Beschluss liegt vor

Rente, Krankschreibung, Bürokratie: Das will die Koalition

Die Koalition hat ein 34-Punkte-Programm beschlossen, das tief in den Alltag vieler Menschen eingreifen könnte. Von der Rentenreform über neue Regeln bei der Krankschreibung bis hin zum Bürokratieabbau – die wichtigsten Vorhaben im Überblick.
Politiker bei Pressekonferenz mit Deutschland- und EU-Flaggen im Hintergrund.
© picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur
Pressekonferenz am 2. Juli 2026 nach dem Koalitionsausschuss (v.l.n.r.): Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas (SPD), Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD)

Die schwarz-rote Bundesregierung will mit einem umfangreichen Reformpaket die schwächelnde Wirtschaft ankurbeln, den Sozialstaat reformieren und Unternehmen spürbar entlasten. Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat sich auf insgesamt 34 Maßnahmen verständigt, die unter dem Titel „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ stehen.

Im Mittelpunkt stehen die grundlegende Reform der Altersvorsorge, Änderungen für die Krankschreibung sowie umfassender Bürokratieabbau. Die Koalition spricht von einem „fairen Gesamtpaket“, das Wachstum fördern und gleichzeitig den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken soll.

Rentenreform bis Ende 2026

Die wohl weitreichendste Ankündigung betrifft die gesetzliche Rentenversicherung. Die Bundesregierung will die Vorschläge der Alterssicherungskommission nahezu vollständig übernehmen und daraus ein umfassendes Gesetzespaket schnüren.

Die Kommission habe sich „mit großem Sachverstand“ einem der schwierigsten Reformprojekte der kommenden Jahre gewidmet, heißt es in dem Beschlusspapier. Ihre Empfehlungen seien wegweisend – sowohl für den Sozialstaat als auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Das entsprechende Gesetzespaket soll noch bis Ende 2026 den Bundestag passieren.

Welche konkreten Änderungen auf die Versicherten zukommen, bleibt zunächst offen. Das Papier nennt weder ein mögliches höheres Renteneintrittsalter noch Aussagen zum Rentenniveau oder zu den Beitragssätzen. Die Regierung legt sich damit zunächst auf die Umsetzung der Expertenempfehlungen fest, ohne deren Inhalte bereits im Detail vorzuschreiben.

Politisch unterstreicht die Koalition damit die Bedeutung der Rentenreform. Bereits in der Einleitung des Programms bezeichnet sie die Sicherung von Rente und Gesundheitssystem als einen Schwerpunkt ihrer Reformpolitik. Angesichts des demografischen Wandels sieht sie darin eine zentrale Voraussetzung, um den Sozialstaat langfristig finanzierbar zu halten.

Telefonische Krankschreibung kommt wieder weg

Deutlich konkreter fällt das Maßnahmenpaket im Gesundheitsbereich aus. Die Bundesregierung will die telefonische Krankschreibung abschaffen. Beschäftigte sollen sich künftig wieder grundsätzlich ärztlich untersuchen lassen, um ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigen zu lassen.

Zugleich soll eine weitere Regel hinzukommen: Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig bereits am ersten Krankheitstag vorlegen. Bislang können Arbeitgeber zwar schon heute eine AU ab dem ersten Tag verlangen, gesetzlich vorgeschrieben ist das jedoch nicht. Künftig soll diese Verpflichtung bundesweit gelten.

Darüber hinaus will die Koalition gegen missbräuchliche Krankschreibungen schärfer vorgehen. Die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Paragraf 278 Strafgesetzbuch soll künftig strenger bestraft werden.

Die Reformen gehen jedoch über die Krankschreibung hinaus. Im Rahmen des geplanten Primärarztsystems kündigt die Bundesregierung eine gesetzliche Termingarantie für Facharzttermine an. Außerdem soll erstmals eine gesetzlich geregelte Infarktvorsorge eingeführt werden. Ziel ist es nach Darstellung der Koalition, sowohl die medizinische Versorgung zu verbessern als auch Fehlanreize im System abzubauen.

Die wieder abgeschaffte telefonische Krankschreibung markiert einen Kurswechsel in der Gesundheitspolitik. Die Möglichkeit war während der Corona-Pandemie eingeführt worden, um Arztpraxen zu entlasten und Infektionsrisiken zu verringern. Seitdem können Patienten bei bestimmten leichten Atemwegserkrankungen telefonisch krankgeschrieben werden.

