Der Versicherer Zurich Deutscher Herold durfte Rentenfaktoren nicht von sich aus kürzen. Das entschied das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen: 20 UKI 2/24) und stellte sich damit auf die Seite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und der Bürgerbewegung Finanzwende, die gemeinsam geklagt hatten.
Es ging um fondsgebundene Riester- und Rentenversicherungen der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung. Sie hatte 2017 wegen des damaligen Niedrigzinsumfelds die Rentenfaktoren in Verträgen gesenkt. Damit sollten die Kunden geringere lebenslange Renten bekommen als ursprünglich vorgesehen.
Hoch erfreut zeigt man sich in der Verbraucherzentrale. „Die Entscheidung ist ein großer Erfolg für die Kund:innen der Zurich“, sagt Stephanie Heise, Bereichsleiterin Verbraucherfinanzen. „Das Gericht hat sehr klar erklärt, dass sich die Zurich mit ihren Rentenkürzungen schlicht zu viel herausgenommen hat.“
Doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Zurich kann dagegen Revision am Bundesgerichtshof (BGH) einlegen – und will das auch tun, weil sie das Urteil für „rechtlich nicht zutreffend“ hält. So teilt ein Sprecher auf Anfrage mit: „Wir sehen die von der Zurich Deutscher Herold verwendete Klausel im Einklang mit den vom BGH aufgestellten Anforderungen an solche Anpassungsklauseln. Eine abschließende rechtliche Klärung der Wirksamkeit der Zurich-Klausel steht daher weiterhin aus.“
Rentenfaktoren sind schon länger Teil gerichtlicher Auseinandersetzungen. Im Jahr 2023 unterlag die Zurich bereits in einem ähnlichen Fall. Und Ende 2025 verlor die Allianz Lebensversicherung einen Streit vor dem BGH.
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