Kommt nun die Offenlegung der Vergütung?

Provisionsverbot gestoppt – ein Zwischenruf von Hans-Georg Jenssen

Das Provisionsverbot wurde zu Fall gebracht, die Vermittlerbranche atmet auf. Der weiteren Entwicklung könne nun „mit einer gewissen Entspanntheit entgegengesehen werden“, kommentierte Branchenkenner Hans-Georg Jenssen auf dem Netzwerk Linkedin. Hier können Sie seine Kurzeinschätzung nachlesen.
© BDVM
Hans-Georg Jenssen

Die EU-Finanzkommissarin Mairead McGuiness hat bei einer Veranstaltung in Stockholm den vorläufigen Verzicht auf ein Provisionsverbot verkündet. Etwas markiger formuliert: EU-Kommission legt Pläne für Provisionsverbot auf Eis!

Es ist allerdings klar, dass nunmehr an anderen Maßnahmen gearbeitet wird, um mehr Transparenz in diesem Bereich zu erhalten. Dies wird die alte Diskussion nach einer Offenlegung der Vergütung erneut befeuern. Der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) hat ausgehend vom damaligen „Fall Spitzer“ in den USA in einem Code of Conduct das sogenannte Soft-Disclosure-Prinzip verankert. Heißt: Auf Nachfrage des Kunden legt der Makler die Courtagehöhe offen.

Dieses Prinzip hat sich bewährt. Nunmehr haben wir sogar die Situation, dass die Kostenbelastung insgesamt, zum Beispiel bei Lebensversicherungsprodukten, Stichwort Produktinformationsblatt, transparent ist. Weitergehendere Maßnahmen als Soft Disclosure bedürfte es deshalb von vornherein nicht. Insoweit kann der weiteren Entwicklung mit einer gewissen Entspanntheit entgegengesehen werden.

Pfefferminzia hat diesen Text in leicht redigierter Form vom LinkedIn-Auftritt von Hans-Georg-Jenssen übernommen. Hier geht zur Originalquelle. Hans-Georg Jenssen war mehr als 20 Jahre lang geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Versicherungsmakler (BDVM). Ende 2022 wechselte der promovierte Jurist in den Ruhestand. Kürzlich wurde bekannt, dass Jenssen der Hamburger Maklergruppe GGW beratend zur Seite steht. 

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