Recht praktisch

Sie haben die Wahl – zwischen Asset- und Share-Deal

Viele Mandanten kommen mit einer fertigen Entscheidung zu mir: „Ich verkaufe meinen Bestand“ oder „Ich verkaufe meine GmbH“. Oftmals ist ihnen gar nicht bewusst, dass sie eine Wahl haben – und dass diese Wahl sechsstellige Konsequenzen haben kann.
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© Kanzlei Semder Lindner
Rechtsanwalt Michael Semder: „Viele Mandanten haben die Wahl“

Makler sehen den Verkauf des Bestands (Asset Deal) und den Verkauf der Gesellschaft (Share Deal) häufig als getrennte Welten. Dabei ist der Wechsel zwischen beiden, manchmal sogar in Kombination, gut machbar – wenn auch nicht ohne Anstrengung. Wer die Strukturen kennt, kann Steuern sparen, den Kaufpreis steigern und Risiken gezielt verteilen.

Sobald geklärt ist, dass der Wechsel möglich ist, geht es darum, die Gründe für die eine oder für die andere Art des Verkaufs oder Kaufs zu ermitteln und abzuwägen. Häufig geben dabei steuerliche Gründe den Ausschlag. Jedoch gibt es auch (vertriebs-)rechtliche Gründe, etwa wenn viele Direktanbindungen bestehen und ein Code-of-Conduct-Verfahren nicht oder nur schwer möglich wäre. Oder aber wenn ein Bestand stark zergliedert ist.

Manchmal wird einem diese Wahl auch abgenommen, wie in einem von mir betreuten Fall. Der Mandant kam mit einer klaren Vorstellung und beauftragte mich, einen Bestandskaufvertrag aufzusetzen. Wirtschaftlich hatte man sich bereits mit einem Käufer geeinigt, es ging „nur noch um das Papierwerk“.

Auch bei so klaren Vorstellungen erfrage ich immer das gesamte Umfeld und landete damit auch in diesem Fall einen Volltreffer. Der Makler wollte seinen Bestand aufgeteilt an Spezialmakler verkaufen, um höhere Kaufpreisfaktoren zu erzielen. Aus dem geplanten Bestandsverkauf wurde damit aber etwas anderes: Wenn nicht der gesamte Bestand, sondern nur ein Teilbestand übertragen wird, greift die Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht – und es droht Umsatzsteuer auf den Kaufpreis. Bei der Kaufpreishöhe reden wir schnell über hohe Beträge.

Solche unbedachten und unnötigen Vorfestlegungen erlebe ich häufig – dabei können beispielsweise auch GmbHs ihren Bestand verkaufen, und Einzelmakler mit Zwischenschritten ihren Geschäftsbetrieb als Ganzes veräußern.

Mein Rat: Bevor Sie sich auf eine Vertragsart festlegen, sprechen Sie mit Steuerberater und Anwalt – nicht erst, wenn Sie sich mit dem Vertragspartner bereits einig sind, sondern wenn Sie entscheiden, was Sie überhaupt verkaufen wollen. Diese Vorbereitung ist gut investiert.

Anderes Thema: Ich wollte Sie über die Vergleichsgespräche im dem von mir bearbeiteten Gerichtsverfahren auf dem Laufenden halten. Doch zum Leidwesen dieser Kolumne musste der Kollege wegen eines familiären Notfalls absagen. Gehört zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf dazu; allmählich muss ich jedoch entscheiden, ob er bewusst verzögert oder vielleicht einfach überlastet ist.

Jedenfalls bedeutet das für diese Kolumne, dass wir uns ein neues Thema vornehmen. Soll ich etwas über die Bestandspflegeprovisionen schreiben oder haben Sie andere Wünsche? Schreiben Sie mir an semderobfsctd-5f2e75@msll.legal.

Über den Autor:

Michael Semder ist Kanzleiinhaber und Rechtsanwalt in Hamburg (Kanzlei Semder Lindner) und berät spezialisiert im Versicherungsvertriebsrecht und Gesellschaftsrecht. Er ist außerdem Aufsichtsrat einer Versicherung, langjähriger Anwalt eines großen Maklerpools sowie Sparringspartner vieler Einzelmakler und Maklerhäuser.

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