Sondervermögen geplant

Gesetzentwurf: Frühstartrente nimmt Gestalt an

Das Finanzministerium hat den Gesetzentwurf für die Frühstartrente vorgelegt. Ab 2026 soll der Staat monatlich 10 Euro für Kinder anlegen. Wie sich nun herausstellt, passiert das sogar, wenn die Eltern gar keinen Vertrag abschließen.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD): Referentenentwurf für die Frühstartrente vorgelegt
© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD): Referentenentwurf für die Frühstartrente vorgelegt

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Referentenentwurf für die schon lange geplante Frühstartrente veröffentlicht. Damit wird ein bekanntes Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag nun konkret. Ab 1. Januar 2026 soll der Staat monatlich 10 Euro für jedes Kind zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr in ein privates Altersvorsorgedepot einzahlen. Bedingung ist, dass das Kind eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht. Das dürfte bei den meisten die Schule sein.

Die Wurzel des Problems

Die Frühstartrente setzt am Thema Bildung an: Wer finanzielle Zusammenhänge verstehe und fundierte Entscheidungen treffen könne, sorge besser fürs Alter vor. Forschungsergebnisse zeigten, dass positive Erfahrungen am Kapitalmarkt das Finanzverhalten über Jahrzehnte prägen und die Aktienkultur nachhaltig fördern können. Wer den Kapitalmarkt schon in jungen Jahren erlebt, versteht besser, wie man langfristig investiert und baut Vertrauen auf, so die Argumente im Entwurf.

So funktioniert die staatliche Förderung

Kern des Gesetzes ist der staatliche Zuschuss von 10 Euro pro Monat für anspruchsberechtigte Kinder. Damit das Geld in ein individuelles Depot fließt, müssen die Eltern für ihr Kind einen entsprechenden Altersvorsorgedepot-Vertrag bei einem Anbieter abschließen. Das angesparte Geld können die Eltern privat zusätzlich aufstocken. Das ist auf 6.840 Euro im Jahr begrenzt.

Begrenzt ist auch die Auswahl an Produkten. Denn die ist auf das sogenannte Standarddepot beschränkt, das wir schon aus der Altersvorsorgereform kennen. So ein Standarddepot muss jedes Haus vorhalten, das auch Produkte zur geförderten privaten Altersvorsorge anbietet.

Dass die Frühstartrente in diesem simplen Rahmen laufen soll, begründet die Regierung damit, dass alles leichter verständlich ist. Außerdem nutze man somit bestehende Strukturen und vermeide zusätzliche Bürokratie.

Und was passiert, wenn die Eltern nichts tun? Für Kinder, deren Eltern keinen Vertrag abschließen, sieht der Entwurf eine Art Standardlösung vor. Für sie erfolgt eine kollektive Anlage des Geldes am Kapitalmarkt. Es soll somit kein Nachteil für das Kind entstehen. Der aus dieser kollektiven Anlage entstehende Anspruch lässt sich später in einen individuellen Altersvorsorgedepot-Vertrag übertragen. Ist das bis zum abgeschlossenen 25. Lebensjahr nicht geschehen, fließt das Geld in den Bundeshaushalt.

Die Regierung will so den Vermögensaufbau für alle Kinder nutzbar machen – unabhängig von Initiative, finanziellen Möglichkeiten oder Finanzkompetenz der Eltern.

Um diese sogenannte kollektive Anlage hinzubekommen, legt der Bund das Sondervermögen „Frühstartrente“ auf. Es ist vom übrigen Bundesvermögen getrennt. Betreuen soll das Vermögen die Deutsche Bundesbank. Die nötigen Anlagerichtlinien legen Bundesfinanzministerium, Kanzleramt und Bundesbank gemeinsam fest. Geplant ist aber, dass es sich um eine breit gestreute Anlage ausschließlich in Aktien handeln soll.

Steuerliche Aspekte und Zeitplan

Das Gesetz legt auch den steuerlichen Rahmen und den Fahrplan fest. Mit Erreichen der Volljährigkeit soll der angesparte Betrag unbürokratisch in einen steuerlich geförderten Altersvorsorgevertrag übergehen können, um die Vorsorge nahtlos fortzuführen.

Erträge aus dem angesparten Kapital sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben (keine Abgeltungsteuer!). Anschließende Auszahlungen sind jedoch voll zu versteuern. Die Auszahlung des geförderten Kapitals ist nach den Plänen grundsätzlich nicht vor der Vollendung des 65. Lebensjahres vorgesehen.

Die Frühstartrente startet mit dem Geburtsjahrgang 2020, also den Kindern, die im Jahr 2026 sechs Jahre alt werden. Für ältere Geburtsjahrgänge der unter 18-Jährigen können die Eltern ebenfalls Verträge abschließen, diese Kinder erhalten jedoch kein staatliches Geld. Ab 2027 wird dann jährlich der Geburtsjahrgang der im jeweiligen Kalenderjahr Sechsjährigen in das Fördersystem einbezogen.

Ausblick und übergeordnete Ziele

Das BMF verfolgt mit dem Vorhaben mehrere Ziele. Es soll die Teilnahme am Kapitalmarkt früh im Leben verankern, langfristige Erfahrungen mit Kapitalmarktanlagen ermöglichen und die Kapitalmarktfinanzierung in Deutschland stärken. Der Gesetzentwurf stellt sich explizit in den Kontext der UN-Agenda 2030 und soll zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen, Armut zu beenden und Ungleichheit zu verringern. Es bleibt abzuwarten, welche Anbieter und Produkte die Kriterien für die Frühstartrente erfüllen werden. Die Details dazu dürften in den kommenden Monaten folgen.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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