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Knapp die Hälfte der Erwerbstätigen in Deutschland befürwortet eine Pflicht zur betrieblichen Altersversorgung (bAV). Doch die Ablehnung ist mit 39 Prozent ebenfalls hoch. Das geht aus einer aktuellen Umfrage der DEVK hervor, für die das Meinungsforschungsunternehmen Civey im Juni 2.500 Erwerbstätige befragt hat. Die Ergebnisse spiegeln die aktuelle politische Debatte wider.
Die bAV ist Teil der aktuellen Rentendebatte. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert eine verpflichtende Lösung, was auch Unterstützung von Politikern wie Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) findet. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hatte zuletzt ein Opt-out-Modell vorgeschlagen, bei dem Beschäftigte automatisch eine Betriebsrente erhalten, aber widersprechen können.
Die hohe Ablehnung in der Umfrage könnte strukturelle Gründe haben. Der Zugang zur bAV ist in Deutschland sehr ungleich verteilt. Nach Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nutzt in kleinen Betrieben nur etwa ein Viertel der Beschäftigten eine bAV. In Großunternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern sind es hingegen rund 86 Prozent. Die Skepsis, insbesondere Arbeitgebern kleinerer Betriebe neue Pflichten aufzuerlegen, scheint entsprechend ausgeprägt zu sein.
Trotz der gespaltenen Haltung zur Pflicht zeigt die Umfrage eine erhebliche Bereitschaft der Arbeitnehmer, selbst für das Alter vorzusorgen. Rund 28 Prozent würden monatlich 50 bis 100 Euro ihres Bruttogehalts in eine bAV einzahlen. Weitere 20 Prozent können sich sogar Eigenanteile von bis zu 200 Euro vorstellen.
Deutlich geringer ist die Zustimmung für noch höhere Beiträge. Nur 13 Prozent der Befragten sind bereit, mehr als 200 Euro monatlich zu investieren. Ebenso fällt der Anteil derjenigen, die weniger als 50 Euro einzahlen würden, mit 14 Prozent eher gering aus. Allerdings gibt auch rund jede sechste befragte Person (16 Prozent) an, grundsätzlich keine zusätzliche Altersvorsorge über den Betrieb zu wünschen.
Beschäftigte haben bereits heute gesetzlichen Anspruch darauf, Teile ihres Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenfrei in die bAV umzuwandeln. Man spricht hier von der Entgeltumwandlung. Sparen Unternehmen durch die Umwandlung Sozialabgaben, sind sie zudem verpflichtet, einen Zuschuss von pauschal 15 Prozent des Umwandlungsbetrags zu leisten.
Die aktuelle Rentenreformdebatte zielt darauf ab, neben der gesetzlichen Rente auch die betriebliche und private Vorsorge als kapitalgedeckte Säulen zu stärken. Der Handlungsbedarf ist groß: Von rund 34,8 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland haben laut dem Institut für Demoskopie Allensbach etwa 19,5 Millionen Anspruch auf eine Betriebsrente. Mehr als 15 Millionen Erwerbstätige bleiben bislang außen vor. Die Umfrageergebnisse zeigen nun, dass viele Beschäftigte zwar bereit sind, selbst vorzusorgen. Eine allgemeine Pflicht bleibt jedoch umstritten.
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