Im Juli 2021 sah ich Bilder, die ich nicht mehr aus dem Kopf bekomme. Straßenzüge im Ahrtal, in denen kein einziges Haus mehr stand, wo zwei Wochen zuvor Familien zu Abend gegessen hatten. Über 180 Tote, 135 davon allein in Rheinland-Pfalz. Versicherungsschäden in Höhe von rund 8,5 Milliarden Euro, davon entfielen laut GDV rund 5,5 Milliarden auf Nordrhein-Westfalen und etwa 3,0 Milliarden auf Rheinland-Pfalz.
Und mittendrin Tausende Eigentümer, die feststellen mussten, dass ihre Wohngebäudeversicherung den Schaden zwar gegen Sturm, Feuer und Leitungswasser abdeckte. Gegen die Flut, die alles weggerissen hatte, allerdings nicht.
Dass die Politik fast vier Jahre brauchte, um daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen, sagt einiges über das Tempo politischer Entscheidungsprozesse aus. Dass diese Schlüsse jetzt ausgerechnet von einer schwarz-roten Koalition gezogen werden, die ansonsten nicht gerade als Speerspitze der Marktwirtschaft gilt, sagt noch mehr.
Die Pflichtversicherung gegen Elementarschäden steht im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, und zwar an prominenter Stelle: als erster Unterpunkt der geplanten Rechtsänderungen auf Seite 86. Im Neugeschäft soll die Wohngebäudeversicherung künftig nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten werden. Im Bestand erfolgt eine einmalige Umstellung zu einem Stichtag, mit Opt-out-Option.
Die Linke hat parallel mit Antrag 21/5030 nachgelegt und fordert eine echte Pflichtversicherung samt solidarischem Schadenspool, an dem sich auch besonders klimaschädigende Unternehmen beteiligen sollen. Eine im Spätsommer 2025 veröffentlichte Civey-Umfrage im Auftrag der DEVK zeigt: 62 Prozent der Bevölkerung sind dafür, nur 25 Prozent dagegen.
Der GDV hat im Dezember 2025 mit dem Modell „Elementar Re“ einen eigenen Vorschlag in den Ring geworfen, der formal auf eine Pflicht verzichtet, faktisch aber dasselbe Ergebnis anstrebt: Elementarschutz wird zur Regel. Der Opt-out bleibt möglich, allerdings nur unter Verzicht auf staatliche Hilfen im Schadenfall.
Hochrisikogebäude in den Zürs-Zonen 3 und 4 sollen über einen neuen Rückversicherer gebündelt und ihre Prämien gedeckelt werden, finanziert über eine kleine Umlage auf alle Wohngebäudepolicen. Eine elegante Konstruktion, die sich der ordnungspolitischen Schärfe einer echten Pflicht verweigert und gleichzeitig den Druck zur Versicherung deutlich erhöht.
Hand aufs Herz: Die Versicherungsdichte in Deutschland ist seit Jahren ein Trauerspiel. Laut aktuellem GDV-Naturgefahrenreport sind rund 57 Prozent der Wohngebäude bundesweit gegen Elementargefahren versichert. Klingt nach Mehrheit, ist aber nichts anderes als die nüchterne Feststellung, dass in mehr als jedem dritten Haus im Schadenfall die Existenz auf dem Spiel steht. Bei der Hausratversicherung liegt die Einschlussquote sogar nur bei 41 Prozent.
Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern bilden mit jeweils rund 35 Prozent das Schlusslicht, während Baden-Württemberg mit 94 Prozent allen anderen Bundesländern davonzieht. Dieser Sonderweg hat allerdings einen historischen Grund: Bis 1993 galt im Südwesten eine gesetzliche Versicherungspflicht. Was Jahrzehnte später noch als Versicherungsdichte sichtbar ist, ist letzten Endes das Erbe einer staatlichen Verpflichtung.
Der Vergleich mit Frankreich macht es noch deutlicher. Dort sind seit über 40 Jahren rund 98 Prozent aller Haushalte über das CatNat-System abgesichert, bei einem Durchschnittsbeitrag, der in der öffentlichen Debatte oft mit etwa 42 Euro im Jahr angegeben wird. Dass das System unter Druck steht, zeigt die jüngste Reform: Die CatNat-Abgabe wurde Anfang 2025 von 12 auf 20 Prozent der Sachversicherungsprämie erhöht, weil die Klimaschäden auch das französische Modell an seine Grenzen bringen.
Vorbildlich oder warnendes Beispiel? Die Antwort ist davon abhängig, mit welcher Brille man hinschaut. Eines steht aber fest: Eine Versicherungsdichte von 98 Prozent ist nichts, was der freie Markt in seiner deutschen Ausprägung in vier Jahrzehnten auch nur annähernd erreicht hat.
Ich gebe zu, mir fällt es nicht leicht, einer Versicherungspflicht zuzustimmen. Pflichten gehören zu den Dingen, die mir ordnungspolitisch sofort die Nackenhaare aufstellen, denn am Ende stehen sie für etwas, das ich grundsätzlich ablehne: Die Annahme, dass der Staat besser weiß, was gut für mich ist, als ich selbst. Doch in diesem speziellen Fall gibt es ein Argument, das auch ich nicht wegdiskutieren kann, und das nennt sich Samariterdilemma.
Solange der Staat nach jeder Katastrophe einspringt und mit Steuermilliarden Härtefallfonds aufsetzt, die unversicherte Eigentümer ebenso bedienen wie versicherte, gibt es schlichtweg keinen Anreiz zur privaten Vorsorge. Wer ein Haus in einem Risikogebiet besitzt und keine Elementarschadenversicherung abschließt, spart sich die Prämie und kalkuliert mit der Rettung durch die Allgemeinheit. Das ist nicht etwa böse Absicht, sondern rationales Verhalten in einem System, das genau dieses Verhalten belohnt. Wer es ehrlich meint mit Eigenverantwortung, kann ein solches System nicht weiter dulden.
