Regulierungsstandards ab 2023

Offenlegungsverordnung nimmt weiter Form an

Die Finanzaufsicht meldet Vollzug. Laut Bafin sind die technischen Regulierungsstandards für die Offenlegungsverordnung in Kraft getreten. Doch dabei soll es nicht bleiben, die Aufsichtsbehörden der Länder haben noch zwei Aufgaben zu erfüllen.
Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel: Sie will die Offenlegungsverordnung weiterentwickeln
© picture alliance / Geisler-Fotopress | Dwi Anoraganingrum/Geisler-Fotop
Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel: Sie will die Offenlegungsverordnung weiterentwickeln

Die Geschichte der EU-Offenlegungsverordnung, der „Sustainable Finance Disclosure Regulation“ (SFDR), geht weiter. Die technischen Regulierungsstandards (RTS) sind nun in Kraft getreten und ab 2023 anzuwenden. Das meldet die Finanzaufsicht Bafin.

Die RTS legen fest, wie Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater Informationen über Nachhaltigkeit von Produkten darlegen müssen. Es geht um Methoden, Art der Darstellung und den konkreten Inhalt.

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Anleger sollen durch diese geregelten Informationen Finanzprodukte besser in Hinblick auf ihre Nachhaltigkeit vergleichen und bewerten können. Das Thema läuft in der Finanzbranche auch unter den Buchstaben ESG, für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung).

Doch wie die Bafin auch mitteilt, ist die SFDR damit noch nicht abgeschlossen. Die Europäische Kommission wolle die Angelegenheit noch transparenter gestalten, heißt es. Weshalb sie schon im April bei den Europäischen Aufsichtsbehörden nachgefragt habe, wie man die RTS überarbeiten könne. Dabei geht es um folgende Punkte:

  • Bis 30. September sollen die Behörden vorschlagen, wie man die RTS in Bezug auf den Complementary Climate Delegated Act (CDA) ergänzen sollte. Diese delegierte Verordnung befasst sich mit der Energiebranche und insbesondere Kernkraft und Erdgas.
  • Bis April 2023 sollen die Behörden die wichtigsten Pricipal Adverse Impacts (PAI) überarbeiten. Das sind festgelegte Datenpunkte, die zeigen sollen, welche Nachteile eine Geldanlage (oder anderes Finanzprodukt) hat, wenn es nicht nachhaltig ist.
  • Außerdem sollen die Behörden die Offenlegungspflichten überarbeiten, die sich direkt auf die Produkte beziehen.

An allen diesen Aufgaben arbeitet die Bafin mit.

Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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