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Drei Schlagworte entscheiden über die Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland: Altersvorsorgereformgesetz, Frühstartrente und Kapitalrente. Über alle drei haben wir regelmäßig berichtet. Doch gesetzlich beschlossen ist bisher das Altersvorsorgereformgesetz mit dem fest damit verbundenen Altersvorsorgedepot. Offen bleibt, wie die anderen beiden Pläne am Ende wirklich aussehen.
Im Rahmen der öffentlichen Diskussion meldet sich nun die Denkfabrik Centrum für Europäische Politik (CEP) zu Wort. Dort findet man den Trend insgesamt gut, sieht aber viel zu viel Staat in den Plänen. Philipp Eckhardt, Leiter Finanzmärkte, bringt deshalb sieben, zum Teil denkwürdige Vorschläge, die das ändern könnten.
Die Finanzwirtschaft reagierte ohnehin entsetzt, als der Staat auf dem letzten Meter eine öffentliche Variante des Altersvorsorgedepots ins Rennen warf. Auch Eckhardt findet, dass das wegkann. Die vorgesehenen Rahmenbedingungen reichten aus, meine er, damit der Markt funktioniert. Und sollte es doch irgendwo haken, müsse man nachschärfen.
Überhaupt: Der Staat will mit der Kapitalrente im Rahmen der gesetzlichen Rente ohnehin schon in Säule 1 mitmischen. Das sei ordnungspolitisch leichter zu rechtfertigen als das zusätzliche Angebot in Säule 3.
Ein verwegener Vorschlag: Eckhardt verlangt sogar für die gesetzliche Kapitalrente, dass private Konkurrenzangebote erlaubt sein sollen. Die zusätzlichen Beiträge sollen nicht automatisch in den staatlichen Fonds fließen. Stattdessen sollen die Beitragszahler zwischen zugelassenen privatwirtschaftlich gemanagten Fonds wählen dürfen.
Erst wenn sie das nicht tun, soll das Geld an einen staatlichen Standardfonds gehen. Als Vorbild nennt er den AP7 aus Schweden (das schwedische System erklären wir hier).
Das Ziel ist klar: Es soll weniger Staatspflicht entstehen. Im Internet hat sich der Begriff „Nudging“ etabliert, wenn jemand Kunden mit kleinen Maßnahmen in eine bestimmte Richtung lenken will, sie aber trotzdem frei wählen lässt. Ein Beispiel dafür ist, dass Markenware im Supermarkt auf Augenhöhe steht und Eigenmarke ganz unten. Man könnte das etwas drastisch mit „manipulieren“ übersetzen. Und das soll der Staat in diesem Fall lassen.
Wenn in ein paar Jahren 2 Prozent des Bruttoverdienstes in die Kapitalrente fließen, soll das auch über ein Altersvorsorgedepot möglich sein. Mit diesem Vorschlag verbindet Eckhardt zwei Reformen: Das neue, staatlich geförderte Depot und die neue Kapitalrente.
Er begründet seine Idee so: „Eine solche Ergänzung würde Altersvorsorgenden die Möglichkeit bieten, die kapitalgedeckte Altersvorsorge innerhalb der Depots zu bündeln (ohne sie dazu zu verpflichten). Gleichzeitig würde sich ihr Anreiz erhöhen, zusätzlich zur verpflichtenden gesetzlichen Kapitalrente privat vorzusorgen.“
Der Plan aus Berlin lautet: Kinder sollen über die Frühstartrente ein kleines Startguthaben aufbauen, das später in ein Altersvorsorgedepot übergeht. Das finden CEP-Mann Eckhardt gut und richtig.
Die Alterssicherungskommission hatte hingegen vorgeschlagen, die Frühstartrente mit der Kapitalrente zu verbinden. Gut, dass Berlin das nicht übernimmt, findet er.
Ein Detail der Frühstartrente schmeckt Eckhardt so gar nicht. Denn einerseits soll das Geld in einen gemeinsamen Fonds der Bundesbank fließen, wenn die Eltern kein Depot für die Kinder einrichten. Wenn sie es aber doch tun, tritt der Staat erneut auf, indem er sein staatliches Standarddepot anbietet.
Für Eckhardt ist das zu viel Staat, was private Angebote „an den Rand drängt“. Noch besser fände er, wenn der Staat sein Auffangbecken öffentlich ausschreiben würde. Dann könnten sich auch Unternehmen bewerben.
Die Alterssicherungskommission schlägt vor, dass Arbeitgeber auch in private Altersvorsorgedepots der Beschäftigten zahlen dürfen. Beim CEP findet man die Idee zwar gut. Allerdings solle man dabei frei wählen lassen, welches Depot das ist. Und auf keinen Fall soll man das staatliche Angebot dabei bevorzugen. Auch hier wieder: kein Nudging.
In allen derzeitigen Plänen beobachtet Eckhardt eine gewisse Vorliebe für einfache Standardkonzepte. Beispiel ist die Frühstartrente, die nur in Standarddepots fließen darf.
Das sei insofern problematisch, weil dadurch solche Standardgeschichten als beste Wahl erscheinen. Dann aber müsste man sich auch nicht mehr beraten lassen, sondern jeder bleibt im Standard.
Außerdem würden damit einmal mehr staatliche Angebote bevorzugt (siehe oben).
Alles in allem befürchtet man im CEP, dass sich der Staat allzu sehr in den Vordergrund drängt und ausgefeilte Varianten und Möglichkeiten aus der Privatwirtschaft verdrängt.
„Anstatt Altersvorsorgende jedoch hin zu diesen Standardoptionen zu drängen, sollte der Gesetzgeber neutraler auftreten und die (privatwirtschaftlichen) Alternativprodukte im Wettbewerb nicht über Gebühr benachteiligen“, heißt es deutlich.
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