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Ohne eine grundlegende Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) wird die anstehende Rentenreform ihre Ziele verfehlen. Davor warnen das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) und die Zurich Gruppe Deutschland. In einem gemeinsamen Positionspapier fordern beide Institutionen, die zweite Säule der Altersvorsorge künftig deutlich stärker in die Reformüberlegungen einzubeziehen.
Der Handlungsdruck ist erheblich: Demografischer Wandel und steigende Lebenserwartung belasten das umlagefinanzierte System zunehmend. Lag die durchschnittliche Rentenbezugsdauer 1960 noch bei rund 10 Jahren, sind es heute bereits etwa 20 Jahre.
Allein 2025 flossen rund 130 Milliarden Euro – etwa ein Viertel des Bundeshaushalts – als Zuschuss in die gesetzliche Rentenversicherung. „Eine langfristige und generationengerechte Lösung wird nur möglich sein, wenn die Altersversorgung in ihrer gesamten Struktur neu gedacht wird“, sagt DIA-Sprecher Peter Schwark.
Die bAV biete den naheliegendsten Hebel, um Versorgungslücken zu schließen. Und zwar nicht nur beim Alterseinkommen, sondern auch bei der Absicherung von Risiken wie Invalidität und Tod (Hinterbliebenenschutz). „Wenn die gesetzliche Rente an ihre Grenzen stößt, braucht Deutschland eine stärkere zweite Säule“, sagt Björn Bohnhoff, Vorstand Leben der Zurich Gruppe Deutschland.
Zwar verfüge bereits etwa jeder zweite Arbeitnehmer über eine Betriebsrentenzusage, gerade in kleinen und mittleren Unternehmen bleibe die Verbreitung aber weit hinter den Möglichkeiten zurück – wegen Bürokratie, Haftungsfragen und fehlender Anreize.
Um das zu ändern, haben DIA und Zurich einen Neun-Punkte-Plan vorgelegt. Eine Kernforderung ist ein gestuftes Bonus-Malus-Modell statt eines starren Obligatoriums. Was heißt das? Unternehmen, die früh bAV-Systeme einführen, könnten gezielt gefördert werden. Wer sich dauerhaft entzieht, müsste dagegen perspektivisch mit Nachteilen rechnen.
Ergänzend plädieren die Autoren für einen klaren gesetzlichen Rahmen für Auto-Enrolment-Systeme mit Widerspruchsrecht (Opt-out). Beschäftigte würden dabei automatisch in eine betriebliche Altersversorgung einbezogen, könnten aber aktiv widersprechen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der besseren Einbindung von Geringverdienern. Vorgeschlagen wird ein stärker gefördertes Mischmodell, bei dem Beiträge von Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Staat kombiniert werden. Der Effekt: Bereits kleine Eigenbeiträge würden spürbar aufgestockt und attraktiver.
Hinzu kommen Forderungen nach Haftungsentlastung für Arbeitgeber, vereinfachter Administration über eine zentrale digitale Infrastruktur, verbesserter Portabilität bei Jobwechseln sowie der Stärkung kollektiver Lösungen für biometrische Risiken. Mehr Transparenz und Finanzbildung runden den Plan ab.
DIA und Zurich sehen nun die Politik am Zug. Die bAV dürfe nicht länger als bloße Ergänzung zur gesetzlichen Rente gedacht werden, sondern müsse als tragender Bestandteil der Reform verbindlich gestärkt werden. Der Blick ins Ausland zeige, dass Systeme mit verpflichtenden oder quasi-obligatorischen Modellen einen deutlich größeren Beitrag zum Alterseinkommen leisten.
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