Leerstand, Baugerüst & Co.

Diese Risiken müssen Sie Ihrer Hausratversicherung sofort melden

Jede Gefahrenerhöhung muss der Hausratversicherung unmittelbar mitgeteilt werden. Dazu gehört etwa ein Leerstand durch Rehamaßnahmen oder die Errichtung eines Baugerüstes. Wer auf die Meldung verzichtet, riskiert im Schadenfall leer auszugehen.
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© Getty Images
Baugerüst an einem Berliner Wohnhaus.

Hier lesen Sie mehr über die gängigsten Risiken, die zur Gefahrenerhöhung führen.

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