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Der Technische Überwachungsverein, kurz Tüv, fühlt sich bei der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) offenbar übergangen. Denn der interessenvertretende Tüv-Verband verlangt, dass auch technische Prüforganisationen die Berichte prüfen dürfen. Wie übrigens der Tüv eine ist.
Doch um was für Prüfungen geht es eigentlich? Um die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Deutschland nun in nationales Recht umsetzen will. Den Entwurf hat sich am 16. Oktober der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags angehört. Verabschieden will man das Gesetz im November.
Nun ist das Thema in der Wirtschaft nur begrenzt beliebt. Schließlich sorgt es für einen großen Haufen zusätzlicher Pflichten und Bürokratie. Der Verband GDV prangerte das bereits für die Versicherungsbranche an und verwies auf enorm hohe Kosten. Und im Entwurf fürs nationale Recht steht nun, dass ausschließlich Wirtschaftsprüfer die Berichte prüfen dürfen sollen. Und eben das hält der Tüv-Verband für europarechtswidrig.
Bei seinem Vorwurf stützt er sich auf ein Rechtsgutachten der Kanzlei Noerr in München. Schon jetzt würden die vier großen Wirtschaftsprüfer (Deloitte, EY, KPMG und Pricewaterhouse-Coopers) in Deutschland den Markt beherrschen, heißt es darin. In der Tat bezeichnet auch das Lexikon Wikipedia die vier ganz offiziell als Oligopol, also einen Markt mit nur wenigen Anbietern.
„Ein Ausschluss unabhängiger Prüfer bei der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte würde diese Konzentration weiter verstärken und Kapazitätsengpässe schaffen – insbesondere zum Nachteil mittelständischer Unternehmen“, warnt der Tüv-Verband. Und er zitiert eine Forsa-Umfrage unter 500 Unternehmen ab 20 Mitarbeitern, von denen 79 Prozent ihre Nachhaltigkeitsberichte gern von technischen Prüforganisationen abklopfen lassen würden. Das könnte Kosten sparen, meinen die meisten, und es erleichtern, die Berichtspflichten zu erfüllen.
Kompetenztechnisch sieht man beim Tüv jedenfalls keinen Nachteil. „Die Gleichwertigkeit der Qualifikationen ist europarechtlich eindeutig geregelt. Es gibt keinen sachlichen Grund, diese Dienstleister vom Markt auszuschließen“, sagt Thomas Klindt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und einer der Autoren des Gutachtens.
Ganz im Gegenteil brächten unabhängige Prüfdienstleister – wie eben auch die Tüv-Organisationen – „zusätzliche technische Kompetenzen“ mit, die „über das reine Finanzwissen von Wirtschaftsprüfern hinausgehen.
„Gerade in den Bereichen Umwelt und Soziales bringen technische Prüfdienstleister tiefgehendes Fachwissen mit, das für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten von entscheidender Bedeutung ist“, ergänzt Bühler. Dementsprechend sollte statt der geplanten Berufseinschränkung ein Qualitätswettbewerb auf dem Markt stattfinden.
Auch die Versicherungswirtschaft findet Mängel im Entwurf, vor allem in Bezug auf „kleine und nicht komplexe“ Versicherer. Laut GDV dürfen sich die nämlich gemäß Solvency-II-Richtlinie ab 2027 auf einen vereinfachten CSRD-Bericht beschränken. Die Berichtspflicht nach dem neuen Entwurf beginnt aber schon 2025 – ohne Ausnahme für kleine Versicherer. Demnach müssten die Kleinen erst einmal zwei komplette Nachhaltigkeitsberichte abliefern – für 2025 und 2026.
„Es macht keinen Sinn, dass kleine Unternehmen ab 2025 als große Unternehmen mit umfassenden Berichtspflichten behandelt werden, bevor sie dann ab 2027 vereinfachte Berichte veröffentlichen dürfen. Das kostet Ressourcen, schafft aber keinen Mehrwert“, so Asmussen.
Grundsätzlich freut man sich aber beim GDV, dass es mit dem Gesetz vorangeht. Unternehmen würden damit Rechtssicherheit bekommen. Schließlich seien Versicherer in einer Doppelrolle: Einerseits nutzen sie die Berichte als Geschäftspartner der Unternehmen und Investoren, andererseits müssten sie selbst welche erstellen und abgeben.
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