Abwahlmöglichkeit für Staatsfonds

Wie sich die Rentenkommission die Kapitalrente vorstellt

Zwar schlägt die Rentenkommission vor, die neue gesetzliche Kapitalrente in einen Staatsfonds fließen zu lassen. Doch der Gesamtbericht offenbart: Arbeitnehmer sollen das auch ablehnen können. Weitere Details drehen sich zum Beispiel um Kosten, Vererbbarkeit und Anlageentscheidungen.
Vertreter der Rentenkommission übergeben der Regierung am 23. Juni 2026 ihren Bericht (v.l.n.r.): Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Constanze Janda, Frank-Jürgen Weise und Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas (SPD)
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Vertreter der Rentenkommission übergeben der Regierung am 23. Juni 2026 ihren Bericht (v.l.n.r.): Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Constanze Janda, Frank-Jürgen Weise und Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas (SPD)

Die Rentenkommission empfiehlt, dass die Regierung die gesetzliche Rente um eine Kapitalkomponente erweitert (mehr zu den Vorschlägen hier und hier). Arbeitnehmer sollen später mal 2 Prozent ihres Gehalts in Kapitalanlagen einzahlen, eine Hälfte soll der Arbeitgeber übernehmen. Losgehen soll es 2028 in jährlichen Schritten von 0,5 Prozentpunkten. So sollen individuelle Rentenguthaben entstehen und das Umlageverfahren entlasten.

Was zunächst noch nicht klar war: Die Rentenkommission schreibt zwar von einem Staatsfonds, in den das Geld fließen soll. Als Beispiel nennt sie ausdrücklich den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung, den Kenfo (den wir hier ausführlich beschreiben).

Doch Alternativen sollen erlaubt sein. So heißt es in dem 80-seitigen Papier wörtlich: „Wer nicht in diesen öffentlichen Fonds einzahlen will, soll aus einer möglichst begrenzten Anzahl zertifizierter Anlagefonds weiterer Anbieter auswählen können, die denselben strengen Kriterien unterliegen müssen.“

Die Investmentindustrie ist damit zwar nicht mehr raus aus dem Spiel. Sie muss sich aber ziemlich strecken. Denn die effektiven Kosten sollen maximal 0,1 Prozent im Jahr betragen. Mit dieser Marge wird die Privatwirtschaft das nicht aktiv managen können, weshalb sie sich auf Indexfonds beschränken muss. Doch auch da muss sie genau hinschauen und darf nicht etwa einfach nur den Aktienindex MSCI World nachbauen. Der besteht zu mehr als 70 Prozent aus US-Aktien und erfüllt damit nicht die Kriterien der Rentenkommission. Die verlangt breit gestreute Anlagen, um Risiken einzelner Anlagen, Anlageklassen, Branchen oder Länder auszugleichen.

Auch der Staat muss sich mit seinem Staatsfonds an Regeln halten. So muss er vor allem mögliche Begehrlichkeiten im Griff behalten, die so ein Milliardenvermögen zweifellos weckt. Das Kapital müsse vor – auch politischer – Zweckentfremdung geschützt werden, heißt es ausdrücklich. Die Regierung muss diesen Schutz quasi rechtlich in Stahlbeton gießen.

Arbeitnehmer indes sollen sich von der Illusion verabschieden, hier eigenes Vermögen aufzubauen. Die gesetzliche Kapitalrente soll ausdrücklich eine Sozialversicherung sein. Guthaben lassen sich nicht vererben. Stattdessen sollen die Guthaben zusammen mit den Umlageleistungen lebenslange Renten ergeben.

Risiken, dass manche Menschen besonders lange leben, soll das Kollektiv ausgleichen (wie in der klassischen Rentenversicherung). Dafür sollen die Verantwortlichen die Lebenserwartung „möglichst realitätsnah“ schätzen.

Regeln gibt es auch zum Management. So sollen Anlageentscheidungen unabhängig von politischem Einfluss fallen. Dafür sei ein professioneller Anlageausschuss aus externen Fachleuten nötig. Auch bestimmte Länder oder Branchen dürfen nicht aus politischen Gründen ausgeschlossen werden. Ethische Ausschluss- und Auswahlkriterien sind hingegen möglich.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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