Wann die Riester-Rente pfändungssicher ist

Bislang hatten Gerichte nicht eindeutig geklärt, ob Riester-Renten gepfändet werden dürfen. Das Amtsgericht München hat nun entschieden, wann Sparer die Altersvorsorge behalten können.
1410349723.109024747-1024x687-1

Riester-Renten sind nicht vor einer Pfändung geschützt, wenn der Sparer die Riester-Zulage nicht beantragt hat, hat das Amtsgericht München entschieden. Damit revidiert dieses Urteil die landläufige Meinung, dass Riester-Vermögen in jedem Fall sicher seien.

Geklagt hatte eine Frau, die Privatinsolvenz anmelden musste. Im Zuge dessen hatte das Gericht das Riester-Vermögen der Klägerin gepfändet. Da diese zwar regelmäßig in einen Riester-Vertrag sparte, die staatliche Zulage jedoch nicht beantragt hatte, stufte das Gericht die Ersparnisse als gewöhnliches Einkommen ein.

Mehr zum Thema

Babyboomer – die vernachlässigte Zielgruppe

Die Generation der Babyboomer stellt einen großen Anteil der deutschen Bevölkerung dar. In den Beständen…

Auswahl, Sichtbarkeit, Ansprache: So finden Makler ihre Zielgruppe

Viele Makler sind nach wie vor als Bauchladen-Makler unterwegs. Sie bedienen viele verschiedene Zielgruppen ein…

Ergo nimmt DKV als Marke vom Markt

Die Ergo will die hauseigene Marke Deutsche Kranken-Versicherungs-AG, die DKV, vom Markt nehmen. Sie soll…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert