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Seit über zwei Jahren müssen Kundinnen und Kunden über ihre Nachhaltigkeitspräferenzen ausgefragt werden, wenn sie Versicherungsanlage- oder Kapitalanlageprodukte wünschen. Doch das Kundeninteresse schwindet – und mit ihm das Engagement der Vermittlerschaft. Anstatt Maßnahmen zu ergreifen, die Vertrauen und Interesse stärken, erleben wir eine Entwicklung bezüglich der EU-Taxonomie, die Fragen aufwirft.
Noch vor wenigen Jahren war es selbstverständlich, dass nachhaltige Investments klare Ausschlusskriterien berücksichtigten – etwa den Verzicht auf Rüstungsunternehmen. Diese Prinzipien boten Anlegern Orientierung und setzten Standards, die auf ethischen Grundwerten basierten. Doch heute sehen wir eine Wende, die von manchen als notwendige sicherheitspolitische Anpassung, von anderen jedoch als ethischer Rückschritt empfunden wird.
Die EU-Taxonomie erlaubt inzwischen unter bestimmten Bedingungen Investitionen in die Waffenproduktion als „nachhaltig“. Hintergrund ist die sicherheitspolitische Neujustierung Europas – ausgelöst durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Es steht außer Frage: Wehrhafte Demokratien sind eine Grundvoraussetzung für Frieden und Freiheit. Eine leistungsfähige Rüstungsindustrie ist hierfür essenziell, da sie ohne privates Kapital kaum überlebensfähig wäre. Die EU-Kommission möchte verhindern, dass hohe Refinanzierungskosten diese Branche schwächen.
Doch bedeutet Notwendigkeit auch Nachhaltigkeit? Die ESG-Regulierung orientiert sich an dem Prinzip „Do No Significant Harm“. Dabei handelt es sich um ein grundlegendes Prinzip im Rahmen der EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzen. Es bedeutet, dass eine wirtschaftliche Aktivität, um als nachhaltig eingestuft zu werden, keinen erheblichen Schaden (englisch significant harm) an anderen Umwelt- oder sozialen Zielen verursachen darf.
Rüstungsproduktion ist per Definition schädlich – und zwar nicht nur im Kontext von Umweltschäden, sondern auch hinsichtlich sozialer Ziele. Panzer und Granaten, die in Nachhaltigkeitsfonds auftauchen, können diese Prinzipien nicht glaubwürdig erfüllen.
Noch kritischer wird die Lage durch weitere Schlupflöcher in der Taxonomie: Bereits fossiles Gas und Atomenergie wurden als „grüne“ Technologien eingestuft – ein fragwürdiger Kompromiss, der einst auf einem politischen Deal zwischen Deutschland und Frankreich basierte. Solche Entwicklungen erodieren das Vertrauen – sowohl der Anleger als auch der Vermittler. Wie sollen Vermittler diese Diskrepanzen Kunden überzeugend erklären?
Die Taxonomie, ursprünglich geschaffen, um Klarheit und Orientierung zu bieten, droht ihren Kompass zu verlieren. Für Vermittler, die tagtäglich mit den Ansprüchen ihrer Kunden an ethische Geldanlagen konfrontiert sind, wird diese Entwicklung zunehmend untragbar. Nachhaltigkeit lebt von Integrität und Glaubwürdigkeit. Ein Aufweichen dieser Prinzipien kann keine Antwort auf geopolitische Herausforderungen sein.
Was wir brauchen, ist ein klares Bekenntnis zu konsequenten ESG-Kriterien, die weder die Sicherheit noch ethische Standards opfern. Nachhaltigkeit darf kein beliebig verhandelbarer Kompromiss werden. Sie ist unser Leitfaden für die Zukunft und der Maßstab, an dem wir uns auch vor unseren Kindern messen lassen müssen.
Rechtsanwalt Norman Wirth ist Gründer und Partner der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte. Außerdem ist er geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW.
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