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Es war vielleicht eine der größeren Überraschungen im Bericht der Rentenkommission: Die betriebliche Altersversorgung (bAV) soll ausdrücklich nicht zur Pflichtübung werden. Auch nicht gekoppelt mit Abwahlrecht (Opt-out). Gleichwohl betont die Kommission, wie wichtig die bAV für einen guten Vorsorgemix ist.
So dreht sich Punkt 29 im Bericht darum, wie die bAV durch andere Maßnahmen und reine Überzeugungsarbeit weiter zu verbreiten ist. „Eine annähernd flächendeckende Verbreitung der bAV sollte perspektivisch angestrebt werden, um ein lebensstandardsicherndes Gesamtversorgungsniveau der Alterssicherung für alle Beschäftigten zu erreichen“, heißt es wörtlich. Nur eben: ohne Zwang.
Die beiden Betriebsrentenstärkungsgesetze hätten dafür schon gute Schritte auf den Weg gebracht, heißt es weiter. Doch nach wie vor gebe es zu selten bAV bei Geringverdienern und in kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU).
Ein Weg, das zu ändern, könnte demnach sein, die Sozialpartnermodelle für alle Arbeitgeber und Beschäftigten voraussetzungsfrei zu öffnen. Und weiter:
Hinzu kommt die Idee, die bAV mal ordentlich zu entrümpeln (unsere Worte). Schließlich ist sie viel zu verzweigt und verzwickt – und deshalb zu kompliziert. Als konkrete Maßnahmen dafür schlägt die Kommission vor:
Abschlusskosten sollen nicht gleich zu Beginn fällig, sondern über die gesamte Laufzeit oder zumindest auf die ersten zehn Jahre verteilt werden. Das verhindert, dass es nach einigen Arbeitsplatzwechseln zu viele kaum besparte und renditeschwache „Rumpfanwartschaften“ gibt (siehe auch letzter Punkt).
Die Förderung für Geringverdiener soll dynamisch werden – also mit dem Preisniveau mitwachsen und damit dauerhaft effektiv bleiben.
Die Bundesregierung soll die 60 von der Arbeitsgemeinschaft für bAV ermittelten Maßnahmen zum Bürokratieabbau prüfen und bis Ende 2026 einen Bürokratieabbauplan vorlegen.
Wenn sich Versorgungsregeln ändern, soll das ein Gericht zeitnah rechtlich prüfen.
Für zukünftige Dienstzeiten sollte eine flexiblere Anpassung von Versorgungszusagen nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen geprüft werden. Das erhöht die Rechtssicherheit.
Standards, digitale Schnittstellen und einheitliche Bewertungsverfahren sollen es erleichtern, bAV-Verträge mitzunehmen – etwa beim Arbeitsplatzwechsel.
Die Bundesregierung hat keinen Zweifel daran gelassen, dass sie die vorgeschlagenen Maßnahmen der Kommission umsetzen will. Das könnte eine gute Nachricht für die bAV sein.
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