Aufsicht über Werbung

Finfluencer: Warum sich der BVK über die Bafin freut

In einem Meinungsbeitrag kündigt Bafin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch an, dass sich die Finanzaufsicht künftig intensiv mit Finfluencern befassen will. Das alles klingt eher partnerschaftlich als drohend. Gleichwohl ist der Branchenverband BVK davon angetan.
Bafin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch (links) und BVK-Präsident Michael H. Heinz: Aufsichtsrechtliche Verantwortung für die Werbeinhalte
© Bafin/Matthias Sandmann / BVK / Canva-Collage
Bafin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch (links) und BVK-Präsident Michael H. Heinz: Aufsichtsrechtliche Verantwortung für die Werbeinhalte

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) freut sich darüber, dass die Finanzaufsicht Bafin Finfluencer künftig stärker kontrollieren will. Wir erinnern uns: Das sind Influencer, die im Internet für Finanzprodukte werben. Nicht selten sind das sogenannte Kryptoprodukte.

„Dies entspricht einer zentralen Forderung des BVK“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wer konkrete Empfehlungen zu Geldanlage, Versicherungen oder Altersvorsorgeprodukten gibt, trägt Verantwortung – unabhängig davon, ob dies im persönlichen Beratungsgespräch, auf einer Internetplattform oder in sozialen Medien geschieht.“

Der BVK bezieht sich auf einen Gastbeitrag, den Bafin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch im „Business Insider“ veröffentlichen ließ. Darin erklärt er, die Bafin habe in den vergangenen Monaten „eine Fülle von Finfluencer-Content gescreent“. Sie wolle daraufhin die Verbraucheraufklärung weiter ausbauen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten wissen, woran sie gute Inhalte erkennen können und auch, wann die Alarmglocken schrillen sollten“, so Pötzsch.

Doch er reicht Finfluencern auch die Hand. Die Bafin wolle mit ihnen ins Gespräch kommen. „Es geht uns darum, dass sie, auch mit der Unterstützung ihrer Auftraggeber, ihre Inhalte gesetzeskonform und verantwortungsvoll im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher gestalten“, schreibt er.

Er findet es wichtig, existierende Regeln auch auf Social Media durchzusetzen, anstatt neue einzuführen. Zum Beispiel die: Wer öffentlich Anlagestrategien oder Anlagen empfiehlt und sowas im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit verbreitet, hat sich dafür bei der Bafin zu registrieren. Die Bafin wolle sich ansehen, wie Wertpapierfirmen mit Finfluencern zusammenarbeiten, und ob alle ihrer aufsichtsrechtlichen Verantwortung für die Werbeinhalte nachkommen.

Das gefällt wiederum dem BVK, der in Pötzschs Ansage einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz und fairem Wettbewerb sieht. „Gleiche Regeln müssen für alle gelten, die Einfluss auf Finanzentscheidungen von Verbrauchern nehmen. Verbraucherschutz und Marktaufsicht dürfen nicht davon abhängen, über welchen Kommunikationskanal Finanzempfehlungen verbreitet werden“, betont Heinz.

BVK und Bafin setzen sich mit zum ersten Mal mit Finfluencern auseinander. Die Bafin hatte vor einigen Monaten ein Factsheet veröffentlicht. Das enthielt aber kaum Druck, sondern lediglich unverbindliche Benimmregeln.

Der BVK indes hatte Finfluencer schon im vergangenen Jahr zum Schwerpunktthema erklärt. Er zeigte sich sogar in Stimmung, unbelehrbare Beeinflusser juristisch zur Verantwortung zu ziehen. Heinz damals: „Wenn der Dachverband der Industrie- und Handelskammern und die Bafin nicht reagieren, scheuen wir uns nicht davor, wie im Fall von Check24 rechtlich vorzugehen. Wir sind kampfbereit und werden das Thema ernst und konsequent behandeln.“

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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