Pfefferminzia: Welches sind die häufigsten Gründe, dass Privatversicherte in die gesetzliche Krankenversicherung zurück möchten?
Michael Schmahl: Vielen Privatversicherten wird die private Krankenversicherung (PKV) mit der Zeit zu teuer. Sie suchen einen Weg zurück in das meist günstigere Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das ist die Hauptursache. Die Beiträge von Privatversicherten sind in den vergangenen Jahren im Durchschnitt um jährlich etwa 3 Prozent gestiegen. Auch wenn sich das Einkommen anders entwickelt als erwartet, passt die private Absicherung oft nicht mehr zur veränderten Lebenslage. Zudem spielt die Familienplanung oft eine Rolle. Wer Kinder möchte oder hat, muss für sie extra Beiträge zahlen. Denn anders als bei gesetzlichen Kassen gibt es in der PKV keine Familienversicherung.
Was können die privaten Krankenversicherer tun, damit die Wechselbereitschaft von der privaten in die gesetzliche Absicherung weniger wird?
Thorulf Müller: Die PKV ist nicht in der Lage, das einzudämmen. Die Gründe liegen im Einzelfall beim Versicherten. Zum Beispiel hat er nicht ausreichend für sein Alter vorgesorgt. Deswegen verfügt er nicht über genügend Alterseinkünfte, um sich den Beitrag leisten zu können. Die Menschen, mit denen ich zu tun habe, und das sind bis zu 200 Fälle pro Jahr, erkennen, dass sie gegen die Beitragsanpassungen der PKV nicht ansparen können.
Unter welchen Umständen ist eine Rückkehr in die GKV nicht möglich?
Schmahl: Wer älter als 55 Jahre ist, hat kaum eine Chance. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeiten für diesen Personenkreis stark beschränkt, selbst bei einer eigentlich geltenden Versicherungspflicht über ein neues Arbeitsverhältnis. Doch auch für Jüngere ist es nur in Ausnahmefällen möglich. Angestellte müssen mit ihrem Bruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Für 2018 sind das 59.400 Euro. Selbstständige müssen im Hauptjob in ein Angestelltenverhältnis wechseln, in dem sie ebenfalls weniger als 59.400 Euro jährlich verdienen.
Müller: Diese Grenzen gibt es. Dennoch prüfe ich bei jedem Fall im Rahmen der Expertennetzwerk24 alle Möglichkeiten. Dazu gehört unter anderem die Auswirkung auf die GKV-Beiträge im Alter, der Status für die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner, die Rechtssicherheit aus allen Faktoren, wie beispielweise aus dem Einkommenssteuerbescheid. Wir finden in rund 90 Prozent der Fälle einen Weg. Den ältesten Rentner, den wir in die GKV zurück gebracht haben – wohlgemerkt legal und rechtskonform – war Ende 70 und die älteste Rentnerin 83 Jahre alt. Beide waren immer noch selbstständig beruflich tätig, nur um die PKV-Beiträge zahlen zu können.
Wann ergibt es mehr Sinn, in der PKV zu bleiben?
Müller: Wenn es für einen Wechsel keinen legalen Weg gibt. Ich rate dringend davon ab, irgendwelche illegalen Konstruktionen zu wählen, oder irgendetwas zu mauscheln. Die Rechtsfolgen sind eindeutig – der Verwaltungsakt ist nichtig und die Rückkehr in die PKV in der Regel nur über die Prämienzahlungen für die Nichtversicherung und den Basistarif möglich. Wenn der Versicherte es sich leisten kann, also über ausreichend Alterseinkünfte verfügt, sollte er nicht wechseln. Die Alterseinkünfte sollten jedoch bei Renteneintritt bereits sehr auskömmlich sein. Der Beitrag der PKV wird sich im Alter 65 bis 85 in jedem Fall mehr als verdoppeln, eher verfünffachen, weil der PKV keine Überzinsen für Direktgutschriften mehr in der Höhe zur Verfügung stehen, wie noch in den 90er Jahren. Die Verdoppelung des Beitrages ergibt sich allein aus den 4 Prozent medizinischer Inflation. Oben drauf kommt die Nachzahlung auf den Sparanteil, weil die mit 65 gebildete Alterungsrückstellung nach 20 Jahren, also mit 85, durch die 4-prozentige medizinische Inflation nur noch 50 Prozent Wert hat.
Schmahl: Auch ein Tarifwechsel wäre eine Wahl. Damit lassen sich Beiträge sparen. Insbesondere wenn der Versicherte schon viele Jahre in einem Tarif ist, zahlt er so für nahezu gleiche oder nur geringfügig schlechtere Leistungen weniger Prämie. Zudem bietet die PKV zwei Tarife an, die der GKV ähneln: der Standard- und der Basistarif, den Herr Müller eben bereits erwähnte. In den Standardtarif kann grundsätzlich nur wechseln, wer schon vor 2009 in die private Krankenversicherung eingetreten und älter als 65 Jahre ist, oder wer über 55 Jahre ist und dessen Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Der andere, der GKV ähnelnde Tarif, ist der Basistarif. Er ist teurer als der Standardtarif und bietet dabei nur wenig bessere Leistungen. Der Umstieg lohnt sich, sofern der aktuelle Beitrag sehr hoch ist. Wer Risikozuschlägen in seinem Vertrag ausgesetzt und in der glücklichen, aber unwahrscheinlichen Lage ist, dass sich seine Gesundheit stark verbessert hat, kann deren Streichung beantragen. Für die Überprüfung ist allerdings ein aktueller Arztbericht notwendig.
