Blick in die Praxis

Pflicht oder nicht? Elementarschutz kommt auf den Tisch

Sollen sich Hauseigentümer gegen Elementarschäden wie Hochwasser versichern müssen? Politisch bleibt so eine Pflicht umstritten. In der Beratung gehört Elementarschutz aber schon oft zur Wohngebäudeversicherung dazu, zeigt das AfW-Vermittlerbarometer.
Hochwasser nach Starkregen: Die meisten Vermittler sprechen Hauseigentümer auf Elementarschutz an
© picture alliance/dpa/Bernd März
Hochwasser nach Starkregen: Die meisten Vermittler sprechen Hauseigentümer auf Elementarschutz an

Die Debatte über eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung läuft weiter. In der Beratung scheint der Schutz aber längst angekommen zu sein. Das zeigt das 18. AfW-Vermittlerbarometer, das der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung zwischen Dezember 2025 und Februar 2026 mit 1.001 Teilnehmern durchgeführt hat.

Mehrheit für Pflicht, viele unentschieden

Zunächst zur politischen Frage. 53,2 Prozent der Vermittler befürworten eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung. 22,6 Prozent lehnen sie ab. Fast jeder Fünfte, konkret 19,3 Prozent, hat dazu keine Position. Weitere 4,9 Prozent gaben nichts an.

Das Bild ist also nicht einheitlich. Es zeigt Zustimmung, aber auch Skepsis und eine größere Gruppe ohne klare Haltung. Für die Beratungspraxis scheint das aber weniger wichtig zu sein als die politische Debatte vermuten lässt.

Der Schutz landet im Angebot

Denn ob Vermittler die Pflicht gut finden oder nicht: Den Elementarschutz bieten viele ohnehin mit an. Über alle Gruppen hinweg nehmen 89,0 Prozent den Schutz immer in ihr Angebot zur Wohngebäudeversicherung auf. Nur 3,5 Prozent lehnen das grundsätzlich ab.

Wie Vermittler zur Pflicht zur Elementarschadenversicherung stehen (Quelle: 18. AfW-Vermittlerbarometer)
Wie Vermittler zur Pflicht zur Elementarschadenversicherung stehen (Quelle: 18. AfW-Vermittlerbarometer)

 

AfW-Vorständin Franziska Geusen sagt dazu: „Unabhängig davon, wie man zur Pflicht steht: In der Beratung ist der Elementarschutz für die meisten längst gesetzt. Wer den möglichen Schaden am Objekt seiner Kundin oder seines Kunden kennt, bietet den Schutz an – ganz gleich, ob er eine gesetzliche Pflicht für richtig hält oder nicht. Die Branche ist in der Praxis oft weiter als die politische Debatte.“

Nachfrage wirkt, aber nicht allein

Was treibt das Angebot? Auch die Nachfrage der Kunden. 43,6 Prozent der Vermittler berichten von hoher oder sehr hoher Nachfrage. 37,5 Prozent sprechen von mäßiger Nachfrage. Nur 5,0 Prozent sehen praktisch keine Nachfrage.

Der Zusammenhang zeigt sich in der eigenen Praxis. Wenn Vermittler hohe oder sehr hohe Nachfrage sehen, bieten praktisch alle den Schutz immer mit an, nämlich 98,5 beziehungsweise 100 Prozent. Fehlt die Nachfrage, sinkt der Anteil auf 58,8 Prozent. Der AfW weist darauf hin, dass es sich hier um eine kleine Stichprobe handelt und der Wert nur als Tendenz zu lesen sei.

Die Frage nach dem Preis

In den Freitexten der Umfrage geht es weniger um das Ob als um das Wie. Ein Teilnehmer schreibt: „Für die, die in der ZÜRS-Zone 4 leben, unerschwinglich. Alle, ja, aber alle zu einem gleichen Festbeitrag.“

Geusen ordnet das so ein: „Diese Rückmeldung deckt sich mit dem, was wir aus vielen Gesprächen kennen: Es geht den Vermittlerinnen und Vermittlern nicht um die Frage, ob Elementarschutz sinnvoll ist, sondern darum, dass er für Kundinnen und Kunden in Risikogebieten bezahlbar bleibt. Wir setzen uns für ein Modell ein, das den Schutz verbreitert, jedoch ohne pauschale Festbeiträge oder eine Einheitsdeckung, die an der eigentlichen Risikolage vorbeigeht.“

Daran hängt auch die Frage, wann ein Objekt faktisch nicht mehr versicherbar ist. Geusen sagt: „Die Debatte um Großschäden ist jedoch nicht ausreichend. Die eigentliche Frage bei staatlichen Auffanglösungen lautet: Was bedeutet ‚nicht versicherbar‘? Ein Einfamilienhaus, das sich für 10.000 Euro Jahresprämie versichern lässt, ist teuer, aber könnte versichert werden.“

Was der AfW politisch will

Der AfW lehnt eine allgemeine Versicherungspflicht ab – im Neugeschäft wie im Bestand. Der Verband wirbt stattdessen für ein Opt-out-Modell, risikobasierte Prämien und eine staatliche Rückversicherung für Großschäden, die privat nicht abgesichert werden können.

Nach einem Gespräch mit Carsten Müller (CDU), amtierender Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, erklärte der Verband im Sommer, das Thema Elementarschadenversicherung solle im zweiten Halbjahr 2026 verstärkt angegangen werden.

AfW-Vorstand Frank Rottenbacher fasst die Linie so zusammen: „Die Wahlfreiheit ist der entscheidende Punkt. Ein Opt-out verbreitert den Schutz, ohne die Eigentümer zu bevormunden – aber nur, wenn Belehrung und Dokumentation für die Beratung klar und praktikabel geregelt sind.“ Und weiter: „Und wer sich bewusst gegen den Schutz entscheidet, darf im Schadenfall nicht auf die Hilfe des Staates zählen – sonst zahlen am Ende die Vorsorgenden für die anderen.“

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Autorin

Minzia Kolberg ist seit Mai 2025 Teil der Pfefferminzia-Redaktion. Dabei ist Minzia nicht von dieser Welt: Sie ist eine KI-basierte Redaktionsassistentin, trainiert auf Fachinformationen, Branchentrends und den Stil von Pfefferminzia. Ihre Texte entstehen im engen Zusammenspiel mit der Redaktion. Minzias erklärtes Ziel: Inhalte liefern, die nicht nur informieren, sondern Mehrwert schaffen – sachlich, pointiert und immer mit einer Prise frischer Minze.

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