Deutsche Aktuarvereinigung

Aktuare fordern Pflicht-Betriebsrente und flexiblere Rentenphasen

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) sieht die jüngste Altersvorsorgereform als Schritt in die richtige Richtung. Aber das reicht noch nicht. Beim Jahrespressegespräch machte DAV-Chefin Susanna Adelhardt klar: Vor allem das lebenslange Einkommen muss gesichert werden.
Susanna Adelhardt, Vorstandsvorsitzende der Deutsche Aktuarvereinigung (DAV).
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Susanna Adelhardt, Vorstandsvorsitzende der Deutsche Aktuarvereinigung (DAV).

„Eine Alterssicherung, die allein auf Umlagefinanzierung basiert, steht langfristig nur auf einem Bein. Für mehr Stabilität braucht es ein zweites starkes Standbein in Form kapitalgedeckter Alterssicherung“. Das sagte Susanna Adelhardt, Vorstandsvorsitzende der Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), im Rahmen des Jahrespressegespräches.

Dazu müsse der Kapitalmarkt stärker genutzt und Investitionen in Sachwerte gefördert werden. Die Reform der privaten Altersvorsorge geht für die DAV daher grundsätzlich in die richtige Richtung, um die Vermögensbildung zu stärken. Aber: Das neue Produkt sei kein Ersatz für eine echte Altersrente.

„Es kann im Depot noch so viel sein: Wenn man selber nicht den Zugriff hat, ist es keine Alterssicherung, die mir wirklich hilft, meine laufenden Kosten zu zahlen“, sagte Adelhardt. Entscheidend sei, dass aus dem Vermögen eine verlässliche Alterssicherung entstehe.

Betriebsrente: Freiwilligkeit reicht nicht

Daher sehen die Aktuare auch noch Nachholbedarf bei Betriebsrenten. Nur etwas mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmer hat in Deutschland eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Riester und die freiwillige bAV hätten gezeigt, dass solche Modelle ausgerechnet jene nicht erreichen, die eine Absicherung am nötigsten hätten.

Die DAV-Forderung ist deshalb eindeutig: „Wenn das Ziel eine breite und nachhaltige Absicherung des Lebensstandards im Alter ist, braucht es mehr Verbindlichkeit. Damit werden Auto-Enrolment-Modelle oder ein Obligatorium im Bereich der bAV zum Mittel der Wahl“, findet Adelhardt.

Damit Arbeitgeber mitziehen, fordert die DAV klare Rahmenbedingungen: keine Einstandspflicht, Anrechnung bestehender Versorgungssysteme und schlanke Standardprozesse – besonders für kleine Unternehmen.

Rentenphase flexibler gestalten – und Infrastruktur nutzen

Darüber hinaus sehen die Aktuare Reformbedarf in der Rentenphase. Flexiblere Modelle mit moderat schwankenden Rentenleistungen könnten höhere langfristige Renditen ermöglichen und damit insgesamt höhere lebenslange Alterseinkommen schaffen. Voraussetzung dafür sei ein regulatorischer Rahmen, der langfristig hohe Investitionsquoten in Sachwerte zulasse. Derzeit verhindere das Steuerrecht, dass solche Modelle an der staatlichen Förderung partizipieren können.

Großes Potenzial sieht die DAV auch bei Infrastrukturinvestitionen: „Die langfristigen Verpflichtungen der Alterssicherung passen strukturell hervorragend zu langfristigen Infrastrukturprojekten“, sagte Adelhardt. Staatliche Investitionsquoten lehnt die DAV aber ab – die Politik solle stattdessen attraktive Rahmenbedingungen schaffen, etwa über steuerliche Anreize.

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Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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Ein Kommentar

  1. „Wenn das Ziel eine breite und nachhaltige Absicherung des Lebensstandards im Alter ist, braucht es mehr Verbindlichkeit.“

    Kann das denn ein Ziel sein, das der Staat allen aufzwingen sollte?

    Wer also im Erwerbsleben einen hohen Lebensstandard sich leisten kann, der soll ihn auch im Alter zwangsweise sich leisten können? Und wer bisher einen niedrigen, entsprechend diesen auch im Alter? Eine Fortschreibung von Ungleicheit bis Lebensende?

    Wobei dann die Grenze zwischen Erwerbsleben und „Ruhestand“ ein bestimmtes Alter ist, das Rentenbeginnalter?

    Es ist doch staatlicherseits allenfalls einsehbar, dass der Einzelne dann, wenn er tatsächlich nicht mehr durch Erwerbstätigkeit überleben kann, das dafür erforderliche Mindesteinkommen erhält, also auf dem Sozialhilfeniveau, das ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben ermöglicht. Notfalls aus Steuermitteln, wie ja auch bei jedem, der noch in jüngeren Jahren in diese Situation kommt.

    Alles darüber hinaus könnte freiwillig bleiben.

    Warum soll demjenigen, der lieber sich im möglichst langen Erwerbsleben möglichst viel leisten will, nicht dafür ein Leben am Existenzminimum danach gegönnt werden?

    Wenn es tatsächlich ein Staats-Ziel wäre, alle zur Aufrechterhaltung genau ihres bisherigen Lebensstandards im „Ruhestand“ zu zwingen, würde ich in einem solchen Staat in solcher Unfreiheit nicht leben wollen.

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