Die theoretisch ehrlichste Lösung wäre eigentlich gar keine Pflicht, sondern die konsequente Streichung staatlicher Hilfen für unversicherte Eigentümer. Sachsen ist diesen Weg bereits 2011 gegangen, Bayern hat 2019 nachgezogen und angekündigt, bei versicherbaren Schäden grundsätzlich keine Soforthilfen mehr zu zahlen.
Wie tragfähig dieses Versprechen in der politischen Realität ist, hat man dann allerdings 2024 erlebt: Nach dem Pfingsthochwasser stellte Markus Söder kurzerhand 100 Millionen Euro Soforthilfe bereit, „plus x“, wie er selbst einräumte. Der Mann, der 2017 noch verkündet hatte, der Staat dürfe „kein Ersatzversicherer“ sein, war im Ernstfall genau das. Niemand will eben das Bild des kalten Politikers, der sich weigert, einer weinenden Familie zu helfen, deren Haus in den Fluten verschwindet. Genau deshalb bleibt die Drohung, nicht mehr einzuspringen, ohne flankierende Versicherungslösung am Ende nicht glaubwürdig. Das Samariterdilemma lässt sich nun einmal nicht durch einen bloßen Kabinettsbeschluss auflösen.
Vor diesem Hintergrund ist das GDV-Modell mit seinem Opt-out plus dem Verzicht auf staatliche Hilfen ehrlich gesagt der intelligenteste Kompromiss, den ich auf dem Tisch sehe. Es wahrt die Vertragsfreiheit, macht das Ausweichen aber so unattraktiv, dass die Versicherungsdichte fast zwangsläufig steigen wird. Und es löst das politische Problem, dass eine echte Pflicht in Hochrisikogebieten zu kaum bezahlbaren Prämien führen würde, indem ausgerechnet die problematischsten Risiken über Elementar Re solidarisch getragen werden. Ob die Politik diesen Pragmatismus annimmt oder ob sie sich am Ende aus Symbolgründen für eine echte Pflicht entscheidet, wird sich nach Einschätzung des GDV bereits in der ersten Jahreshälfte 2026 in einem Gesetzentwurf zeigen.
Und damit zu der Frage, die Ihre Leser ohnehin am meisten interessiert: Was tun Sie eigentlich, wenn morgen das Gesetz steht und übermorgen der erste Mandant vor Ihnen sitzt, dem Sie über Jahre hinweg keinen Elementarschutz empfohlen haben?
Die ehrliche Antwort ist unbequem. Schon heute gilt nach Paragraf 61 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) für Versicherungsmakler eine umfassende anlassbezogene Beratungs- und Dokumentationspflicht, die sich bei einer Pflichtverletzung über Paragraf 63 VVG in eine persönliche Schadensersatzhaftung übersetzt.
Wer einem Mandanten in den vergangenen Jahren eine Wohngebäudeversicherung ohne expliziten und dokumentierten Hinweis auf das Elementarrisiko verkauft hat, sollte seine Beratungsdokumentationen sehr genau ansehen, gerade in den Bundesländern mit besonders niedriger Versicherungsdichte. Spätestens wenn eine politische Pflicht oder ein Opt-out-Modell mit Streichung staatlicher Hilfen Realität wird, verschiebt sich nämlich die juristische Wahrnehmung dessen, was als „anlassbezogen“ gilt, spürbar zu Ihren Ungunsten. Was gestern noch als kalkulierte Lücke durchging, wird morgen schnell als Beratungsfehler eingeordnet.
Mein Rat ist daher, schon jetzt in den eigenen Bestand zu schauen, statt auf den Gesetzgeber zu warten. Welche Mandanten haben aktuell keine Elementardeckung? Wer von ihnen wohnt in einer Zürs-Zone der Stufen 3 oder 4? Wann fand die letzte dokumentierte Beratung zu diesem Thema statt? Ein Anschreiben mit klarer Risikoeinordnung und einem konkreten Angebot ist mitunter nicht nur juristisch klug, sondern in dieser politischen Großwetterlage auch ein Vertrauensbeweis, den Mandanten honorieren werden.
Die Versicherungsdichte hat sich in Deutschland seit 2017 von 41 auf 57 Prozent erhöht, also um 16 Prozentpunkte in acht Jahren. In diesem Tempo würden wir das französische Niveau von 98 Prozent in etwa 20 Jahren erreichen, vorausgesetzt der Klimawandel macht eine Pause und gönnt uns die nötige Zeit. Beides wird nicht passieren.
Die Klimaschäden in Deutschland haben sich nach Angaben des GDV seit 1980 verfünffacht, und die nächste Flut wartet nicht darauf, dass die Politik in Berlin sich endgültig entschieden hat, ob sie eine echte Pflicht, ein Opt-out oder einen ordnungspolitischen Mittelweg will.
Was Sie als Makler aus dieser Lage machen, entscheidet sich nicht in Berlin, sondern in Ihrem nächsten Beratungsgespräch. Wer jetzt aufklärt, dokumentiert und seinen Mandanten reinen Wein einschenkt, wird in zwei Jahren auf der richtigen Seite stehen. Wer wartet, bis der Gesetzgeber Fakten schafft, hat dann nur noch eines: einen Stapel Beratungsdokumentationen, die er lieber nicht in der Hand eines fremden Anwalts sehen möchte.
Die Frage ist nicht mehr, ob der Elementarschutz zur Regel wird. Sondern nur noch, wer schnell genug ist, um aus dieser Veränderung einen Vertrauensvorsprung zu machen, statt eines Haftungsfalls.
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