Zum 1. März

Grüne Mofa-Kennzeichen ersetzen blaue Plaketten

Grüne Mofa-Kennzeichen ersetzen zum 1. März die bisherigen blauen Plaketten. Für welche Fahrzeuge diese Regelung gilt und wie es mit der Schaden- und Unfallstatistik aussieht.
Frau schiebt einen E-Scooter: Mopeds und E-Scooter benötigen ab dem 1. März ein grünes Kennzeichen.
© teksomolika / Freepik
Frau schiebt einen E-Scooter: Mopeds und E-Scooter benötigen ab dem 1. März ein grünes Kennzeichen.

Die blauen Kennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter verlieren Ende Februar ihre Gültigkeit. Versicherte müssen sie durch grüne Plaketten ersetzen. Die neuen Kennzeichen erhalten sie direkt bei ihren KFZ-Versicherern, erklärt der Versichererverband GDV.

Der Grund für den jährlichen Farbwechsel zum 1. März leuchtet ein: Polizei und Ordnungsamt können dadurch auf den ersten Blick erkennen, ob der Versicherungsschutz noch aktuell ist.

Anders als Autos müssen Besitzer von Mofas, Mopeds und E-Scooter sie nicht bei einer Zulassungsstelle anmelden. Eine Betriebserlaubnis und ein gültiges Versicherungskennzeichen beziehungsweise eine Versicherungsplakette reichen aus.

Die folgenden Fahrzeuge benötigen ein klassisches Versicherungskennzeichen mit den Maßen 13,0 x 10,1 Zentimetern:

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 Stundenkilometern oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 bis maximal 45 Stundenkilometern.
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometern und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle.
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 Stundenkilometern, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

E-Scooter oder Segways, die unter die am 15. Juni 2019 in Kraft getretene Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung fallen, benötigen eine Versicherungsplakette mit den Maßen 6,7 x 5,5 Zentimetern.

    „Wer im März weiter mit alten blauen Kennzeichen fährt, macht sich strafbar und ist nicht versichert“, warnt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Der Versicherte müsste in diesem Fall also einen Unfallschaden komplett aus eigener Tasche bezahlen – inklusive möglicher Schadenersatzforderungen der Unfallopfer.

    Rund 21.300 Haftpflichtschäden bei 2,9 Millionen Fahrzeugen

    Versicherte haben mit insgesamt 2,9 Millionen Fahrzeugen mit Plakette im Jahr 2023 rund 21.300 Haftpflichtschäden verursacht. Die Leistungen der KFZ-Haftpflichtversicherer stiegen im Vergleich zum Vorjahr um rund 17 Prozent auf 99 Millionen Euro. Insbesondere höhere Entschädigungszahlungen sind der Grund dafür. Denn für einen Schaden zahlten die Versicherer im Schnitt mehr als 4.600 Euro (+15 Prozent).

    Auch Diebstähle kommen öfters vor. Im Jahr 2023 haben Kriminelle mehr als 10.000 kaskoversicherte Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen gestohlen (+ 46 Prozent), der Großteil davon E-Scooter (6.850).

    Im Vergleich zu anderen Fahrzeugklassen verschwinden E-Scooter deutlich häufiger: Von 10.000 dieser Fahrzeuge wurden 277 geklaut. Bei Autos lag die Diebstahlquote hingegen bei nur 4 von 10.000, heißt es vom GDV.

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    Autorin

    Barbara Bocks ist seit 2011 als Journalistin im Wirtschafts- und Finanzbereich unterwegs. Von Juli 2024 bis Dezember 2025 war sie als Redakteurin bei der Pfefferminzia Medien GmbH angestellt.

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