Pflichtversicherung

Hubig und Klingbeil legen Eckpunkte für Elementarschaden-Schutz vor

Justizministerin Stefanie Hubig und Finanzminister Lars Klingbeil wollen die Wohngebäudeversicherung um Elementarschäden erweitern. Das sieht ein Eckpunktepapier vor. Auch bestehende Policen sollen angepasst werden.
Justizministerin Stefanie Hubig nebst Finanzminister Lars Klingbeil: Die beiden SPD-Politiker haben ein Eckpunktepapier für eine Elementarversicherung vorgelegt.
© picture alliance/dpa | Michael Kappeler
Justizministerin Stefanie Hubig nebst Finanzminister Lars Klingbeil: Die beiden SPD-Politiker haben ein Eckpunktepapier für eine Elementarversicherung vorgelegt.

Die Bundesregierung will den Versicherungsschutz gegen Naturkatastrophen ausbauen. Justizministerin Stefanie Hubig und Finanzminister Lars Klingbeil (beide SPD) haben dazu Eckpunkte für einen Gesetzentwurf erarbeitet. Dieser liegt dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vor, der darüber berichtet. Kern ist, dass die Wohngebäudeversicherung künftig auch Elementarschäden wie Hochwasser und Starkregen abdecken soll.

Bislang ist das nicht Standard – und viele Menschen vor allem mit älteren Policen sind nicht versichert. Latu Zahlen des Versichererverbands GDV sind nur 59 Prozent der Wohngebäude gegen Naturgefahren versichert.

Maximal 20.000 Euro Eigenanteil

„Fachleute erwarten, dass Extremwetter durch den Klimawandel noch häufiger für große Schäden an Häusern sorgen wird. Wir brauchen deshalb einen flächendeckenden Versicherungsschutz für Elementarschäden“, so Hubig gegenüber der Zeitung.

Dem Papier zufolge sollen neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen nun automatisch Elementarschäden einschließen. Der Selbstbehalt für Eigentümer soll im Schadenfall höchstens 20.000 Euro betragen. Bestehende Verträge sollen ebenfalls erweitert werden. Reagieren Eigentümer nicht auf ein entsprechendes Angebot ihres Versicherers, soll der Schutz nach einem Jahr automatisch ausgedehnt werden.

Zusätzlich will die Regierung eine Mindestversicherung prüfen. Sie würde weniger Schutz bieten, wäre dafür aber günstiger. Eigentümer müssten dabei bis zu 100.000 Euro selbst tragen. Außerdem soll geprüft werden, ob ein gesetzliches Verbot möglich ist, die Kosten für den Elementarschutz auf Mieter umzulegen.

Alle Seiten gleichermaßen berücksichtigen

„Eine Regelung zu treffen, die alle Seiten gleichermaßen berücksichtigt, ist nicht einfach. Ich bin froh, dass nach 25 Jahren nun erstmals ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch liegt“, so Hubig. Den Vorschlag wolle man jetzt „breit und offen“ mit allen Betroffenen diskutieren. Dazu gehören die Bundesländer, Eigentümer, Mieter und natürlich die Versicherer.

Das Justizministerium nennt Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Demnach verursachen extreme Naturereignisse in Deutschland versicherte Schäden von durchschnittlich zwei Milliarden Euro pro Jahr. Nur 59 Prozent der Wohngebäude sind gegen solche Gefahren versichert.

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Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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