Viele haben Pläne und Träume für ihren Ruhestand. Wenn es aber um die finanzielle Planung geht, ist man schnell überfordert. Professionelle Ruhestandsplanung wird aufgrund steigender Lebenserwartung immer wichtiger.
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Die Alterssicherungskommission hat einen Reformvorschlag vorgelegt, der weit über kurzfristige Korrekturen hinausgeht. Das ist lobenswert und war nicht von allen so erwartet worden.
Mit 33 aufeinander abgestimmten Empfehlungen zeigt sie einen Weg auf, wie die gesetzliche Altersvorsorge angesichts des demografischen Wandels langfristig finanziert, generationengerecht ausgestaltet und durch kapitalgedeckte Elemente ergänzt werden kann. Dabei wird in Teilen wieder auf Prinzipien der Agenda 2010 von Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) zurückgegriffen, beispielsweise was den Nachhaltigkeitsfaktor betrifft.
Dieser Beitrag beleuchtet die geplante Kapitalrente und zeigt die Stärken und Schwächen dieser längst überfälligen Maßnahme.
Die wohl weitreichendste Empfehlung der Rentenkommission betrifft die Einführung eines verpflichtenden kapitalgedeckten Elements innerhalb der gesetzlichen Altersvorsorge. Damit würde das bislang nahezu ausschließlich umlagefinanzierte System um einen systematischen Kapitalaufbau ergänzt.
Vorgesehen ist die Einzahlung zusätzlicher Beiträge in Höhe von 2 Prozent des Einkommens, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch getragen werden sollen. Die Mittel würden in einem langfristig ausgerichteten Kapitalstock angelegt, dessen Erträge künftig zur Stabilisierung des Rentensystems beitragen.
Internationale Erfahrungen, insbesondere aus Schweden, zeigen, dass eine solche Kombination aus Umlageverfahren und Kapitaldeckung erhebliche Vorteile bieten kann. Langfristig lassen sich dadurch die Erträge der internationalen Kapitalmärkte für die Altersvorsorge nutzbar machen und gleichzeitig die Belastungen zwischen den Generationen ausgewogener verteilen.
Darüber hinaus eröffnet die Kapitaldeckung Chancen für eine breitere Beteiligung der Bevölkerung am Produktivkapital. Viele Menschen verfügen bislang kaum über Aktien- oder Fondsanlagen und profitieren daher nur eingeschränkt vom Wachstum der Kapitalmärkte. Eine kapitalgedeckte Rentensäule könnte dazu beitragen, diese Lücke zu schließen und die Gesamtheit der Betragszahler am Kapitalmarkt teilhaben zu lassen. Zugleich wäre die Kapitalrente eine Lokomotive für die Finanzbildung in Deutschland.
Nicht alle Einzelheiten der Reform stehen schon fest, da es sich bisher nur um Empfehlungen handelt. Klar ist, dass mit den Plänen etwa 35 Milliarden Euro in die Aktienrente fließen sollen. Aber anders als bei dem vom früheren FDP-Chef Christian Lindner geplanten Generationenkapital nicht über Schulden, sondern über die Beiträge. Eine Beitragserhöhung war in der letzten Ampel-Koalition offenbar nicht durchsetzbar.
Ein zentrales Anliegen der Kommission war es, die Lasten für die Altersvorsorge in Zukunft gerechter zu verteilen. Der demografische Wandel mit der Kombination von niedriger Geburtenrate mit einer steigenden Lebenserwartung hat das Umlageprinzip der Rente ausgehebelt. Das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern verschiebt sich bis 2050 von etwa 2:1 heute auf etwa 1,3:1. Ohne Reformen würden die Beitragssätze auf über 22 Prozent steigen und das Nettorentenniveau unter 48 Prozent sinken. Da würden auch keine politischen Haltelinien mehr helfen – das ist „reine Mathematik“, wie auch Kanzler Friedrich Merz kürzlich sagte. Dazu würden die Zuschüsse des Bundes weiter in die Höhe schießen. Aber wie hoch muss der Anteil kapitalgedeckter Elemente sein, um einen spürbaren Beitrag zur Stabilisierung des Rentensystems zu leisten?
Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium sowie die aktuelle Renten-kommission halten einen spürbaren Effekt ab einem zusätzlichen kapitalgedeckten Anteil von 2 bis 4 Prozent des Beitragssatzes für realistisch – idealerweise langfristig in breit diversifizierte Aktien/ETFs angelegt. Simulationen zeigen, dass mit den angedachten 2 Prozent zusätzlichem Beitrag und realistischen Renditen von 5 Prozent („Weniger versprechen und mehr liefern“ war die Maßgabe) das kombinierte Sicherungsniveau mittelfristig auf über 50 Prozent und langfristig höher stabilisiert oder sogar gesteigert werden kann.
Aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hieß es, man könne langfristig auch einen Nettoertragswert von 70 Prozent erreichen. Kapitaldeckung macht das System resilienter gegenüber Demografie, aber abhängig von Marktrenditen und Kostenkontrolle. Dieser neue Weg ist gewollt und auch richtig.
Eine Beispielrechnung: Wenn ein Arbeitnehmer 4.000 Euro brutto verdient, würden künftig 80 Euro in die Aktienrente fließen. Durch den Zinseszinseffekt stünden nach 40 Jahren Arbeitsleben 122.000 Euro Kapital zur Verfügung. Nach diesem Beispiel würde der Rentner damit seine Rente um 500 Euro monatlich erhöhen. Die Frage heute ist aber: Wie allokiert der Staat die Kapitalanteile? Sind diese verfügbar, vererbbar und am Ende als Asset des Einzelnen zu betrachten?
Die Bedeutung einer staatlich organisierten Aktienrente im Verhältnis zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge muss neu definiert werden. Kritiker, ob aus Kreisen der Gewerkschaften oder auch solche aus den Reihen der Finanzbranche, halten den Staat für nicht geeignet, den erheblichen Aufwand der Fondsverwaltung zu stemmen. Oft hört man die Warnung vor der Zweckentfremdung von Geldern oder einer zu politisch ausgelegten Anlagestrategie. Wichtig wird sein, dass die Verwaltungsaufgaben sachgerecht und frei von politischen Vorgaben rein an der Rendite orientiert geleistet werden.
Derzeit konkurrieren Bundesbank und Kenfo (Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung) um diese Aufgabe. Beide haben fachlich gute Voraussetzungen, wobei der Anlagevermögen bei der Bundesbank weitaus höher ist als beim Kenfo, der aber wiederum bessere Renditen erzielen konnte. Günstiger als bei der Riester-Rente wird es allemal, denn dort fraßen die Vertriebskosten vieles auf. Um die kapitalmarktgestützte Altersvorsorge transparent, kosteneffizient und generationengerecht auszugestalten, muss eine hohe Transparenz erreicht werden.
Dazu gehören individuelle Kapitalkonten wie in Schweden, jährliche klare Auskünfte über Stand, Rendite und Prognose. Das Ganze muss kosteneffizient sein. Eine Kostenobergrenze von einem Prozent Effektivkosten wie beim Altersvorsorgedepot geplant, wäre viel zu hoch. In Schweden arbeitet man mit etwa 0,2 Prozent sehr effektiv, das sollte hier auch das Ziel sein. Dann wären durchschnittliche Renditen von 5 bis 7 Prozent nach Kosten zu erzielen.
Vor 25 Jahren führten die Schweden ihre Aktienrente ein, die ein durchschlagender Erfolg ist. Zur gleichen Zeit wurde in Deutschland die Riester-Rente eingeführt – ein Irrweg, wie sich herausstellte. Wachstum am Aktienmarkt, das man nicht erzielen konnte, weil man nicht daran teilgenommen hat, lässt sich nicht nachträglich erzielen. Aber es ist nie zu spät zu investieren. Das macht die neue Kapitalmarktrente alternativlos.
Robert Peres ist Rechtsanwalt mit Sitz in Berlin und Wiesbaden sowie Vorsitzender der Initiative Minderheitsaktionäre, die sich für die Stärkung der Aktionärsrechte in Deutschland einsetzt.
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