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Die Bundesregierung kann es einfach nicht lassen. Irgendwie scheint sie dazu zu neigen, in ihren neuen Gesetzen Ostereier zu verstecken. Als sie die staatlich geförderte Altersvorsorge auf neue Füße stellte, packte sie wie aus dem Nichts den Plan rein, selbst als Produktgeber im Markt mitzumischen. Gemischt waren dazu auch die Kommentare … wohlwollend ausgedrückt.
Nun liegt also der Referentenentwurf für die Frühstartrente auf dem Tisch. Der enthält grundsätzlich jene Maßnahmen, die schon geplant und bekannt waren: 10 Euro pro Monat für alle Kinder von 6 bis 18 Jahren, die Kindergarten oder Schule besuchen. Erträge bleiben steuerfrei, die Sperrfrist greift bis zur Rente, und dann sind Entnahmen zu versteuern. So weit, so klar. Mehr Details gibt es hier.
Doch auch hier hat Schwarz-rot ein paar Überraschungen mit reingepackt. Eine ist gut, drei sind es eher nicht so.
Es war von Anfang an eine wichtige Frage, was mit jenen Kindern passiert, deren Eltern sich nicht um die Frühstartrente kümmern können oder wollen. Berlin hat eine recht elegante Lösung gefunden, um diese Ansprüche nicht verfallen zu lassen. Das Geld wandert in das neu aufgelegte Sondervermögen „Frühstartrente“, das die Deutsche Bundesbank betreuen soll.
Dort bleibt das Geld und arbeitet. Erst wenn die jungen Erwachsenen ihren Anteil bis zum 25. Geburtstag nicht abgerufen haben, fließt es zurück an den Bund. Dann hat er es immerhin bis dahin (hoffentlich) gut angelegt.
So gut die Idee auch ist – noch besser wäre es, die Kenfo-Truppe würde sich um das Geld kümmern. Sie managt seit Jahren den milliardenschweren Atommüllfonds sehr erfolgreich und könnte das Sondervermögen Frühstartrente nebenbei mit betreuen (Details zum Kenfo lesen Sie hier). Aber vielleicht wäre es dann im Vergleich zu den anderen Depots zu gut verwaltet (siehe folgende Überraschung).
Ein weiterer Nachteil ist es, dass Kinder, deren Geld dorthin fließt, kein Stückchen Finanzbildung erwerben. Und das ist ja eigentlich das Ziel der Frühstartrente. Stattdessen wird das Kind mit in einen großen Topf geworfen, hat keinerlei Mitspracherecht und kriegt auch keine individuellen Informationen.
Wer den Zuschuss vom Staat für seine Kinder nutzen will, darf dafür nur Standarddepots nutzen. Die sind in der neuen staatlich geförderten Altersvorsorge geregelt und dürfen nur aus zwei Teilen bestehen: einem Aktienteil und einem defensiven Teil. Es ist davon auszugehen, dass der Aktienteil ein ETF auf den Aktienindex MSCI World oder einen vergleichbaren Index ist. Das mag besser sein als nichts. Eine wirklich gute Geldanlage ist so ein Standarddepot aber ganz sicher nicht.
Warum Eltern ihren Kindern keine feineren Depots aufbauen (und fördern lassen) dürfen, erschließt sich nicht wirklich. Der Gesetzentwurf begründet es damit, dass Kinder und viele Eltern neu auf dem Gebiet der Investmentanlagen sind und sich deshalb die simpler gestrickten Standarddepots am besten eignen. Außerdem könne der Staat die Depots einfacher überprüfen und zertifizieren, was Bürokratie spart. Dieses Argument ist tatsächlich nicht ganz von der Hand zu weisen.
Spinnt man den Gedanken dahingehend weiter, dass die Frühstartdepots später nahtlos als Altersvorsorgedepots weiterlaufen, ist folgendes zu erwarten: Die meisten geförderten Altersvorsorgedepots sind Standarddepots, weil sich die Sparer nicht die Mühe machen werden, breiter aufgebaute Depots zu erstellen. Sie werden die Verträge einfach weiterlaufen lassen. Das Pantoffelportfolio der „Stiftung Warentest“ lässt grüßen.
In den vorliegenden Entwurf hat sich etwas ganz besonderes eingeschlichen: Er soll das im Frühjahr beschlossene Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) nachträglich ändern.
Neu hinzukommen soll dort nämlich der Absatz 1f in Paragraf 1. Der regelt generell, was überhaupt Altersvorsorgeverträge nach diesem Gesetz sind. Absatz 1f soll fürs Standarddepot die Beratungspflicht für Versicherungsunternehmen aushebeln. Dann könnten also auch sie Standarddepots ohne Beratung und dann auch ohne Dokumentation direkt verkaufen.
Das steht im bisherigen AltZertG nicht drin. Es heißt lediglich, dass man ein Standarddepot „elektronisch abschließen kann, wobei der Anbieter auch weitere Arten des Vertragsabschlusses ermöglichen kann“. Die Worte „beraten“ und „Beratung“ fallen nicht. Damit gilt die Beratungspflicht nach Paragraf 6 im Versicherungsvertragsgesetz. Noch, möchte man meinen.
Es ist ganz klar, dass dieser Passus Branchenverbände wie den AfW Bundesverband Finanzdienstleistung und den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) auf die Barrikaden treibt.
Der AfW stellt folgende Kette aus Ursache und Wirkung auf: „Ohne geschuldete Beratung, ohne Abschluss- und Vertriebsvergütung [die verbietet der Gesetzentwurf, Anm. d. Red.] und ohne Kostenersatz durch den Bund wird kaum jemand Familien aktiv ansprechen und beim Abschluss begleiten. Wer aber nicht beraten wird, schließt in aller Regel keinen individuellen Vertrag ab – und die Mittel für diese Kinder landen automatisch im anonymen Sammeltopf bei der Deutschen Bundesbank, ohne eigenen Vertrag, ohne Ansprechpartner, ohne jede eigene Kapitalmarkterfahrung.“
Frühstart-Rente: Was in 61 Jahren aus dem geschenkten Geld wird
Sollte das tatsächlich so kommen, hätte die eigentlich gut gemeinte Frühstartrente ihr Ziel komplett verfehlt.
Drücken wir es so aus: Wer heute schon sieben Jahre oder älter ist, soll schlicht und ergreifend Pech haben. Denn los soll es mit dem Geburtsjahrgang 2020 gehen, und jedes Jahr soll der nächste Jahrgang neu hinzukommen. Alle anderen Kinder und Jugendlichen können zwar Verträge eröffnen, bekommen aber keinen Zuschuss vom Staat.
Auch das sehen Branchenverbände nicht gerade gern. „Wenn die Frühstartrente eine breite Wirkung entfalten soll, müssen alle Kinder zwischen sechs und 18 Jahren einbezogen werden“, sagt etwa BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Wohlgemerkt, es handelt sich hier zunächst um den Gesetzentwurf. Er liegt jetzt auf dem Tisch und Verbände und Interessenvertretungen sollen ihre Meinungen mitteilen. Was sie zweifellos tun werden.
Später werden wir sehen, ob und wie sich die Frühstartrente noch verändert.
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