Sie hatten es schon vor der großen Altersvorsorgereform getan. Und jetzt tun sie es wieder. Noch bevor die eingesetzte Alterssicherungskommission ihre Arbeit beendet hat, biegen die Spezialisten aus dem Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) mit eigenen Reformvorschlägen um die Ecke. Es geht um nicht weniger als die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Ganz ähnlich hatten sie sich vor über drei Jahren schon vor die Welle geschoben, während die „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ noch getüftelt hatte.
Unter dem Titel „Reformvorschläge zur GRV – Neue Ansätze für Versorgungsniveau, Renteneintritt und Systemgerechtigkeit“ legen Thomas Dommermuth, Michael Hauer und Andreas Kick drei zentrale Reformvorschläge vor, die die Rentenpolitik umkrempeln sollen.
Die bisherigen (nicht ganz günstigen) Voraussetzungen sind folgende:
Gleichwohl will vor allem die SPD das allgemeine Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent halten. Wobei bei vielen Menschen mit nicht allzu üppigem Einkommen nicht mal das für einen würdevollen Lebensabend reicht.
Weshalb für die IVFP-Leute der alleinige Blick aufs Rentenniveau nicht ausreicht. Schließlich setzt dieses Rentenniveau auf der fiktiven Biografie des sogenannten Eckrentners auf – 45 Beitragsjahre, stets Durchschnittseinkommen, regulärer Renteneintritt. Doch wer hat das schon? Bei lebensnahen Erwerbsbiografien mit Teilzeitphasen oder karrieretypisch steigenden Gehältern stößt diese Kennzahl an Grenzen. Für viele Versicherte liegt das tatsächliche individuelle Sicherungsniveau deutlich unter dem politisch diskutierten Wert, geben die Wissenschaftler zu bedenken.
Was würden sie also konkret tun? Ihre Reformvorschläge bestehen aus drei Kernpunkten.
Anstatt immer pauschale Durchschnittsgrößen anzusetzen, sollte es stärker um das individuelle Versorgungsniveau gehen. Darunter verstehen sie die persönliche Rente verglichen mit dem jüngsten Einkommen, zum Beispiel der vergangenen zehn Jahre. Genau dieses Verhältnis sagt aus, wie viele Abstriche ein Neurentner machen muss – und eben nicht das allgemeine Rentenniveau. Insgesamt soll die Diskussion dadurch näher an die Realität heranrücken.
Für die Zukunft könnte auch das komplette Alterseinkommen als Basis in Betracht kommen. Dann würden also Betriebsrenten und private Renten mit hinzukommen. Die Datengrundlage könnte die Digitale Rentenübersicht liefern.
Der Vorschlag soll verhindern, dass Menschen in die Altersarmut rutschen, weil sie in ihrer Arbeitszeit zu wenig Geld verdient haben und deshalb nicht selbst vorsorgen konnten. Wie soll das gehen? Die aktuelle Formel für den Rentenwert soll einen zusätzlichen Faktor bekommen, der sich nach dem Einkommen richtet. „Geringer Verdienende – die Versorgungslücken häufig nicht durch private Vorsorge schließen können – würden dadurch schneller ein angemessenes individuelles Versorgungsniveau erreichen“, heißt es im Papier.
Dominiert bisher also das sogenannte Äquivalenzprinzip, hebelt der neue Faktor das ein Stück weit aus. Grundsätzlich soll es aber erhalten bleiben, betonen die IVFP-Leute. Außerdem würde der neue Faktor eine Schieflage beheben: Denn Menschen mit höheren Renten leben statistisch gesehen auch länger – haben also dadurch noch mal mehr von ihrer Rente.
Der wahrscheinlich überraschendste Vorschlag: Menschen sollen vorzeitig und ohne Abschläge (!) in Rente gehen können. Aber erst, wenn sie ihr individuelles Versorgungsniveau erreicht haben (siehe Punkt 1). Ist das nicht der Fall, gibt es nach wie vor Abschläge. Wer später in Rente geht, bekommt Zuschläge. Der Korridor fürs Renteneintrittsalter soll von 63 bis 70 Jahre reichen.
Neben diesen drei großen Punkten kommen weitere Gedanken hinzu:
Insgesamt soll die GRV den echten Lebensläufen der Menschen besser gerecht werden. Die Perspektive rückt stärker auf Sicherung, gerechte Verteilung, Transparenz und stabile Finanzen. Das komplette Reformpapier können Sie hier herunterladen.
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