Vor- und Nachteile

Ist es sinnvoll, Altersvorsorge und BU-Schutz zu koppeln?

Sollte man Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge verbinden? Diese Frage steht im Beratungsgespräch immer mal wieder im Raum. Wir gehen auf Spurensuche.
Sollte man Betufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge verbinden? Diese Frage ploppt im Beratungsgespräch immer mal wieder auf. Dabei gibt es Vor- und Nachteile dieser Kombination.
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Sollte man Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge verbinden? Diese Frage ploppt im Beratungsgespräch immer mal wieder auf. Dabei gibt es Vor- und Nachteile dieser Kombination.

Mit der Altersvorsorge sollte man so früh wie möglich anfangen. Geschenkt. Und auch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sollte dann erfolgen, wenn man noch jung und gesund ist. Was liegt da also näher, als beides miteinander zu verbinden? Es gibt Fans dieser Lösung und strikte Gegner. Wer hat Recht? Schauen wir uns beide Seiten mal an.

Vorab aber noch ein kurzer Exkurs: Was steckt hinter der Kombination von BU und Altersvorsorge? Grundsätzlich gibt es zwei Varianten. Die häufigste ist die Kopplung der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) mit einer Basisrente (auch Rürup-Rente genannt). Kombis mit einer privaten Rentenversicherung oder der betrieblichen Altersversorgung sind aber auch möglich.

Bei der Basisrenten-Variante sind die Beiträge steuerlich gefördert, sie sind nämlich als Sonderausgaben absetzbar. Im Gegenzug müssen Versicherte die Leistungen im Alter (und im Berufsunfähigkeitsfall) voll versteuern. Bei einer eigenständigen BU hingegen zahlt man die Beiträge aus versteuertem Einkommen. Dafür wird die spätere BU-Rente nur mit dem Ertragsanteil besteuert – einem in der Praxis oft eher niedrigen Satz.

Die Sache mit der Steuer

Und damit kommen wir auch schon zum ersten Nachteil, den viele Experten in der Kombination sehen. Wer seine BU über eine Basisrente abgesichert hat, muss die BU-Rente als Einkommen versteuern. Ab 2040 gilt das zu 100 Prozent.

Vor den Folgen warnt Hava Misimi von Femance Finanzen in einem Blogbeitrag ausdrücklich: „Das heißt im Umkehrschluss auch, dass die abgesicherte Summe höher sein muss, damit die Rente nach Steuern ausreicht.“ 20 bis 25 Prozent höher, meinen Experten. In der Praxis machten das aber die wenigsten, so die Jungmakler-Gewinnerin von 2021 weiter, „weil man dann enorm hohe Beiträge bezahlt“.

Fehlende Flexibilität

Fehlende Flexibilität ist ein weiteres Manko der BU-AV-Kombination. Wer seinen Beitrag reduzieren will, zum Beispiel während der Elternzeit, bei unbezahlten Vollzeit-Weiterbildungen, Jobwechseln mit kurzer Arbeitslosigkeit oder einem Auslandsjahr, gefährdet in einem Kombivertrag gleichzeitig seinen BU-Schutz.

Denn mit der Rate des Sparanteils sinkt meist auch die Höhe der BU-Rente. „Das wollen wir aber auf keinen Fall, da auch in solchen Situationen eine Berufsunfähigkeit eintreten kann“, warnt Versicherungsmaklerin Marlene Drescher in einem Blogbeitrag. Mit zwei getrennten Verträgen könne man dagegen die Altersvorsorge vorübergehend reduzieren oder pausieren, während die BU-Absicherung unangetastet weiterlaufe.

AU-Klausel oft nicht drin

Was viele Versicherungsexperten ebenfalls an der Kombi-Variante stört, formuliert Tobias Bierl: „Ein qualitativ guter und günstiger BU-Anbieter hat nicht automatisch die besten Altersvorsorgeprodukte beziehungsweise Basisrente“, so der Versicherungsmakler in einem Blogbeitrag. Wer die Verträge trennt, kann sich jeweils das beste Produkt vom besten Anbieter sichern.

Hinzu kommt: In einer Basisrente ist die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) oft nicht kombinierbar. Diese Klausel sorgt dafür, dass bereits bei einer Krankschreibung von mehr als sechs Monaten Leistungen fließen, ohne dass ein aufwendiger BU-Leistungsantrag gestellt werden muss.

„Airbag“-Effekt gewünscht?

Trotz all dieser Nachteile kann es Fälle geben, in denen Kunden von einer Kombination profitieren. Berndt Schlemann, Geschäftsführer der Schlemann Finanzberatung, nennt in einem Blogbeitrag einige konkrete Szenarien dafür. Und zwar dann, wenn das Motiv Steuersparen klar im Vordergrund steht, wenn BU und Altersvorsorge ohnehin beim gleichen Anbieter abgeschlossen werden sollen oder wenn der sogenannte „Airbag“-Effekt besonders wichtig ist.