Die Bundesregierung begründet die Rücknahme nun mit dem Ziel, Missbrauch einzudämmen und Fehlzeiten besser kontrollieren zu können. Für Arbeitnehmer bedeutet das künftig wieder häufigere Arztbesuche – selbst bei vergleichsweise leichten Erkrankungen.

Berichtspflichten sollen grundsätzlich wegfallen

Einen Schwerpunkt legt die Bundesregierung auf den Abbau bürokratischer Belastungen für Unternehmen und Verwaltung.

Kernstück ist ein neues Berichtsentlastungsgesetz. Künftig sollen gesetzliche Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen grundsätzlich entfallen. Nur wenn das jeweils zuständige Ministerium deren Notwendigkeit ausdrücklich begründet, sollen sie bestehen bleiben. Die Koalition kehrt damit das bisherige Prinzip um: Nicht die Abschaffung muss begründet werden, sondern der Erhalt der Berichtspflicht.

Zusätzlich sollen sämtliche Dokumentationspflichten überprüft werden, soweit sie nicht durch EU-Recht oder die Verfassung vorgeschrieben sind. Innerhalb von zwölf Monaten soll mindestens jede vierte Dokumentationspflicht abgeschafft werden. Gleichzeitig betont die Koalition, dass Standards beim Verbraucher-, Arbeitnehmer- oder Menschenrechtsschutz sowie bei der Bekämpfung von Steuerbetrug nicht abgesenkt werden sollen.

Genehmigungen künftig automatisch

Unternehmen sollen außerdem deutlich schneller Investitionen umsetzen können. Dazu plant die Bundesregierung eine weitreichende Reform des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

Künftig soll die Genehmigungsfiktion zum Regelfall werden. Behörden haben dann grundsätzlich vier Monate Zeit, über einen vollständigen Antrag zu entscheiden. Geschieht das nicht und wird kein besonderer Prüfbedarf angemeldet, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.

Steuererklärung weitgehend digital

Auch das Steuerrecht soll einfacher werden. Bund und Länder wollen bis Herbst ein Steuervereinfachungsgesetz vorlegen.

Geplant sind unter anderem eine automatisch vorausgefüllte digitale Steuererklärung sowie die Verpflichtung der Finanzämter, Unternehmen innerhalb von höchstens vier Wochen eine Steuernummer zuzuteilen. Zudem soll die steuerliche Identifikationsnummer künftig umfassender genutzt werden können, um Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und Missbrauch besser zu verhindern. Die notwendigen gesetzlichen Änderungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Weniger Kontrollen, mehr Eigenverantwortung

Auch bei staatlichen Kontrollen kündigt die Bundesregierung einen Kurswechsel an. Prüfungen sollen künftig stärker risikoorientiert erfolgen. Stichproben, Bagatellgrenzen und pauschalierte Verfahren sollen Unternehmen und Verwaltung entlasten. Gleichzeitig kündigt die Koalition an, Verstöße konsequenter als bisher zu sanktionieren – etwa im Gewerberecht oder Steuerstrafrecht.

Parallel sollen zahlreiche gesetzlich vorgeschriebene betriebliche Beauftragte wegfallen, sofern ihre Bestellung nicht durch EU-Recht vorgeschrieben ist. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben soll stärker auf die Unternehmen selbst übergehen.

Große Reformagenda mit erheblichem Konfliktpotenzial

Mit dem Beschlusspaket setzt die Bundesregierung auf einen Dreiklang aus wirtschaftlicher Entlastung, Reform des Sozialstaats und Modernisierung der Verwaltung. Während Unternehmen vor allem von weniger Bürokratie und schnelleren Genehmigungen profitieren sollen, greifen die Änderungen bei der Krankschreibung unmittelbar in den Arbeitsalltag von Millionen Beschäftigten ein. Gleichzeitig bleibt die Rentenreform das größte politische Vorhaben – allerdings auch dasjenige, bei dem die konkreten Auswirkungen bislang noch offen sind.

Fest steht: Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses markieren den politischen Auftakt einer umfassenden Reformagenda. Ob die Vorhaben wie geplant bis Ende 2026 oder Anfang 2027 umgesetzt werden können, wird nun von den anstehenden Gesetzgebungsverfahren im Bundestag abhängen.

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