- Von René Weihrauch
- 05.08.2025 um 10:00
Pfefferminzia: Herr Bohrmann, welche Formen der Leistungsbegrenzung bei Heilmitteln begegnen Ihnen in der Analyse – und wie transparent sind diese in den Tarifunterlagen geregelt?
Thorsten Bohrmann: Zunächst einmal muss man unterscheiden zwischen Tarifen ohne abschließende Aufzählung von Heilmitteln und Tarifen mit einer solchen Aufzählung. Bei der ersten Variante ist eine Heilmittelliste hinterlegt, aus der hervorgeht, welche Mittel erstattet werden. Bei der Aufzählung handelt es sich entweder um eine eigene Liste vom Versicherer oder, was häufig der Fall ist, um das Heilmittelverzeichnis der Bundesbeihilfeverordnung. Dort sind auch die beihilfefähigen Höchstbeträge für einzelne Anwendungen aufgeführt, die von Versicherern häufig noch aufgestockt werden. Tarife ohne abschließende Aufzählung erstatten dagegen jedwede Heilmittel. Eine weitere Leistungsbegrenzung besteht in der Stückzahl, da geht es also darum, wie viele Anwendungen ich als Versicherter bekomme. Außerdem können Tarife mit einer zeitlichen Begrenzung der Maßnahmen angeboten werden, solche mit einer Summenbegrenzung oder mit einer prozentualen Begrenzung. Hierbei gibt es wiederum spezielle Varianten, etwa in der Art, dass bis zu einer bestimmten Summe 80 Prozent erstattet werden und bei höheren Summen 100 Prozent.

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Klingt nicht unkompliziert. Deshalb vielleicht noch einmal zur Frage der Transparenz. Wie können Vermittler sicher erkennen, wie Heilmittelerstattung geregelt ist – und worauf sollte besonders geachtet werden?
Bohrmann: In den AVBs haben die Versicherer eigentlich recht klar und übersichtlich geregelt, was zählt. Dort steht, welche Prozentwerte gelten, um welche Summenbegrenzungen es geht, ob eine Heilmittelliste hinterlegt ist oder nicht. Das sollten Makler sich genau anschauen. Meist sind auch Beispielaufzählungen enthalten. Die Heilmittelliste des Bundes lässt sich zudem leicht im Internet googlen. Wir bei Morgen & Morgen berücksichtigen den Aspekt der Heilmittel in unseren Ratings ebenfalls. Auch daran können Maklerinnen und Makler sich gut orientieren.
Grundsätzlich gefragt: Wodurch zeichnen sich gute PKV-Tarife im Hinblick auf Heilmittel aus?
Bohrmann: Optimal ist natürlich eine 100-Prozent-Leistung für Heilmittel ohne Begrenzung. Da ist dann aber darauf zu achten, ob es nicht in anderen Versicherungsbereichen Leistungseinschränkungen gibt. Aber klar: Wenn man den Heilmittelbereich allein betrachtet, ist 100 Prozent ohne Summenbegrenzung natürlich das beste Szenario. Die meisten Versicherer arbeiten jedoch mit den erwähnten Heilmittellisten. Das sieht man auch an vielen neuen Tarifen, die jetzt herausgekommen sind. Auch bei Premiumtarifen ist diese Regelung nicht ungewöhnlich. Aber das Schöne an der PKV ist ja, dass ich mir den gewünschten Schutz individuell zusammenstellen kann. Wenn mein Kunde also großen Wert auf den Heilmittelbereich legt, sollte ich als Makler ihm einen solchen Tarif mit 100-Prozent-Absicherung empfehlen.
Welche Entwicklungen sehen Sie aktuell bei modernen Tarifkonzepten im Hinblick auf Heilmittel-Erstattung?
Bohrmann: Wenn man den gesamten Leistungskatalog anschaut, ist es aktuell so, dass die Versicherer mehr Premiumtarife auf den Markt bringen. Im Heilmittelerstattungsbereich sind auch in diesen Tarifen teilweise die Bundesbeihilfelisten hinterlegt, die zwar wie gesagt prozentual in der Regel noch aufgewertet werden – die beste Lösung im reinen Heilmittelbereich bleibt aber natürlich die Variante ganz ohne Einschränkung und Liste.

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