarf bei Opting-out und Renditechancen
Künftig sollen Unternehmen ihre Beschäftigten automatisch in eine Betriebsrente einbeziehen können, sofern diese nicht widersprechen (Opting-out). Dass dies nur für Unternehmen ohne Tarifbindung gelten soll, sieht der GDV kritisch. „Die Einschränkung nimmt einer sinnvollen Maßnahme den Wind aus den Segeln. Es sollten möglichst viele Unternehmen involviert werden, auch tarifgebundene“, sagt Schumann.
Ebenfalls kritisch sehen die Versicherer, dass die hohen Mindestbeitragsgarantien nicht gesenkt werden sollen. Lediglich Pensionskassen sollen chancenreicher anlegen dürfen. Aus Sicht des GDV reicht das nicht.
„Mehr Spielraum in den Kapitalanlagen würde bessere Renditechancen für die Vorsorgenden ermöglichen. Das würde die Attraktivität der Betriebsrenten noch erhöhen“, so Schumann. Der GDV schlägt vor, die Garantien von derzeit 100 Prozent auf 80 Prozent abzubauen. Das würde aus Sicht des Verbands einen guten Kompromiss aus Sicherheit und Rendite bieten. Betroffen ist die Beitragszusage mit Mindestleistung.
Kapitalgedeckte Vorsorge stärken
Die Haushaltslage in Deutschland ist angespannt, das Haushaltsdefizit hoch. Diese Lücke zu schließen wird zunehmend schwieriger, auch weil die Sozialausgaben, insbesondere für die gesetzliche Rente, weiter steigen dürften. Vor diesem Hintergrund wird die kapitalgedeckte Vorsorge wichtiger denn je. Ansparmodelle wie Betriebs- und private Renten entlasten langfristig die umlagefinanzierten Sozialsysteme und damit auch den Bundeshaushalt, so das Fazit des GDV.

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