Imke Strunk legt Geld für später zurück. „In der Software-Entwicklung sind hohe Stundensätze die Regel. Dadurch bin ich in der Lage, über Aktien und ETFs vorzusorgen und zusätzlich Kapital für Immobilieninvestitionen zu nutzen“, sagt die selbstständige Softwarespezialistin aus dem schleswig-holsteinischen Osdorf.
Als sie sich selbstständig machte, ließ sie sich zur Altersvorsorge beraten und informierte sich zusätzlich selbst. „Da ich über Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit und Unfall abgesichert bin und keinen Hinterbliebenenschutz benötige, habe ich mich gegen die Einzahlung in die gesetzliche Rente entschieden, da mir die Anlage in ETFs erfolgversprechender erscheint“, sagt Strunk.
Sie hat Glück mit dem, was die Ampel-Regierung in ihren Koalitionsvertrag schrieb. Denn nach mehreren Versuchen durch die Vorgängerregierung – die Idee ist nicht neu – will Berlin definitiv erreichen, dass jeder Selbstständige in diesem Land fürs Alter vorsorgt. Das heißt jeder, der noch nicht verpflichtet ist, in die Rentenkasse oder ein vergleichbares System einzuzahlen. Wörtlich heißt es: „Wir werden für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einführen.“ Das soll Altersarmut bekämpfen, so der offizielle Grund. In früheren Varianten fehlte noch das Wörtchen „neuen“ vor den Selbstständigen. Damit wären dann alle gemeint gewesen, auch Imke Strunk. Das ist aber vom Tisch.

Für Andreas Lutz wäre es einem Albtraum gleichgekommen. „Lange Zeit ging der Gesetzgeber davon aus, dass jemand, der nicht in die gesetzliche Rente einzahlt, auch keine Altersvorsorge hat. Also könne man ja für diese wenigen Leute prüfen, ob sie eine ausreichende Vorsorge haben“, berichtet der Chef des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD). Doch damit hätte man seiner Meinung nach – weil die zugrunde liegenden Annahmen nicht stimmen – einen „irrsinnigen bürokratischen Aufwand losgetreten“ (Zum Interview mit Andreas Lutz).
In der Tat hätte sich dann irgendeine Behörde jede Altersvorsorge ansehen und entscheiden müssen, ob sie ausreicht. Um am Ende eventuell das Prüfobjekt zu zwingen, seine eigenen Maßnahmen zu beenden und etwas angeblich Sinnvolleres zu machen? Zum Beispiel in die gesetzliche Rente einzahlen? Ein Schelm, der Arges dabei denkt.
Die Grundidee, Selbstständige mit dem Druck des Gesetzbuchs zur Vorsorge zu bewegen, scheint grundsätzlich in Ordnung zu sein. „Meines Erachtens hätte diese Regelung bereits vor Jahren eingeführt werden müssen“, sagt Michael Hauer, Geschäftsführer beim Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). Selbstständige seien zwar Meister in ihren Fachgebieten, würden aber die eigene Vorsorge allzu häufig vergessen oder nicht ernst genug nehmen. „Dadurch landen mehr Selbstständige in der Grundsicherung als uns lieb ist.“ (Ein Interview mit ihm lesen Sie hier)
Seite 2: Pro und Contra zur Vorsorgepflicht
Das sieht nicht jeder so. Der VGSD weist in einem zusammen mit 23 weiteren Berufsverbänden verfassten Papier darauf hin, dass „die große Mehrheit unserer Mitglieder“ vorbildlich vorsorgen würde. Gleichwohl respektiere man „den breiten politischen Willen zur Einführung einer AV-Pflicht“ und wolle sich trotz grundsätzlicher Bedenken konstruktiv an der Diskussion darüber beteiligen. Das Papier ist aus dem Oktober 2018.
Doch es gibt auch Gegenstimmen. Eine von ihnen gehört Ulf Papke, Mitglied der Geschäftsleitung beim Maklerpool Blau Direkt. „Wir sind gegen eine Pflichtvorsorge für Selbstständige“, stellt er klar. „Eine Gesellschaft sollte die Freiheit des Einzelnen schützen und vermeiden, das ganze Leben und jedes Risiko durchzuregulieren.“ Das sozialisierte Risiko, wenn Selbstständige scheitern, sei im Vergleich zu dem gering, was sie volkswirtschaftlich für die Gesellschaft leisten. Und damit den Preis wert.
Und noch einmal anders sieht es wiederum der Vorstandschef des Maklerpools Jung, DMS & Cie., Sebastian Grabmaier. Er hält den Plan grundsätzlich für eine gute Idee, fände es aber besser, wenn die Pflicht auch für bestehende Selbstständige gelten würde. Zumindest schrittweise. Viele Bedenken, viele Meinungen, aber eben nichts Handfestes aus Berlin. „Die genaue Ausgestaltung bleibt abzuwarten“, bestätigte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Anfrage.
