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So sparen Versicherte 2025 bei Versicherungen

Im Jahr 2025 gibt es einige Veränderungen bei gängigen Versicherungen. Der Versicherer-Verband GDV hat die wichtigsten für das kommende Jahr herausgesucht und erklärt. Diese sieben Änderungen sollten Versicherte auf dem Schirm haben.
Versicherte checken ihre Unterlagen: 2025 ändert sich Einiges für Versicherte bei ihren Versicherungsverträgen.
© katemangostar / Freepik
Versicherte checken ihre Unterlagen: 2025 ändert sich einiges für Versicherte bei ihren Versicherungsverträgen.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die sieben wichtigsten Veränderungen bei Versicherungen für 2025 herausgepickt und die Details und Auswirkungen erklärt. Was sich für Versicherte im kommenden Jahr konkret ändert und wo sie richtig Geld sparen können, lesen Sie in der folgenden Bilderstrecke.

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 1. Höchstrechnungszins steigt von 0,25 auf ein Prozent
Traderin kontrolliert Kurse: Der Höchstrechnungszins steigt 2025 von 0,25 auf 1 Prozent. Foto: tonodiaz / Freepik
Traderin kontrolliert Kurse: Der Höchstrechnungszins steigt 2025 von 0,25 auf 1 Prozent. Foto: tonodiaz / Freepik

2025 steigt der Höchstrechnungszins erstmals seit 30 Jahren wieder. Für neu abgeschlossene Lebens- und Rentenversicherungen beträgt er dann ein Prozent statt wie bisher 0,25 Prozent (Pfefferminzia berichtete). Das heißt unter anderem, dass Versicherer ihren Kundinnen und Kunden höhere Garantien bieten.

  • Auch auf fondsgebundene Rentenversicherungen hat der höhere Zins einen Einfluss: So steigen beispielsweise die Rentenfaktoren.
  • Außerdem wirkt sich der höhere Rechnungszins positiv auf die Prämien von Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen aus.

Der Höchstrechungszins ist eine Obergrenze für den maximal zulässigen Rechnungszins, den Lebensversicherer nutzen dürfen, wenn sie ihre Rückstellungen berechnen. Er ist nicht mit dem sogenannten Garantiezins gleichzusetzen, den die Unternehmen individuell auf ihre Produkte gewähren. In der Praxis sind die Werte jedoch oft identisch.

Der Garantiezins sorgt wiederum meist nur für einen Teil der Gesamtverzinsung. Dazu kommen noch laufende Überschüsse sowie am Ende der Vertragslaufzeit ein Schlussüberschuss. Im Zuge der steigenden Marktzinsen haben viele Versicherer die laufenden Überschüsse für das kommende Jahr angehoben.

2. Besserer Überblick über Alterseinkünfte
Mann zeigt Freunden sein Tablet: Die Digitale Rentenübersicht soll 2025 mehr Anbieter enthalten. Foto: gpointstudio / Freepik
Mann zeigt Freunden sein Tablet: Die Digitale Rentenübersicht soll 2025 mehr Anbieter enthalten. Foto: gpointstudio / Freepik

Ab 2025 haben Verbraucher einen besseren Überblick über ihre Alterseinkünfte. Denn bis Ende 2024 sind bestimmte Altersvorsorge-Einrichtungen wie Riester-Anbieter, Pensionskassen oder Lebensversicherer an die Digitale Rentenübersicht angebunden. Anbieter mit mehr als 1.000 Vorsorgeansprüchen sind verpflichtet, jährliche Standmitteilungen zu übermitteln.

Die Digitale Rentenübersicht bündelt dann die Informationen über mögliche Alterseinkünfte aus gesetzlicher Rentenversicherung, betrieblicher Altersversorgung oder privater Vorsorge.

3. Altersvorsorge: Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung
Mann und Frau besprechen gesetzliche Rente: Für die gesetzliche Rente gelten 2025 neue Beitragsbemessungsgrenzen. Foto: pch.vector / Freepik
Mann und Frau besprechen gesetzliche Rente: Für die gesetzliche Rente gelten 2025 neue Beitragsbemessungsgrenzen. Foto: pch.vector / Freepik

Für die gesetzliche Rentenversicherung gelten ab Anfang 2025 neue Beitragsbemessungsgrenzen (BBG). Versicherte in der allgemeinen Rentenversicherung und ihre Arbeitgeber müssen Beiträge bis zu einem Bruttoeinkommen von 8.050 Euro im Monat zahlen. Wer mehr verdient, muss für den Teil seines Bruttogehalts oberhalb dieser Einkommensgrenzen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen.

In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt die Einkommensgrenze auf 9.900 Euro.  Die Beitragssätze bleiben hingegen konstant bei 18,6 beziehungsweise 24,7 Prozent.