Der Airbag greift im Berufsunfähigkeitsfall. Dann zahlt der Versicherer die Beiträge zur Altersvorsorge weiter, sodass die Altersrente trotz des Nicht-mehr-Arbeiten-Könnens weiterwächst. Allerdings kann man dieses Goodie mittlerweile bei vielen Versicherern auch eigenständig in einem Altersvorsorgevertrag einbauen.

Sonderaktionen in der BU

Manche Anbieter fahren ab und zu auch Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen für die BU, wenn man eine Basisrente abschließt. Wer unter Vorerkrankungen leidet und auf dem normalen Weg nur schwer oder nur mit Ausschlüssen eine BU bekommt, kann durch die Kopplung mit einer Basisrente bei einigen Versicherern deutlich günstigere Konditionen erhalten, so der Hinweis von Hava Misimi.

Wer nun schon einen Kombivertrag abgeschlossen hat, und den nicht mehr möchte, hat Handlungsoptionen. Viele Versicherer erlauben, die BU aus der Basisrente herauszulösen und als eigenständige Versicherung weiterzuführen – und das in vielen Fällen ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Entkoppelung ist mitunter möglich

Anbieter wie die Alte Leipziger, HDI, Stuttgarter, LV 1871, Volkswohl Bund und Swiss Life bieten diese sogenannte „Entkoppelungsoption“ an. Der Nachteil: Die BU wird auf Basis des neuen, höheren Eintrittsalters kalkuliert. Heißt: Der Beitrag ist höher. „Wenn der Abschluss erst wenige Jahre her ist, ist das meist vernachlässigbar. Sollte der Abschluss schon viele Jahre her sein, muss man es genauer prüfen“, so Maklerin Marlene Drescher.

Maklerin Hava Misimi berichtet auf ihrer Website von einer Kundin, die mit ihrem Kombivertrag nicht ganz zufrieden war. Die Marktforscherin war zu dem Zeitpunkt 28 Jahre alt und verdiente rund 40.000 Euro brutto pro Jahr. Der Monatsbeitrag ihrer gekoppelten BU lag bei 184 Euro mit einer Dynamik von 10 Prozent. Durch eine Asthma-Erkrankung gab es einen Risikozuschlag beim Versicherer.

Fälle gründlich prüfen

Misimi und ihr Team konnten die BU-Versicherung herauslösen, die Basisrente stellte die Kundin beitragsfrei. Die Marktforscherin kam bei einem anderen BU-Anbieter unter. Für die gleiche Rentenhöhe muss sie fortan nur noch knapp 58 Euro bezahlen – einen Ausschluss beziehungsweise Zuschlag fürs Asthma gab es beim neuen Versicherer nicht. Das restliche Geld fließt in eine kostengünstigere ETF-Rentenversicherung, die eine höhere Rendite verspricht.

Wichtig ist bei solch einer Umstellung aber eine gründliche Prüfung der individuellen Situation. Schlemann warnt ausdrücklich: „Eine neue BU erst abschließen, wenn sie policiert ist – andernfalls riskiert man, ohne Schutz dazustehen, falls zwischenzeitlich eine neue Erkrankung hinzugekommen ist.“

Fazit

Die pauschale Empfehlung, BU und Altersvorsorge immer zu kombinieren, ist genauso falsch wie die pauschale Ablehnung. Die Wahrheit liegt in der individuellen Situation des Kunden. Für Berufseinsteiger, Studierende, Geringverdiener und Menschen mit flexiblen Lebensplanungen gilt: Getrennte Verträge bieten mehr Schutz, mehr Flexibilität und in der Regel bessere Konditionen für jede einzelne Komponente. Die Steuerthematik sollte dabei nicht den Kopf ausschalten.

Marlene Drescher fasst es schön zusammen: „Trenne, was unterschiedliche Aufgaben hat. BU schützt dein Einkommen – das ist existenziell. Altersvorsorge baut dein Vermögen – das ist gestaltbar. In Kombi-Produkten verlierst du oft Flexibilität und Geld.“ Ihre Reihenfolge ist klar: Erst das Einkommen in Form einer individuell auf den Kunden abgestimmten Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Wenn das Fundament steht, geht es an den Vermögensaufbau.

Für Gutverdiener im Spitzensteuersatz, die ohnehin bei einem der wenigen leistungsstarken Kombi-Anbieter versichert sein wollen und die Einschränkungen der Basisrente bewusst in Kauf nehmen, kann die Kombination aber durchaus sinnvoll sein – wenn die Absicherungshöhe stimmt und alle Nachteile transparent kommuniziert wurden.

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Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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