Doch es bleibt zu hoffen, dass sich noch einiges tut. Da wäre zum Beispiel der merkwürdige Gedanke, dass sich ein privates Vorsorgeprodukt mit dem Grundsicherungsniveau messen lassen muss. So heißt es wörtlich im Koalitionsvertrag: „Dieses [private Vorsorgeprodukt] muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen.“ Warum soll es das schaffen müssen, wo es doch nicht einmal die gesetzliche Rente durchweg hinbekommt. Über 414.000 Rentner mussten Ende 2020 von der Grundsicherung leben, zählte die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

Ein anderes Argument bringt Andreas Lutz. „Was ist mit Selbstständigen, die über Ehepartner schon gut abgesichert sind und sich über ihre Tätigkeit nur etwas hinzuverdienen wollen? Wie sollen die damit über die Grundsicherung kommen, und was sollen sie machen?“, merkt er zu Recht an. Weshalb man alles im Familienverbund sehen müsse und die Grundsicherung als Messlatte auch nicht überbewerten solle.
Weiter geht es mit der Frage, wie eine gesetzeskonforme Vorsorge konkret aussehen soll. Zunächst ist davon auszugehen, dass ein zählbarer Teil der Selbstständigen die angebotene Opt-out-Option ablehnt und einfach in die gesetzliche Rente einzahlt. Worauf die Bundesregierung übrigens ungeniert spekuliert. So gab Arbeitsminister Hubertus Heil schon im Sommer 2021 freimütig zu, mit Selbstständigen die Rentenkasse stabilisieren zu wollen.
Aber was kann der Einzahler in der Gesetzlichen erwarten? Das hängt wie immer von vielen Einzelheiten ab: Wie lange zahlt man ein? Und wie viel? Wann geht’s in Rente? Welches Niveau gilt dann? Und wie viel Geld kann der Staat dann noch zuschießen? Die „Wirtschaftswoche“ hat sich von der DRV etwas ausrechnen lassen: Um die im vergangenen Jahr für Rentner übliche Grundsicherung von 831 Euro zu erreichen, bräuchte man aus einer Vorsorge eine Bruttorente von 933 Euro. Und die erhält man, wenn man 45 Jahre lang jeden Monat 370 Euro einzahlt.
Seite 3: Was passiert, wenn man die Rechnung weiterdreht?
Dort endet die Rechnung, aber wir drehen sie mal weiter. Denn diese 370 Euro könnte man monatlich alternativ in eine Geldanlage mit einer Rendite von 6 Prozent einzahlen. Das ist für einen Aktienfonds sogar noch konservativ gerechnet und nebenbei sogar inflationssicher. Nach 45 Jahren hätten sich dann 1.025.000 Euro zusammengeläppert. Wenn man die anschließend konservativ zu 3 Prozent anlegt, erhält man monatlich über 2.500 Euro aufs Konto. Und zwar, ohne das Guthaben dafür angreifen zu müssen – also lebenslang. Allerdings fehlen hier die Steuern und Informationen, wie viel das Geld in 45 Jahren überhaupt noch wert ist. Aber das Problem besteht bei der gesetzlichen Rente ja zum Teil auch.
Womit wir bei den Produkten ankommen, und dort kneift es noch ganz gewaltig. Die nüchterne Erkenntnis lautet: Es gibt kaum welche. Ein privates Vorsorgeprodukt soll insolvenz- und pfändungssicher sein und eine lebenslange Rente zahlen, heißt es. Das ist sinnvoll und richtig und sollte unbedingt so sein. Nur gilt das bislang nur für Riester- und Rürup-Renten, also Basisrenten. Doch die haben dafür andere Mängel. Die Riester-Rente leidet unter akuter Renditeschwäche, ausgelöst durch die noch immer bestehende Pflicht zur Beitragsgarantie. Außerdem muss man in die Gesetzliche einzahlen (oder zumindest Ehepartner oder -partnerin), um sie direkt abschließen zu können.
Die Idee der Rürup-Rente ist an sich ganz okay. Sie erfüllt die geforderten Kriterien und funktioniert wie ein Sparplan mit anschließender lebenslanger Rente. Doch sie krankt daran, dass sie einen Großteil der Rendite aus Steuergutschriften zieht und damit für Gutverdiener rentabler ist als für andere. Außerdem wird sie so zu einer aus Steuergeld mitgespeisten Rente. Ist das die Zukunft der Altersvorsorge? Wohl kaum. Die Steuer-Bonbons sind wiederum der Grund, weshalb man Rürup-Guthaben nur stark eingeschränkt vererben kann, wenn überhaupt. „Das könnte jedoch aus meiner Sicht gelockert werden, da in der heutigen Zeit Partnerschaften ohne Trauschein nicht mehr die Ausnahme sind, sondern eher die Regel“, meint Michael Hauer vom IVFP dazu. Was man übrigens auch für die Riester-Rente mal andenken sollte, um sie in die moderne Zeit zu hieven.
