Richtlinie zur IT-Sicherheit

Geschäftsführer und Vorstände können persönlich haften

Unternehmen sollten ihre IT-Systeme und -Prozesse überprüfen. Tun sie das nicht, drohen wegen eines aktuellen Gesetzes Geldbußen – und Geschäftsführer sowie Vorstände können haftbar gemacht werden.
© picture alliance / Jan Eifert
Jeder zwei Mitarbeiter glaubt, sein Unternehmen könne kein Opfer von Hacker-Angriffen werden.

Viele Mitarbeiter glauben, ein Cyberangriff auf ihr Unternehmen sei unwahrscheinlich. Konkret denkt das jeder zweite einer im Auftrag von Lufthansa Industry Solutions (LHIND) durchgeführten Befragung. Jedoch sehen die Befragten auch, dass eigene Unachtsamkeit sowie fehlendes Wissen die größten Schwachstellen im Kampf gegen Cyberkriminalität sind.  

Dabei müssen Unternehmen im Zuge des „Gesetzes zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Gewährleistung einer hohen Netzwerk- und Informationssicherheit“ (NIS-Richtlinie) ihre Systeme und Prozesse auf den Prüfstand stellen. „Ziel ist eine robuste IT-Architektur, die den Geschäftsbetrieb und die interne Kommunikation auch im Notfall sicherstellt“, sagt Christian Garske, Direktor IT-Security & Privacy bei LHIND.

Bußgelder bis 10 Millionen Euro möglich

Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, drohen künftig Bußgelder in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes. Eine Besonderheit der neuen Richtlinie ist, dass Geschäftsführer oder Vorstände nun auch persönlich für mögliche Verstöße haftbar gemacht werden können. 

Mit der zweiten Richtlinie sind nicht mehr nur Großunternehmen und Betreiber kritischer Infrastrukturen betroffen, sondern jetzt auch mittelständische Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden. Sie sollten noch in diesem Jahr wirksamere Maßnahmen gegen IT-Angriffe ergreifen. Grund dafür sei, dass die Cyberkriminalität die Stabilität des gesamten Wirtschaftssystems bedrohe. 

„Die Verantwortung für diese Maßnahmen kann nicht mehr uneingeschränkt an IT-Abteilungen oder Dienstleister delegiert werden, die Geschäftsführung muss selbst aktiv werden und ihre Kontrollaufgaben wahrnehmen“, so Garske. 

Mit welchen Maßnahmen die IT-Resilienz gestärkt werden kann und wie KI die Sicherheit im Unternehmen beeinflusst, steht im LHIND-Whitepaper „Cyber-Security – Von der NIS2-Pflicht bis zur IT-Resilienz“; hier zum kostenlosen Download.

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Autorin

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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