Die Bundesregierung will es erleichtern, ein neues Gewerbe als Vermittler anzumelden. Bewirken soll es das neue Gesetz mit dem schönen Titel „Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten“. Der Bundestag hat den Entwurf bereits beschlossen.
Ein Teil darin bezieht sich auf die Gewerbeordnung, und dort um die sogenannte Genehmigungsfiktion. Die besagt sinngemäß: Stimmt die Behörde nicht innerhalb von drei Monaten dem Gewerbeantrag zu, gilt die Erlaubnis automatisch als erteilt. Damit ist die gesamte Genehmigung auf drei Monate Laufzeit gedeckelt. Das gibt dem Gewerbe-Einsteiger Planungssicherheit.
Bisher bezieht sich diese Fiktion ausdrücklich nur auf Gewerbe nach Paragraf 34b, 34c und 55. Das sind Versteigerer (also zum Beispiel Auktionshäuser), Immobilienmakler und Darlehensvermittler und das Reisegewerbe.
Künftig soll es anders herum laufen: Die Genehmigungsfiktion bezieht sich auf alle nicht ausdrücklich ausgeschlossenen Gewerbe. Und das ist nur noch das Bewachungsgewerbe, also zum Beispiel Sicherheitsdienste.
Damit ist klar: Die Genehmigungsfiktion gilt nun auch für Versicherungsvermittler (Paragraf 34d), Finanzanlagenvermittler (Paragraf 34f), Honorar-Vermittler (Paragraf 34h) und Immobilienkreditvermittler (Paragraf 34i). Wer dort neu starten will, kann sicher sein, dass die Genehmigung nicht länger als drei Monate dauert.
Eine zusätzliche gute Nachricht gibt es überdies für Immobilienmakler. Die müssen sich nach aktuellem Recht immer auf drei Jahre bezogen 20 Stunden lang weiterbilden. Das fällt nun ersatzlos weg.
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