Pressegespräch der Aba

Betriebsrente unter Druck: Neue Konkurrenz durch Altersvorsorgedepot?

Die betriebliche Altersversorgung steht vor einer schwierigen Phase. Die Reform der privaten Altersvorsorge droht ihr ernsthafte Konkurrenz zu machen, das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz II bleibt hinter den Erwartungen zurück, und aus Brüssel droht eine Regulierungswelle. Das ist das Fazit der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba), die am Vortag ihrer Jahrestagung in Berlin Bilanz zog.
Beate Petry, Vorstandsvorsitzende der Aba, und Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Aba.
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Beate Petry, Vorstandsvorsitzende der Aba, und Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Aba.

Reform der privaten Altersvorsorge: Ernste Gefahr für die Betriebsrente

Das Altersvorsorgereformgesetz modernisiert die staatlich geförderte private Altersvorsorge – und setzt die betriebliche Altersversorgung (bAV) dabei unter Druck. „Das Gesetz hat das Potenzial, die bAV nachhaltig zu schädigen“, sagte Beate Petry, Vorstandsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba), bei einem Pressegespräch.

Der Kern des Problems sei eine strukturelle Schieflage bei den Förderregeln. So erlaubt die neue private Altersvorsorge, ganz auf Garantien zu verzichten oder nur 80 Prozent der eingezahlten Beiträge zu garantieren. In der bAV hingegen gilt weiterhin: entweder 100 Prozent Beitragsgarantie, oder das Produkt muss im Rahmen eines Sozialpartnermodells angeboten werden.

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Hinzu kommt der direkte Wettbewerb um das Geld der Arbeitnehmer. Petry schilderte das Szenario so: Ein Arbeitnehmer, der bisher per Entgeltumwandlung in die Betriebsrente eingezahlt hat, steht künftig einem privaten Fondsprodukt gegenüber – ohne Garantien, steuerlich gefördert, in ETFs investiert, mit einem Auszahlungsplan bis 85. Dem habe die bAV wenig entgegenzusetzen, solange die reine Beitragszusage außerhalb von Sozialpartnermodellen nicht möglich sei. Die Befürchtung: „Es wird zu einer Verschiebung kommen. Der Euro kann nur einmal ausgegeben werden“, so Petry.

Besonders betroffen wären Bereiche, in denen die Riester-Förderung heute intensiv für die bAV genutzt wird – etwa in der chemischen Industrie, im öffentlichen Dienst (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, VBL) oder im Baugewerbe (Soka-Bau). Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Aba, schätzt, dass solche Riester-geförderten Betriebsrenten bis zu 10 Prozent der bAV-Verträge ausmachen könnten. Im Gegensatz zu den vielen ruhenden Riester-Verträgen im Privatbereich werde hier aktiv weiter gespart. Diese Verträge stünden „auf dem Spiel“, meint er. Die Aba fordert deshalb, dass die neue Förderung vollumfänglich auch für die bAV nutzbar sein muss – also auch mit 80-Prozent-Garantie oder ohne Garantie.

Ein weiteres Problem: Das Reformgesetz schreibt keine lebenslange Auszahlung vor. Stattdessen ist ein Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr möglich. Für die Aba widerspricht das dem Leitbild der deutschen Alterssicherungspolitik seit 2001: Lebensstandardsicherung durch lebenslange Leistungen aus mehreren Säulen. Petry verwies auf die unterschätzte Lebenserwartung: Etwa die Hälfte der heute 67-jährigen Frauen und ein Drittel der gleichaltrigen Männer werden älter als 85. Wer sein Geld bis dahin aufgebraucht hat, steht ohne Absicherung da – oft genau dann, wenn der Pflegebedarf steigt. „Es fehlt schlicht das Finanzwissen, um ausgezahltes Kapital selbstständig in eine lebenslange Leistung umzuwandeln“, warnt Petry.

Status quo der bAV: Solide Basis, aber Luft nach oben

Jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland hat eine Betriebsrentenzusage, 43 Prozent aller Betriebsstätten haben Betriebsrentenzusagen. Die durchschnittliche Betriebsrente in der Privatwirtschaft lag 2024 bei Männern bei 732 Euro monatlich, bei Frauen bei 391 Euro. Die Differenz spiegelt strukturelle Ungleichheiten am Arbeitsmarkt wider: Teilzeit, niedrigere Löhne und Erwerbsunterbrechungen schlagen sich direkt in der späteren Betriebsrente nieder.

Ist das genug? „Nein“, sagte Petry klar. Weder die Verbreitung noch die Rentenhöhe reichten aus, um den schrittweisen Rückgang des gesetzlichen Rentenniveaus zu kompensieren.

Positiv entwickeln sich die Sozialpartnermodelle (SPM): Nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums gibt es inzwischen rund 30 Tarifverträge. Petry sprach von einer echten Aufbruchsstimmung in diesem Segment.

Das im vergangenen Jahr verabschiedete Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) bringt nach Einschätzung der Aba zwar einige Verbesserungen, reicht aber nicht für einen echten Schub. Als positiv bewertet die Aba:

  • die verbesserte Förderung für Geringverdiener (ab 2027),
  • vereinfachte Abfindungsmöglichkeiten bei Kleinstanwartschaften
  • sowie eine Erleichterung beim sogenannten Andocken an bestehende Sozialpartnermodelle.

