Urteil in Köln

Zurich unterliegt wegen Rentenfaktor vor Gericht

In Köln fiel ein weiteres Urteil wegen eines gekürzten Rentenfaktors. Diesmal unterlag die Zurich, doch sie will das Urteil so nicht hinnehmen.
Standort der Zurich Insurance Group in München
© picture alliance / DZBA | Jonas Lohrmann
Standort der Zurich Insurance Group in München

Der Versicherer Zurich Deutscher Herold durfte Rentenfaktoren nicht von sich aus kürzen. Das entschied das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen: 20 UKI 2/24) und stellte sich damit auf die Seite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und der Bürgerbewegung Finanzwende, die gemeinsam geklagt hatten.

Es ging um fondsgebundene Riester- und Rentenversicherungen der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung. Sie hatte 2017 wegen des damaligen Niedrigzinsumfelds die Rentenfaktoren in Verträgen gesenkt. Damit sollten die Kunden geringere lebenslange Renten bekommen als ursprünglich vorgesehen.

Hoch erfreut zeigt man sich in der Verbraucherzentrale. „Die Entscheidung ist ein großer Erfolg für die Kund:innen der Zurich“, sagt Stephanie Heise, Bereichsleiterin Verbraucherfinanzen. „Das Gericht hat sehr klar erklärt, dass sich die Zurich mit ihren Rentenkürzungen schlicht zu viel herausgenommen hat.“

Doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Zurich kann dagegen Revision am Bundesgerichtshof (BGH) einlegen – und will das auch tun, weil sie das Urteil für „rechtlich nicht zutreffend“ hält. So teilt ein Sprecher auf Anfrage mit: „Wir sehen die von der Zurich Deutscher Herold verwendete Klausel im Einklang mit den vom BGH aufgestellten Anforderungen an solche Anpassungsklauseln. Eine abschließende rechtliche Klärung der Wirksamkeit der Zurich-Klausel steht daher weiterhin aus.“

Rentenfaktoren sind schon länger Teil gerichtlicher Auseinandersetzungen. Im Jahr 2023 unterlag die Zurich bereits in einem ähnlichen Fall. Und Ende 2025 verlor die Allianz Lebensversicherung einen Streit vor dem BGH.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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Ein Kommentar

  1. Auch mein Riester-Fonds-Vertrag mit der „Rentenfaktorsenkungsklausel“ ist davon betroffen. Rentenbeginn Januar 2023.

    Ich habe aber schon vor zwei Jahren die Zurich dazu bewogen, einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu erklären. Ansonsten würden nämlich Ansprüche aus dem Vertrag nach drei Jahren verjähren!

    Ich gehe davon aus, dass die Zürich genau weiß, dass sue mit ihrer Klausel beim BGH verlieren wird. Und je länger das dort dauert, desto mehr Forderungen sind dann verjährt.

    Ich kann nur jedem Sparer empfehlen, die Zurich ebenfalls zu einem Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu bewegen.

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