4. Betriebliche Altersversorgung: Steuerersparnis und Sozialabgabenfreiheit steigen
Arbeitskollegen in einer Besprechung: 2025 steigt die Steuerersparnis und Sozialabgabenfreiheit für die bAV. Foto: gpointstudio / Freepik
Arbeitskollegen in einer Besprechung: 2025 steigt die Steuerersparnis und Sozialabgabenfreiheit für die bAV. Foto: gpointstudio / Freepik

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) hat auch direkten Einfluss auf die betriebliche Altersversorgung (bAV). So können Versicherte bis zu 8 Prozent der jeweils aktuellen BBG steuerfrei und 4 Prozent sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen.

Damit bleiben 2025 in der betrieblichen Altersversorgung die Beiträge des Arbeitgebers und Entgeltumwandlungen des Arbeitnehmers in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder in einen Pensionsfonds jährlich bis zu 7.728 Euro steuer- und bis zu 3.864 Euro sozialabgabenfrei.

2025 beläuft sich der in der gesetzlichen Krankenversicherung für Leistungen der bAV geltende monatliche Freibetrag auf 187,25 Euro.

5. Basis-Rente: Höherer Betrag bei der Steuererklärung absetzbar
Frau kontrolliert ihre Rentenbezüge: Bei der Rürup-Rente können Versicherte 2025 höhere Beträge absetzen. Foto: karlyukav / Freepik
Frau kontrolliert ihre Rentenbezüge: Bei der Rürup-Rente können Versicherte 2025 höhere Beträge absetzen. Foto: karlyukav / Freepik

In der Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, ändern sich zum Jahreswechsel die Konditionen. Bereits seit 2023 können Versicherte 100 Prozent ihrer Einzahlungen als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstbeträge bei ihrer Steuererklärung geltend machen. Mehr Last-Minute-Steuer-Tipps für 2024 finden Sie auch hier.

Ab 1. Januar 2025 steigt die Bemessungsgrenze auf 29.344 Euro. Für Ehegatten verdoppelt sich der Betrag. Zu den Sonderausgaben zählen auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder für ein berufsständisches Versorgungswerk.

Durch das 2024 beschlossene Wachstumsschancengesetz wird der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung unter anderem bei der Basis-Rente bis 2058 gestreckt. Bislang sollte eine volle Besteuerung bereits ab 2040 erfolgen. Durch die Streckung ergeben sich für sämtliche Steuerpflichtige, die bis 2058 in Rente gehen, höhere Rentenfreibeträge. Die Basis-Rente wird so steuerlich attraktiver.

6. KFZ-Versicherung: Veränderungen bei den Typ- und Regionalklassen
Autofahrerin telefoniert nach Panne mit Smartphone: 2025 gibt es neue Typklassen für Autos. Foto: Senivpetro /Freepik
Autofahrerin telefoniert nach Panne mit Smartphone: 2025 gibt es neue Typklassen für Autos. Foto: senivpetro /Freepik

Rund 5,1 Millionen Autofahrer profitieren 2025 in der KFZ-Haftpflichtversicherung von besseren Typklassen. Für 7,1 Millionen gelten künftig höhere Einstufungen, berichtet der GDV. Große Sprünge sind die Ausnahme. Nur für wenige Modelle geht es um mehr als eine Klasse nach oben oder nach unten. Typklassen spiegeln die Schadensbilanz eines Automodells wider.

7. Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung steigt
Ärztin bespricht mit Patienten Befund: Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV steigt 2025. Foto: DC Studio / Freepik
Ärztin bespricht mit Patienten Befund: Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV steigt 2025. Foto: DC Studio / Freepik

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst. Ab Anfang Januar 2025 soll die BBG in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bundesweit einheitlich auf jährlich 66.150 Euro, also monatlich 5.512,50 Euro, steigen. Bis zu diesem Einkommen müssen gesetzlich Versicherte ihren Beitrag an die Krankenkasse zahlen.

Die Versicherungspflichtgrenze soll 2025 bei 73.800 Euro jährlich liegen. Bis zur Versicherungspflichtgrenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern.

Die gesetzlichen Krankenkassen erheben neben dem allgemeinen Satz von 14,6 Prozent Zusatzbeitragssätze. Diese Zusatzbeiträge variieren von Kasse zu Kasse und liegen 2024 im Schnitt bei 1,7 Prozent. 2025 werden die Krankenkassen sie durchschnittlich um 0,8 Prozentpunkte anheben.

Autorin

Barbara Bocks ist seit 2011 als Journalistin im Wirtschafts- und Finanzbereich unterwegs. Seit Juli 2024 ist sie als Redakteurin bei der Pfefferminzia Medien GmbH angestellt.

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