Wirtschaftskrise hin oder her, noch immer gründen Menschen in Deutschland neue Unternehmen. Sobald die ihren Betrieb aufnehmen, müssen die wichtigsten Versicherungspolicen vorliegen. Doch welche sind das, und welche Fehler sollten Makler vermeiden? Wir haben bei drei Versicherern mit bedeutendem Gewerbegeschäft nachgefragt. Folgende sind es:
Franz Kupfer (Hiscox): Makler schätzen uns als Spezialversicherer dafür, dass wir Lösungen für komplizierte und Spezialrisiken finden, wie zum Beispiel Digitalrisiken bei Plattformen, Beratern oder Ingenieure. Im Start-up-Bereich bei der D&O-Versicherung sind die Unternehmen jedoch so vielfältig wie die Start-up Szene selbst.
Stephan Lindner (Markel): Wir sind stark in Branchen vertreten, die typischerweise digital, wissensbasiert und haftungsintensiv sind. Dazu zählen IT & Software / SaaS, E-Commerce, Beratung & Dienstleistungen und Medien, Werbung, Events.
Thorsten Jahnke (HDI): Besonders wichtig und grundlegend sind für alle Unternehmen Betriebshaftpflicht und Sach-Inhaltsversicherung. Die Haftpflichtversicherung spielt auch und gerade bei Neugründungen eine entscheidende Rolle. Außerdem nimmt bei einem Start-up der Schutz der ersten Investitionen eine besonders wichtige Rolle ein.
Lindner (Markel): Cyber-Angriffe sind eines der größten existenziellen Risiken für junge Unternehmen. Eine Cyberpolice deckt unter anderem IT-Forensik, Betriebsunterbrechung, Lösegeldverhandlungen/-zahlung sowie Datenschutzverstöße. Gerade junge Unternehmen mit viel Technik sind besonders anfällig für Angriffe.
Kupfer (Hiscox): Die Haftungsbeschränkung einer GmbH zum Beispiel, schützt nur die Gesellschafter, nicht aber die Geschäftsführer. Geschäftsführer haften persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für alle Pflichtverletzungen und damit einhergehenden wirtschaftlichen Schaden, etwa bei Verletzung von rechtlichen Vorgaben, der Buchführungspflicht oder verspäteter Insolvenzanmeldung und vielem mehr. Wer davon ausgeht, die GmbH würde auch den Geschäftsführer automatisch schützen, irrt – darüber gibt es leider viel gefährliches Unwissen. Im schlimmsten Fall kann eine Pflichtverletzung sogar zur privaten Insolvenz des Geschäftsführers führen.
Lindner (Markel): Für nahezu alle wissensbasierten Start-ups (IT, Beratung, Agenturen, Plattformen) ist sie die wichtigste Basisversicherung. Sie schützt vor finanziellen Schäden, die durch Fehler, Versäumnisse oder Rechtsverletzungen entstehen.
Jahnke (HDI): Ein Kann ist gerade am Anfang die Ertragsausfallversicherung. Hier fehlt es auch häufig an Erfahrungswerten, welchen Umsatz die Neugründung erzielen kann. Statt einer Ertragsausfallversicherung kann somit auch eine Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung mit fester Summe sinnvoll sein.
Wenn bereits Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorhanden sind, sollte sich der neue Arbeitgeber auch über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung (bAV) informieren. Im Wettbewerb um die besten Fachkräfte kann das ein entscheidender Vorteil sein.
Kupfer (Hiscox): Eine D&O- und meistens auch eine Cyber-Versicherung sind ein Muss, bei allen anderen richtet sich die Frage komplett nach Tätigkeit und Risikoappetit der Unternehmer selbst.
Lindner (Markel): Weitere sinnvolle Bausteine sind
Lindner (Markel): Optimal ist es vor dem operativen Start. Sobald ein Start-up erste Kundenprojekte, erste Software-Releases, erste Prototypen oder erste Mitarbeiter hat, sollten die Policen abgeschlossen sein. Viele Gründer unterschätzen, dass Haftung ab dem ersten Angebot oder ab den ersten Zusagen entstehen kann.
Kupfer (Hiscox): Gefährlich wäre der Abschluss, wenn der Versicherungsnehmer schon befürchtet, dass bereits Fehler gemacht wurden oder sogar bereits etwas passiert ist, was einen Schaden auslöst. In dem Fall haben Versicherer weitreichende Möglichkeiten, den Kunden wegen arglistiger Täuschung oder Obliegenheitsverletzung in die Verantwortung zu ziehen und sogar die Leistung zu verweigern. Deshalb wäre meine Empfehlung, so früh wie möglich eine Risikoanalyse – entweder selbst oder mit Hilfe eines Beraters wie einem Versicherungsmakler – vorzunehmen und frühzeitig für entsprechenden Schutz zu sorgen.
Jahnke (HDI): Idealerweise sollte der Versicherungsschutz mit der Anmeldung (Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Eintragung in die Handwerksrolle oder vergleichbare Eintragungen beziehungsweise Anmeldungen) beziehungsweise mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit abgeschlossen sein. Zudem ist ein geeigneter Versicherungsschutz bei Einmietung zum Beispiel in Bürocentern oft im Mietvertrag vorgeschrieben.
Kupfer (Hiscox): Ich habe den Eindruck, dass viele unterschätzen, wie groß der Anteil ihres unternehmerischen Risikos heutzutage ist, den sie tatsächlich versichern können. Die Branche ist immer auf der Suche nach Wachstumsmöglichkeiten, und Start-ups sind da eine attraktive Zielgruppe, für die in der Folge die Konditionen und das Preis-Leistungs-Verhältnis noch nie so gut waren wie heute. Aus Gesprächen mit Unternehmern, die naturgemäß risikobereite Menschen sind, habe ich dennoch das Gefühl, dass oft unnötig Mut zur Lücke besteht.
Jahnke (HDI): Besonders wichtig ist insbesondere in den ersten Jahren die enge Begleitung des neuen Unternehmens durch den Vermittler. Denn Neugründungen können sich gerade in den ersten Jahren stark verändern und einmal passender Versicherungsschutz bildet die neu entstandenen Risiken nicht mehr ab. So kann das Unternehmen gerade in den ersten Jahren deutliches Unternehmenswachstum erfahren, sodass Versicherungssummen entsprechend angepasst werden müssen.
Aber auch Veränderungen im Betriebscharakter, weil neue Tätigkeiten hinzukommen oder andere Geschäftszwecke wegfallen sind, sind bei Neugründungen häufig und müssen im Versicherungsschutz berücksichtigt werden. Der Versicherungsschutz sollte daher in der Anfangszeit, das heißt in den ersten drei bis fünf Jahren, mindestens jährlich überprüft werden.
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