Der Bundesrat und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) haben etwas gemeinsam: Sie finden das von der Bundesregierung geplante Generationenkapital zu klein und zu optimistisch. Das geht aus Stellungnahmen beider Gremien hervor.
Genaugenommen geht es um den Entwurf für das Gesetz zur „Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung“ (GRV). Grundlage dafür ist das im Frühjahr vorgestellte Rentenpaket II der Bundesregierung.
Zunächst die Grundlagen zum Generationenkapital: Die Bundesregierung will ein Aktien-und-Sonstiges-Portfolio aufbauen und das Geld dafür über Kredite am Markt besorgen. Die Rede ist von über 10 Milliarden Euro pro Jahr. Erträge aus diesem Portfolio mit Namen Generationenkapital sollen ab etwa Mitte der Dreißigerjahre in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) fließen und sie damit stützen (mehr dazu hier). Verantwortlich fürs Management soll jenes Personal sein, das auch den Atomabfallfonds Kenfo betreut. Wie sich dessen Vorstandschefin Anja Mikus das vorstellt, hat sie hier erklärt.
Mit etwa dem gern zitierten schwedischen Modell ist das nicht vergleichbar. Denn dort fließen Teile der Rentenbeiträge in Aktienvermögen. Genau das will der Bundesrat aber ausdrücklich verhindern, warum auch immer.
So fordern die Ländervertreter insbesondere folgende Dinge:
- Beiträge von Versicherten dürfen auf keinen Fall ins Generationenkapital fließen
- Bleiben die erhofften Erträge aus, muss der Bund den Ausfall ausgleichen – und nicht die Beitragszahler oder Rentner
- Der Bund darf das Geld aus dem Generationenkapital für nichts anderes im Haushalt verwenden (was übrigens auch wir für eine durchaus realistische Gefahr halten)
Außerdem biegt der Bundesrat mit weiteren Bedenken um die Ecke. Selbst wenn die optimistischen Annahmen der Regierung wirklich so einträten, könne das Generationenkapital „nur einen marginalen Beitrag zur Entlastung der Erwerbstätigengeneration leisten“. Und wenn doch, dann werde das nicht zeitnah geschehen. Sprich: Alles zu klein, alles zu spät.
Und weiter geht es mit Zweifeln. Das Gremium kann sich nicht vorstellen, dass das geplante Fondsvermögen von 200 Milliarden Euro bis 2035 erreicht wird. Und anschließend werde man kaum jährlich 10 Milliarden Euro entnehmen können, ohne den Grundstock anzugreifen.
An dieser Stelle wollen wir mal kurz nachrechnen: In der Tat entsprechen 10 von 200 Milliarden Euro einer Entnahme von 5 Prozent jedes Jahr. Das ist als gesamte Wertentwicklung aus Dividenden und Zuwächsen mit einem vernünftigen Aktienportfolio durchaus bequem zu erreichen, kann aber zugegebenermaßen auch mal schiefgehen. Vor allem, wenn man die Zinsen abzieht, die für die Kredite fällig werden. Derzeit zahlt Deutschland für 20-jährige Schulden etwa 2,5 Prozent pro Jahr, gemessen an den Renditen am Anleihemarkt (Stand: 29. August 2024).
Seite 2: Staat als Börsenhändler?
Wie schon angedeutet, stößt der BVK in ein ähnliches Horn. Er teile die Bedenken des Bundesrats, dass der Gesetzentwurf nicht ausreicht, „die nachhaltige und generationengerechte Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zu sichern“. Er teile insbesondere auch die große Sorge, dass durch einen steten Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge die jüngere Generation überfordert werden könnte.
„Wir haben weiterhin unsere Zweifel, ob die prospektierten 10 Milliarden Euro, die dann jährlich aus dem Generationenkapital fließen sollen, die Finanznöte der GRV lindern können“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Schließlich wird die Rentenversicherung schon heute jedes Jahr mit mehr als 100 Milliarden Euro Steuergeld bezuschusst, und Rentenexperten prognostizieren, dass es in 10 bis 20 Jahren aufgrund der Überalterung mehrere hundert Milliarden Euro sein werden.“
Können froh sein, dass überhaupt mal was geschieht
So weit, so nachvollziehbar. Wobei wir natürlich auch an das Sprichwort erinnern: Auch ein langer Weg beginnt mit dem ersten Schritt. Insofern können wir schon froh sein, dass überhaupt mal was in Richtung Kapitaldeckung passiert. Dass das nicht gleich alle Probleme löst, dürfte auf der Hand liegen.
Doch der BVK hält dem Projekt zusätzlich die klassischen Vorurteile gegenüber Aktienanlagen entgegen. Denn er bemängelt, „dass das Generationenkapital mit Staatsschulden an den schwankungsanfälligen Aktienbörsen gebildet werden soll“. Dabei werde der Staat als finanzstarker Börsenhändler agieren. Kleine Anmerkung von uns: Das halten wir für Unfug. Denn der Staat tritt nicht als Börsenhändler, sondern als Investor auf. Und wenn Anja Mikus wirklich so vorgeht, wie sie es vorhat, dann wird sie nur wenig handeln, sondern mit sehr ruhiger Hand ein langfristiges Portfolio aufbauen. Es soll sich ja ganz ausdrücklich eben nicht um eine Spekulation handeln.
BVK schlägt zusätzliche Ansätze vor, um die Rente zu retten
Überdies schlägt der BVK vor, die mit Aktien verbundenen Risiken über zusätzliche Ansätze zu mindern. Die Geldnot der GRV solle man durch einen Mix aus höherem Renteneintrittsalter und -beitragssatz und angepasster (sprich: gesenkter) Rentenhöhe ausgleichen. Begleitend dazu sollte eine durchgreifende Reform der privaten Altersvorsorge über die Riester-Rente stattfinden, um Ausgleich zu schaffen.
Und in diesem Punkt fürchten auch wir: Anders wird das Rentenproblem leider nicht zu lösen sein. Und auf die Vorsorgereform freuen wir uns genau so sehr wie der BVK.