Wo sehen Sie noch Möglichkeiten?
Schmahl: Zum Beispiel darin, einen Selbstbehalt zu vereinbaren oder diesen in Maßen zu erhöhen, um den monatlichen Beitrag zu senken. Das ist natürlich nicht ganz risikolos. Bei einer ernsthaften Erkrankung kann die Selbstbeteiligung zu einer finanziellen Belastung werden. Wer nicht mehr in der Lage ist, seine Beiträge zu bezahlen, landet nach einem Mahnverfahren in einem Notlagentarif. Dieser ist allerdings als Übergangslösung gedacht, bis die Beiträge wieder gezahlt werden können. Er sieht nur eine Akutversorgung vor. Kinder, Jugendliche und Schwangere erhalten darüber hinausgehende Leistungen.
Die Bürgerversicherung ist angesichts einer möglichen Neuauflage der Großen Koalition von SPD und CDU/CSU plötzlich wieder im Gespräch. Was würde das für die PKV bedeuten?
Müller: Es ändert sich in dem Moment nichts, weil die Menschen, die in der PKV sind in der PKV bleiben. Verfassungsrechtich ist zunächst nichts anderes möglich. Künftig jedoch ist die Tür für zukünftige Übertritte verschlossen. Dabei ist eine der größten Herausforderungen das Thema Beamte. Sie können diese Tür nur dann schließen, wenn alle Beihilfeverordnungen den GKV-Beitrag als beihilfefähig anerkennen. Es könnte also sehr wohl passieren, dass die Beamten vorerst eine Ausnahme bleiben. Allerdings wird dann die Beihilfefähigkeit der Gebührenordnung der Ärzte möglicherweise auf das 1,2-fache rasiert.
Und wie würde sich die Bürgerversicherung auf die gesetzlich Versicherten auswirken?
Schmahl: Die Befürworter der Bürgerversicherung versprechen sich höhere Einnahmen für die GKV, um so ein besseres Leistungsniveau der Grundversorgung zu ermöglichen. Es soll mehr soziale Gerechtigkeit sowohl in der solidarischen Beitragsfinanzierung als auch der Qualität und Nutzung der Versicherungsleistungen erreicht werden.
Wie stehen Sie selbst zur Abschaffung der PKV?
Schmahl: Ich bin als Beamter aktuell privat versichert, kann mir eine Bürgerversicherung mit der Option der privaten Zusatzversicherung aber durchaus vorstellen. Ohne Bestandsschutzregelungen wird das jedoch nicht funktionieren, so wie es Herr Müller schon angesprochen hat.
Müller: Das deutsche System ist mit den Systemen in Europa nicht kompatibel. Im Wettstreit um internationale Fachkräfte verlieren wir oft als Standort, weil die Experten von diesem System abgeschreckt werden. So berichtet mir das zum Beispiel Patrick Oliver Ott, der sich als Versicherungsmakler auf Expats in Deutschland spezialisiert hat.
Es geht aber vor allem um die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens, insbesondere in Zeiten der demografischen Veränderung. Es fehlt bereits heute an ärztlicher Versorgung in der Fläche. Viele junge Mediziner wollen nicht als selbstständige Unternehmer arbeiten. Darum benötigen wir andere Modelle. Letztendlich müssen weniger medizinische Fachkräfte mehr kranke, weil alte, Menschen versorgen. Wie soll das mit dem heutigen System funktionieren?
Woran hapert es denn am meisten?
Müller: Am Versagen der ärztlichen Selbstverwaltung. Die Mediziner fordern jedes Jahr mehr Geld, stellen aber die Versorgung nicht sicher. Jeder Arzt tut als Unternehmer, wozu er Lust hat. Die Terminvergabe wird als Druckmittel verwendet, um noch mehr Geld zu verlangen. Dabei sollte man sich allerdings folgendes vor Augen halten: Wenn ein Privatpatient bei der Terminvergabe bevorzugt wird, erhält ein Kassenpatient mit höherer medizinischer Priorität eine Untersuchung oder Behandlung nicht oder erst später. Diese Geiselhaft der Kassenärzte ist gesellschaftlich und moralisch unerträglich. Und meines Erachtens seit dem 1. Oktober 2016 auch strafbar, gemäß der Paragrafen 299a und 299b Strafgesetzbuch.
Ein weiterer Punkt ist die Verschlechterung der medizinischen Grundversorgung. Seit 1995 hat sich die Zahl der niedergelassenen Fachärzte um 50 Prozent erhöht. Die niedergelassenen Ärzte in der hausärztlichen Versorgung, und dazu gehören auch die Kinderärzte, sind gleichzeitig um fast 20 Prozent geschrumpft. Wenn dass das Ergebnis der ärztlichen Selbstverwaltung ist, gehört das Gesundheitswesen den Ärzten weggenommen.
Und: Was nutzt den Privatpatienten in den friesischen Tiefebenen, der Oberpfalz, in Franken, Thüringen oder in Brandenburg der Status als Privatpatient mit schnelleren Arztterminen, wenn es dort gar keine Ärzte mehr gibt?
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