Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse, befürchtet, dass die Krankenkassenbeiträge mittelfristig auf 20 Prozent steigen könnten, wenn die Politik nicht interveniert. Das sagte er in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“. Er geht davon aus, dass es noch in diesem Jahrzehnt so weit sein könnte.
Vor allem höhere Preise für Medikamente und Kosten für Krankenhausaufenthalte sorgten dafür, dass die Beiträge weiter steigen, argumentiert Baas in dem Interview – ähnlich wie viele Experten.
Auch dass die Krankenkassenbeiträge schon in diesem Jahr stark steigen würden, war unter Experten keine Überraschung. Aber wie stark sie sich 2025 erhöhen, schon.
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat der durchschnittliche Zusatzbeitrag in diesem Jahr so stark zugelegt wie seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr. Das hat der sogenannte Schätzerkreis, angesiedelt beim Bundesamt für Soziale Sicherung, errechnet: Denn die Zusatzbeiträge sind laut deren Berechnungen im Schnitt um 0,8 Punkte auf 2,5 Prozent im Jahr 2025 angestiegen.
Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag erhöht den allgemeinen Anteil der Krankenkassen von 14,6 Prozent des Bruttolohns. Der durchschnittliche Beitrag aller gesetzlichen Krankenkassen liegt damit laut Berechnungen des Schätzerkreises bei rund 17,1 Prozent.
Viele der Anbieter mit aktuell stabilen Beiträgen haben ihn in den Monaten zuvor erhöht. Zu diesem Ergebnis kam eine Auswertung des unabhängigen Vergleichsportals www.gesetzlichekrankenkassen.de Anfang Januar (Pfefferminzia berichtete).
Die höchsten Beiträge zahlen GKV-Versicherte laut der Analyse aktuell, wenn sie bei der Knappschaft versichert sind. Mit einem Zusatzbeitrag von 4,4 Prozent liegt die Krankenkasse vor allen anderen. Die geringsten Beiträge zahlen Versicherte bei der betriebsbezogenen EY BKK mit 1,04 Prozent Zusatzbeitrag.
Was viele Versicherte nicht wissen: Wenn ihnen der Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse zu hoch erscheint, können sie nicht sofort die Krankenkasse tauschen. Es gilt eine gesetzliche Frist von zwei Monaten.
Mit einer Ausnahme: „Wenn Versicherte ihren Arbeitgeber oder Status geändert haben, können sie auch sofort die Krankenkasse wechseln, wenn sie den Antrag innerhalb der ersten zwei Wochen nach Arbeitsbeginn stellen“, erklärt Thomas Adolph, Geschäftsführer des Vergleichsportals gesetzlichekrankenkassen.de.
Prinzipiell hat zwar jedes Mitglied einer Krankenkasse nach Paragraf 175 Sozialgesetzbuch V ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse ihre Beiträge erhöht hat.
„Das bedeutet aber nur, dass Versicherte trotz einer Bindefrist die Kasse kündigen dürfen. Relevant ist die Regelung für diejenigen, die in den vergangenen zwölf Monaten ihre Krankenkasse gewechselt haben. Sie können die zwölfmonatige Bindefrist durch das Sonderkündigungsrecht aufheben“, erklärt Adolph.
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