Auch wenn es rein rechtlich keine Pflicht ist – Versicherungsmakler sollten die Digitale Rentenübersicht in ihre Beratungsgespräche trotzdem lieber mit einbeziehen. Das geht aus einem Gutachten hervor, das die auf Versicherungen spezialisierte Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte für das Beratungsunternehmen Aeiforia erstellt hat.
Offenbar ist dabei zwischen Maklern und Versicherungsvertretern zu unterscheiden. Knackpunkt ist die sogenannte objektive Bedarfsermittlung. Über die müssen Makler zwingend herausfinden, welche Bedürfnisse der Kunde hat und was er wünscht. Das sagt Paragraf 61 Absatz 1 im Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Laut Gutachten erstreckt sich diese Abfragepflicht auch auf die Informationen aus der Digitalen Rentenübersicht (DRÜ). Denn um den genauen Vorsorgebedarf zu ermitteln, muss der Makler die bereits bestehenden Altersvorsorgeverträge kennen.
Bei Versicherungsvertretern ist das nicht ganz so zwingend. Denn die verpflichtet das Gesetz laut Gutachten nur im Ausnahmefall dazu, Wünsche und Bedarf genau zu ermitteln. So eine Ausnahme kann eintreten, wenn Kunden ausdrücklich darum bitten, dass der Vertreter ihnen dabei hilft.
Die Anwälte betonen ausdrücklich: Es gibt keine gesetzliche Pflicht für Makler, die für die Abfragepflicht benötigten Daten ausgerechnet über die DRÜ zu beziehen. Besser wäre es aber. Denn wer das tue, bekomme „eine verlässliche, standardisierte und haftungssichere Grundlage für die Beratung“.
Und wenn der Makler das nicht macht und sich stattdessen auf Auskünfte und Unterlagen der Kunden verlässt? Dann könnte er damit gegen die Sorgfaltspflicht nach Paragraf 61 VVG verstoßen und haften. Deshalb betrachten die Wirth-Rechtsanwälte die Digitale Rentenübersicht auch als „valide Informationsbasis, um Beratungsfehler zu vermeiden“.
Und wenn man nun die Daten abgefragt und besprochen hat, was dann? Im Detail brauchen die Makler die Informationen nicht zu dokumentieren. Allerdings ist es zu empfehlen, wesentliche Erkenntnisse festzuhalten.
„Die Digitale Rentenübersicht ist kein optionales Add-on, sondern verändert die Grundlagen professioneller Vorsorgeberatung. Mit dem Gutachten schaffen wir für Vermittler und Unternehmen mehr Klarheit im Umgang mit dieser neuen Realität“, sagt Martin Gattung, Geschäftsführer der Aeiforia.
Das Kurzgutachten fasst darüber hinaus zusammen, welche Informationen die DRÜ derzeit liefert. Hier sind sie im Überblick:
Die Erkenntnisse aus dem Gutachten hat Aeiforia hier übersichtlich zusammengefasst.
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