Schutz vor Elementarschäden

Was der GDV gegen das französische Modell hat

Verbraucherschützer verweisen gern darauf, dass in Frankreich fast alle Hauseigentümer gegen Elementarschäden versichert sind. Das scheint den Versichererverband GDV zu nerven. Weshalb er ausführlich darlegt, warum das französische Modell nicht für Deutschland taugt.
Hochwasser in der Gemeinde Bouchemaine im Westen Frankreichs: Taugt der französische Elementarschutz auch für Deutschland? Der GDV zweifelt
© picture alliance / abaca | Druais/ANDBZ/ABACA
Hochwasser in der Gemeinde Bouchemaine im Westen Frankreichs: Taugt der französische Elementarschutz auch für Deutschland? Der GDV zweifelt

Die Versicherungsbranche wehrt sich dagegen, das französische System zum Elementarschutz als Vorbild vorgesetzt zu bekommen. So verlangt der Branchenverband GDV ausdrücklich eine eigene Lösung für Deutschland.

Worum es geht? Es geht um die Frage, wie sich Hauseigentümer neben den Grundgefahren wie Sturm und Feuer gegen sogenannte weitere Naturgefahren absichern sollen. Gemeint sind insbesondere Überschwemmung und Starkregen, die durch den Klimawandel häufiger zu erwarten sind. In der normalen Wohngebäudeversicherung sind sie nicht mit abgedeckt, man braucht dafür den Elementarschadenzusatz. Die Pflicht zu diesem Zusatz findet sich als Plan im Koalitionsvertrag. Gekommen ist sie noch nicht.

Als Vorbild – auch unter europäischen Verbraucherschützern – gilt oft das französische Modell. 98 Prozent der Haushalte seien in unserem Nachbarland gegen Elementarschäden versichert, heißt es. Anker ist das 1982 eingeführte Schutzkonzept bei Naturkatastrophen, das „Cat-Nat-System“. Es verknüpft private Versicherungen mit einer staatlichen Rückversicherung. Beides beaufsichtigt und regelt der Staat zu großen Teilen, sodass Versicherer im Gegenzug ihre Verträge nicht mehr sonderlich frei gestalten können (mehr zu dem System lesen Sie hier).

„Die Systeme in Europa unterscheiden sich deutlich, bei ihrer Finanzierung, ihrer rechtlichen Konstruktion, der Rolle des Staates und dem versicherten Leistungsumfang. Genau deshalb ist keines der Modelle ohne Weiteres auf Deutschland übertragbar“, stellt der GDV nun öffentlichkeitswirksam fest.

Allenfalls drei Punkte könne man aus anderen Ländern herleiten:

  • Staat und Versicherungswirtschaft müssen zusammenarbeiten
  • Gebäude müssen im Vorfeld vor Gefahren geschützt werden (Prävention)
  • Man muss Gebäude an die Folgen des Klimawandels anpassen

Neben dem hohen Staatsanteil im System geht der GDV auch darauf ein, dass Leistungen in Frankreich und Deutschland unterschiedlich sind. Während in Frankreich lediglich der Zustand vor dem Schaden wiederherzustellen ist, reicht es in Deutschland weiter. „Versicherte haben regelmäßig einen vertraglichen Anspruch auf Wiederaufbau nach aktuellen Baustandards, der sogenannten Gleitenden Neuwertversicherung. Dies ist ein deutlich weitergehender Schutz als im französischen Modell“, meint er dazu.

Doch es ist vor allem die enorm dominierende Rolle des französischen Staats, die den deutschen Versicherern ganz offensichtlich so gar nicht schmecken will. Er ist im System über die Caisse Centrale de Réassurance (CCR) vertreten, einen staatlich gestützten Rückversicherer mit staatlicher Garantie. Darüber trägt er einen großen Teil der Risiken. Es ist viel Staat und wenig Markt.

In diesem System sieht der GDV ein „strukturelles Ungleichgewicht“. Schuld seien staatlich festgelegte Selbstbehalte, geringer Präventionsanreiz und die starke Abhängigkeit von der CCR. Und das treffe nun auf verstärkte Klimaschäden. Weshalb Frankreich inzwischen mehrmals nachjustieren musste.

Ein weiterer – durchaus berechtigter – Kritikpunkt ist der verlorene Anreiz. In Frankreich hat der Staat hohe Risiken übernommen und die restlichen auf (fast) alle Schultern verteilt. Dafür redet er bei den Prämien ein lautes Wörtchen mit. Das dämpft allerdings bei den Einzelnen den Drang, die eigenen Risiken zu senken und dadurch Prämien zu sparen. Die vielbeschworene Prävention verliert an Gewicht.

Am Ende ist es das alte Phänomen, wenn Staaten zu sehr am Markt mitmischen, was der GDV so ablehnt: Es setzt Marktmechanismen außer Kraft und damit den Druck, dass Menschen sich bewegen.

Weshalb der Verband am Ende erneut auf seinen eigenen Vorschlag pocht. Mit Elementar Re will zwar auch er einen Rückversicherer mit staatlicher Rückendeckung ins Spiel bringen. Doch der soll eine deutlich kleinere Rolle spielen als die CCR und nur in extremen Schadenfällen in Aktion treten, wenn auch die Versicherer unter Wasser geraten. Bis dahin sollen sich Prämien hauptsächlich nach Risiken richten. Damit sie aber bezahlbar bleiben, sollen sie einen Deckel bekommen. Mehr zu dem Vorschlag lesen Sie hier.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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