Beitragsjahre, Beamte, bAV

Was die Rentenkommission außerdem vorschlägt

Die Vorschläge der Rentenkommission liegen (mehr oder weniger freiwillig) nun auf dem Tisch, und ein paar Kernpunkte haben wir bereits berichtet. Doch es gibt noch mehr Stellschrauben, an denen die Kommission drehen will. Es geht um Beitragsjahre, Beamte und die bAV.
Beamte der Bundespolizei am Hauptbahnhof Köln: Reformen der gesetzlichen Rente sollen auch für Beamte gelten
© picture alliance/dpa | Thomas Banneyer
Beamte der Bundespolizei am Hauptbahnhof Köln: Reformen der gesetzlichen Rente sollen auch für Beamte gelten

Von dem, was die Rentenkommission für die gesetzliche Rente vorschlägt, fliegen einige Kernpunkte in den Medien bereits herum (auch bei uns). Doch das ist bei weitem nicht alles, was die Spezialistengruppe in ihren 33 Punkten nahelegt. Hier sind einige weitere Aspekte.

Künftig soll die sogenannte Nettoersatzquote als weiterer Indikator zeigen, wie leistungsfähig das Rentensystem ist. Sie soll für bestimmte Modellfälle und unterschiedliche Rentnerjahrgänge zeigen, welches Nettoeinkommen im Ruhestand gemessen am letzten verfügbaren Arbeitsnettoeinkommen Rentner haben. Es soll sie sowohl für die reine gesetzliche Rente als auch für alle Einnahmen im Alter zusammen geben.

Rentenkommission: Mehr Zahler, gesetzliche Kapitalrente

Der Staat soll die Digitale Rentenübersicht als Informations- und Planungstool weiterentwickeln. Außerdem soll er eine Strategie für Finanzbildung der Menschen entwickeln.

Manche Regierungsmitglieder haben laut darüber nachgedacht, den Renteneintritt an der Zahl der Beitragsjahre auszurichten. Davon rät die Rentenkommission ausdrücklich ab.

Das mögliche Renteneintrittsalter für langjährig Versicherte soll zeitnah von 63 auf 64 Jahre steigen. Danach soll die Altersgrenze parallel zur Regelaltersgrenze mitsteigen.

Menschen, die kurz vor der Rente ihren letzten, langjährigen Beruf nicht mehr ausüben können, sollen vereinfacht in Rente gehen können. Dafür müssten sie ihre Gesundheit überprüfen lassen.

Grundsätzlich soll es weiterhin einen einheitlichen Beitragssatz auf Löhne und Gehälter geben. Weitere Faktoren sollen bei der Höhe keine Rolle spielen ebenso wie weitere Einkünfte bei der Beitragsbemessung.

Anrechnungsregeln in der Grundsicherung sollen im Alter und bei Erwerbsminderung so sein, dass Personen, die Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt haben, im Alter mehr verfügbares Einkommen haben als Personen, die keine oder geringe Beiträge geleistet haben. Personen, die nicht grundrentenzuschlagsberechtigt sind, sollen deshalb einen Freibetrag für gesetzliche Renten bekommen.

Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung sollen in derselben Form auch für die Beamtenversorgung gelten. Der Staat soll zudem deutlich weniger Menschen verbeamten. Bund und Länder sollen für jeden Beamten ausreichende Rücklagen für die Pension bilden.

Noch in diesem Jahr sollen über einen Sozialpartnerdialog konkrete Maßnahmen entstehen, wie man die betriebliche Altersversorgung (bAV) weiter verbreiten kann. Perspektivisch soll die bAV mal flächendeckend genutzt werden. Zur Pflicht will sie die Rentenkommission aber nicht erheben.

Stattdessen soll sie für alle interessanter werden. Dafür soll der Staat:

  • Bürokratie abbauen
  • Portabilität erhöhen (Arbeitnehmer können ihre Verträge beim Jobwechsel einfacher mitnehmen)
  • Rechtssicherheit schaffen
  • Kosten besser verteilen
  • Geringverdiener fördern

Der Staat soll intensiv und eng beobachten, wie die bereits beschlossenen Reformen in der privaten, geförderten Altersvorsorge wirken.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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