Beim Thema Digitalisierung kritisierte Petry, dass weiterhin in vielen Bereichen Schriftform verlangt wird – etwa bei Direktzusagen oder bei Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden. „Wir schauen relativ neidvoll ins Ausland, wo vieles wesentlich digitaler möglich ist als bei uns“, ergänzte Stiefermann.

Wege zu mehr Verbreitung: Weniger Bürokratie, mehr Verbindlichkeit

Was müsste sich ändern, damit mehr Menschen eine Betriebsrente bekommen? Die Aba benennt hier mehrere Hebel.

#1 System vereinfachen und entbürokratisieren

Als erste Priorität nennt die Aba Systemvereinfachung und Flexibilisierung. Petry verwies auf das Problem starrer Besitzstandsregelungen: Wer in einem Unternehmen eine neue Versorgungszusage einführen will, muss die alten vollständig weiterführen. „Irgendwann haben sie zig nebeneinander bestehende Systeme, die alle administriert werden müssen.“ Das koste Zeit und Geld, ohne Mehrwert für die Versicherten zu schaffen.

#2 Garantieabsenkung zulassen

Ein zentrales Anliegen der Arbeitsgemeinschaft ist es, Garantieabsenkungen auch außerhalb von Sozialpartnermodellen zu erlauben – bis hin zur reinen Beitragszusage. Derzeit hat die bAV keine Möglichkeit, mit vergleichbar renditeorientierten Produkten mitzuhalten, die die neue private Altersvorsorge ermöglicht.

Die Aba fordert zumindest für den Bereich, in dem die neue private Altersvorsorgeförderung auch in der bAV genutzt werden soll, ein „Level Playing Field“, also gleiche Bedingungen für beide Säulen.

#3 Obligatorium oder Auto-Enrollment: Was taugt mehr?

Die Alterssicherungskommission hat die Aba um Input gebeten, wie die Verbreitung der bAV erhöht werden könnte – und dabei explizit auch Obligatorium und Auto-Enrollment geprüft. Stiefermann skizzierte die Bedingungen, unter denen ein Obligatorium aus Sicht der Aba denkbar wäre:

  • Keine verpflichtende Arbeitgeberhaftung
  • Niedrigschwelliger Zugang für alle Arbeitgeber
  • Anrechnung bestehender Betriebsrentenzusagen
  • Bürokratiearme Ausgestaltung (Stichwort: Kontrolle)
  • Arbeitskosten im Blick behalten: Für viele Arbeitgeber sei der zusätzliche Aufwand in der aktuellen wirtschaftlichen Situation eine hohe Hürde
  • Kreis einzubeziehender Arbeitnehmer: Gegebenenfalls differenzieren nach Alter und Einkommen
  • Schrittweise Einführung der Verpflichtung: nach Unternehmensgröße; Beitragshöhe und Finanzierung

Beim Auto-Enrollment – der automatischen Einbeziehung mit Opt-out-Option – sieht die Arbeitsgemeinschaft eine Gefahr: Gerade Geringverdiener, die am meisten von einer Betriebsrente profitieren würden, könnten sich dazu entscheiden, aus dem System herauszuoptieren, weil sie das Geld zum Leben brauchen (darüber berichteten wir bereits hier).

Stiefermann zog für den internationalen Vergleich drei Modelle heran:

  • Die Schweiz setzt auf ein striktes gesetzliches Obligatorium ohne Opt-out.
  • Die Niederlande erreichen mit tarifvertraglichen, allgemeinverbindlich erklärten Obligatorien eine Deckungsquote von rund 90 Prozent.
  • Großbritannien hat Auto-Enrollment mit Opt-out eingeführt und erlebt, dass die Quote der Aussteiger mit rund 10 Prozent (nach zehn Jahren) weit unter den ursprünglich erwarteten 40 Prozent liegt. Hier gebe es aktuell eine Diskussion über Kosten, und ob die Auszahlform Kapitalauszahlung so schlau ist (weil das Geld irgendwann aufgebraucht sein könnte).

„Das niederländische Modell ist aus unserer Sicht das charmanteste“, so Stiefermann, obwohl er einräumte, dass die Politik in Deutschland eher Richtung UK-Modell tendiert.

Ein direkter Transfer sei aber nicht möglich. Deutschland habe ein historisch gewachsenes System mit starren Besitzständen, die geschützt werden müssten. Eine Einführung würde zunächst die Komplexität erhöhen, nicht senken, weil alte und neue Systeme über Jahrzehnte nebeneinander laufen müssten.

Was es braucht: Ein Gesamtkonzept

Die Aba betont, dass Einzelreformen nicht ausreichen. Nötig sei ein säulen-, partei- und legislaturübergreifendes Gesamtkonzept. Einzelne Reformen innerhalb einer Säule dürften nicht isoliert betrachtet, ihre Wechselwirkungen auf die anderen Säulen vielmehr mitgedacht werden. Das Altersvorsorgereformgesetz sei ein Beispiel dafür, wie eine Reform der privaten Altersvorsorge zu unbeabsichtigten Schäden in der zweiten Säule führen kann.

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Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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