In den Koalitionsverhandlungen haben Union und SPD unter anderem über eine mögliche Pflicht zur Elementarschadenversicherung gesprochen. Das berichteten vergangene Woche mehrere Medien.
Von der geplanten Einführung der Elementarpflichtversicherung der Koalitionsarbeitsgruppe Innen, Recht, Migration und Integration zeigt sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begeistert.
„Vor dem Hintergrund der sich häufenden Hochwasserkatastrophen im Zuge des Klimawandels und dem dann immer wieder aufwallenden Ruf nach staatlicher Hilfe für Flutopfer begrüßen wir diesen konstruktiven Vorschlag, der auch weitestgehend unserer Forderung entspricht“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Der Vorschlag sieht konkret vor, dass bei allen Neuverträgen für Gebäudeversicherungen standardmäßig ein Naturgefahrenschutz eingeschlossen sein soll. Auch die schon bestehenden Gebäudeversicherungen sollen zu einem Stichtag so etwas nachträglich erhalten.
Geprüft werde noch, ob Kunden die Möglichkeit haben sollen, diesen Schutz abwählen zu können, über ein so genanntes Opt-out. Der BVK plädiert dafür, Versicherten ein Opt-out nur nach vorheriger Beratung durch Vermittler über das Deckungsrisiko zu ermöglichen.
„Privatwirtschaftliche Lösungen unter Einbeziehung der Vermittler können in der Regel schneller und unkomplizierter umgesetzt werden als staatliche Obligatorien“, heißt es von dem Verband. Für eine langfristige Rückversicherbarkeit hält der BVK eine staatliche Rückversicherung für zielführend.
Was der BVK von der geplanten Reform der Riester-Rente denkt, lesen Sie hier.
Doch so begeistert wie der BVK ist nicht jeder. Kai Waldmann, Mitglied des Vorstands der ALH-Gruppe, sieht die Idee einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung kritischer. In der ALH-Jahrespressekonferenz (wir berichteten) sagt er zu dem Thema: „Eine Pflichtversicherung würde zu einer Entlassung der Lokalpolitik aus der Verantwortung führen und würde die Versicherer entsprechend belasten.“
„Solange Baugebiete weiter in Überschwemmungsbieten ausgeweitet und ausgewiesen werden, ist das natürlich kontraproduktiv“, so Waldmann weiter. Aber in dem Papier stehe ja auch, dass geprüft wird, wie Planungsträger in den Ländern sensibilisiert werden können. Die kommenden Wochen werden laut Waldmann zeigen, wie die Politik das ausgestaltet.
Was der Bund der Versicherten zu den Plänen sagt und warum er eine Private-Public-Partnership vorschlägt, lesen Sie auf der folgenden Seite.
Für die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten (BdV) geht das Vorhaben der Politiker in die richtige Richtung. „Deutschland hängt bei der Naturkatastrophenabsicherung hinterher – wie bei vielen anderen infrastrukturellen Themen auch“, sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke und weiter: „Seit einem Vierteljahrhundert diskutieren Politiker in Deutschland über eine sinnvoll ausgestaltete und vor allem auch flächendeckende Elementarschadendeckung. Es braucht eine Hauruckaktion, um den Rückstand aufzuholen“, sagt Rehmke.
Wie erfolgreich die Pläne der Koalitionspartner sein werden, hängt von den Details ab. Entscheidend wird aus Rehmkes Sicht sein, wie die Regelungen im Versicherungsvertragsgesetz aussehen.
Das gilt vor allem für:
Eine Opt-out-Lösung für den Elementarschutz birgt Gefahren. Denn zu viele Eigentümerinnen und Eigentümer verzichten auf Absicherung, wenn der geplante gesetzliche Mindeststandard sie nicht überzeugt.
„Es gibt bessere Lösungen, als lediglich den Abschluss einer marktgängigen Elementarversicherung verpflichtend zu machen“, sagt Rehmke. Sein Vorschlag: ein flächendeckendes Konzept, das Versicherungs-, Präventions- und staatliche Schutzmaßnahmen miteinander verknüpft und Bestandteil einer staatlich getragenen Klimafolgenanpassung sein sollte.
Die staatliche Prävention dürfe sich nicht darauf beschränken, überschwemmungsbedrohte Gebiete aus den Bebauungsplänen zu streichen, meint Rehmke weiter. „Wir brauchen öffentlich-private Partnerschaften, in denen Maßnahmen koordiniert werden, mit denen man Katastrophenschäden eindämmen und so den Versicherungsschutz bezahlbar halten kann.“
„Über den verpflichtenden Abschluss einer Elementarversicherung können dem Staat Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, die er zweckgebunden in Präventionsmaßnahmen stecken kann“, sagt der BdV-Mann.
Der BdV macht sich für ein kollektives Pflichtsystem stark, um Elementarschäden über einen öffentlich verwalteten Risikopool abzusichern. Dieses System sollten die Bundesländer zusammen mit der Versicherungswirtschaft in einem Public-Private-Partnership-Modell umsetzen. Ein Zuschlag auf die Grundsteuer soll aus Rehmkes Sicht für die Finanzierung sorgen.
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