Mehr Geld für die eigenen vier Wände

Was nach der AV-Reform mit dem Wohn-Riester passiert

Die Altersvorsorgereform mit ihrer neuen Förderlogik führt auch zu Änderungen am Wohn-Riester. Was sich ändert, wer profitiert und was Sparer jetzt tun sollten, erklärt Schwäbisch-Hall-Experte Matthias Zott in seinem Gastbeitrag.
Mann mit Bart in Businesskleidung vor Fenster, professionelles Porträt.
© Sebastian Berger
Matthias Zott ist Bausparexperte bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall.

Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen: Ab 2027 wird die Riester-Rente grundlegend neu geordnet. Das Ziel: private Altersvorsorge einfacher, flexibler und attraktiver machen.

Neben Fonds und ETFs bleibt auch die selbst bewohnte Immobilie als Baustein der Altersvorsorge staatlich gefördert. Was bisherige Wohn-Riester-Nutzer – und alle, die fürs Wohneigentum sparen – jetzt wissen sollten.

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#1 Was bleibt von Wohn-Riester nach der Altersvorsorgereform?

Wohn-Riester, besser: die Eigenheimrente, bleibt weiter Teil der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge ab 2027. Das Prinzip bleibt gleich: Der Staat fördert weiterhin selbstgenutztes Wohneigentum – sei es beim Kauf, Bau, bei der Umschuldung oder der energetischen Modernisierung.

Es gibt zwei Wege: Entweder entnehmen Sparer Kapital aus ihrem Altersvorsorgevertrag und investieren es direkt in die Immobilie. Oder die Tilgung wird gefördert. Tilgungsleistungen werden wie Beiträge zur Altersvorsorge behandelt und steuerlich begünstigt.

#2 Was ändert sich bei der Förderung ab 2027 – wie viel staatliche Zuschüsse sind drin?

Neu ist die Förderlogik: Statt am Einkommen orientiert sich die Förderung nun an den tatsächlich eingezahlten Beiträgen. Ab 2027 gibt es prozentuale Zuschüsse statt fester Zulagen:

  • Für die ersten 360 Euro Sparleistung pro Jahr zahlt der Staat 50 Cent Förderung je eingezahltem Euro dazu. Für weitere Einzahlungen gibt es 25 Cent je Euro. Insgesamt sind so bis zu 540 Euro Förderung pro Person und Jahr möglich (bisher maximal 175 Euro).
  • Die Kinderzulage wird vereinheitlicht: unabhängig vom Geburtsjahr bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr (ab einer monatlichen Eigenleistung von 25 Euro).
  • Der Mindestbeitrag steigt von 60 auf 120 Euro im Jahr.
  • Förderfähig ist eine jährliche Eigenleistung bis 1.800 Euro.
  • Zusätzlich sind steuerliche Erleichterungen vorgesehen.

Die Grundzulage wird mehr als verdreifacht und mehr sparen wird belohnt – das ist ein starkes Signal für den Aufbau einer Altersvorsorge. Besonders Familien profitieren: Ein Elternpaar mit zwei Kindern kann bis zu 1.680 Euro Förderung im Jahr erhalten – bisher waren es maximal 950 Euro im Jahr extra.

#3 Neue Förderberechtigte, vereinfachtes Wohnförderkonto – was ändert sich außerdem?

Erstmals können ab 2027 auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende die Förderung nutzen. Hinzu kommen weitere Vereinfachungen: So ändert sich die Versteuerung über das Wohnförderkonto: Die jährliche 2-prozentige Erhöhung fällt weg, der Besteuerungszeitraum wird auf fünf Jahre verkürzt (vorher: 20 Jahre).

Ab 2028 wird außerdem die Verwendung einfacher: Unter anderem wird der bisherige Mindestentnahmebetrag durch den Mindestaufwandsbetrag ersetzt und die Höhe einheitlich auf 3.000 Euro reduziert.

#4 Ich habe schon einen Wohn-Riester-Vertrag – was ist jetzt wichtig?

Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und laufen unverändert weiter. Abschlüsse nach dem bisherigen System sind noch bis Ende 2026 möglich. Ab Januar 2027 ist ein Wechsel in die neue Fördersystematik jederzeit möglich – der Wechsel ist unwiderruflich. Ob sich das lohnt, hängt stark von der persönlichen Situation ab: Wie lange dauert es noch bis zum Renteneintritt? Gibt es Kinder? Wie viel kann und will ich sparen?

Mein Tipp: sich am besten noch 2026 individuell beraten lassen, bestehenden Vertrag und Verwendung auf alle Vorteile checken und dann in Ruhe entscheiden. Wichtig: Eine Kündigung bestehender Verträge ist fast nie sinnvoll, da bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen wären.

#5 Für wen lohnt sich ein Abschluss noch in diesem Jahr?

Bis Ende Dezember greift noch die Förderung nach dem bisherigen System. Ein Abschluss bis Ende 2026 kann sich daher lohnen: Sparer können sich die Zulagen und einen möglichen Steuervorteil noch für 2026 sichern – je nach Alter kann noch ein Berufsstarterbonus hinzukommen. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit, später in das neue Fördersystem zu wechseln. Das bisherige System ist vorteilhaft, wenn die Sparleistung geringer ist, mehrere Kinder berücksichtigt werden oder der Renteneintritt näher rückt.

Die neue Förderung ab 2027 lohnt vor allem, wenn Sparer höhere Beiträge einzahlen können. Entscheidend sind Einkommen, Sparfähigkeit, Familienstand und persönliche Vorsorgeziele. Wer für die eigenen vier Wände spart und mietfreies Wohnen im Alter anstrebt, sollte jetzt die eigene Situation prüfen und gleich starten, um die staatliche Förderung optimal auszuschöpfen.

Fazit

Die Reform der privaten Altersvorsorge bringt mehr Förderung und mehr Flexibilität – aber auch mehr Entscheidungen. Wer sich frühzeitig informiert und die eigene Lage realistisch einschätzt, nutzt die neuen Spielräume am besten. Entscheidend ist, die Lösung zu wählen, die zur persönlichen Lebenssituation passt. Eine individuelle Beratung hilft, sie zu finden.

Über den Autor

Matthias Zott ist Bausparexperte bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall.

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