Private Rentenversicherungen – ob mit Fonds oder ohne – erfüllen die Bedingung hingegen nicht. Zwar kann man sie über spezielle Vertragsklauseln zu großen Teilen vor dem Zugriff schützen, aber eben nicht vollständig. Von 18 bis 27 Jahren darf man jedes Jahr zusätzlich 6.000 Euro pfändungssicher als Vorsorge besitzen. Ab dem 27. Geburtstag betragen die Stufen 7.000 Euro pro Jahr. Macht mit 67 Jahren 340.000 Euro Vorsorgevermögen, die pfändungssicher in einer Versicherung schlummern dürfen. Alles, was darüber reicht, ist nur noch zu 30 Prozent geschützt.
Die im Koalitionsvertrag angepriesene Wahlfreiheit ist das nicht wirklich. „Neben der Rürup-Rente muss es noch andere Wege geben“, sagt auch Andreas Lutz und denkt dabei zum Beispiel an ein Sperrdepot, in dem sich jeder selbstbestimmt eine Altersvorsorge aufbauen kann. Regelmäßig oder unregelmäßig, Hauptsache geschützt vor fremden und den eigenen Fingern. Mit 67 – oder später – ist Kassensturz und wird die Rente ausgerechnet. Die 401(k)-Pläne aus den USA lassen grüßen. Für eine Fondssparerin wie Imke Strunk wäre so etwas eine feine Sache. Aber auch bei Rentenversicherungen sind spezielle Tarife denkbar, die den staatlichen Stempel „AV“ bekommen könnten und damit unpfändbar, unbeleihbar und überhaupt unantastbar wären. Wir dürfen gespannt sein, was sich Berlin ausdenkt, um das Vorhaben letztendlich mit Leben zu füllen. Und ob dann wirklich eine Wahl bleibt.
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2 Antworten
Eine Branche, einschließlich der Fachzeitschriften, die es nicht für notwendig erachtet die Jahrhundertidee mit 7 Erfolgsfaktoren für hohe Renditen zu beachten, schreit förmlich danach vom Staat bevormundet zu werden. Man bremst, vermeintlich im WISSEN alles besser zu können, Querdenker sind ja grundsätzlich bäh, dabei kann man diese bei Nichtgefallen direkt kostenfrei entsorgen.
Der geringe OBOLUS ist mit Sicherheit lächerlich, in aller Regel vom Endergebnis unter 0,1% die man ja den Vermittlern üblicherweise zur Bezahlung überlässt, der Grund für Desinteresse? Diese erzielen bei BAVs-etc., aktuell die Vollkatastrophe, die man ohne Chuzpe den Bürgern verkauft, besonders extreme Verluste. Ganz leise, nur nicht unser Hautgeschäft mit Alleistellung gefährden. Anwälte und Richter schlafen aber auch nur so lange bis IHRE Auszahlungen erbärmlich sind. Millionen Einzelfälle.
Es kann sich wohl niemand vorstellen, dass ein Produkt mit Begeisterung von allen Bürgern akzeptiert wird und damit, nicht mehr „VERBESSERBAR“ jede staatliche Lösung ins Abseits stellt. Nach allen Kosten und Inflation bietet der gesamte Markt keine Chance auf reale Gewinne.
Der Staat mit gigantischem Beamtenpensionsdefizit, der nach Covid und dem unnötigen Krieg in der Ukraine auf Jahre mit Rohstoffen aller Art unterversorgt ist und gewaltige Wirtschafts- und Arbeitsmarktprobleme wie immer erst registriert, wenn das Chaos da ist, ruiniert alles was über Jahrzehnte aufgebaut wurde.
Schade das deutsche Volk hat Besseres verdient. Mit Methoden von Gestern die Zukunft zu gestalten, natürlich alles sehr vernünftig und vor allem fair und sicher, ist für die oberen 20% der Bürger vielleicht perfekt. Mit dem Blick in den Rückspiegel mit 100 in die Kurve, für die restlichen 80% eine vorhersehbare Katastrophe.
Die letzten 10 Wörter Jesus am Kreuz….
Es ist unglaublich!
WAS ist nur seit bereits über 20 Jahren so schwer daran, ein Gesetz zu entwerfen, dass jeden Selbstständigen generell zwingt, exakt denselben Betrag in eine wie auch immer geartete und für immer gesperrte AV einzuzahlen, wie er es auch müsste wenn er Angestellter wäre.
Sprich: „Bedenke, wenn Du Dich selbstständig machst, dass wir (der Staat) nach einer Schonfrist von max. 2 Jahren einen entsprechenden Vertrag von Dir erwarten. Legst Du diesen nicht vor, entfällt die Befreiungsmöglichkeit aus der Gesetzlichen Rente (bis Du uns die rechtlich zugelassene Alternative vorlegst).
Ferner werden wir jedes Jahr überprüfen, ob Du den Vertrag noch bestehen hast. Liegt der Beitrag unter dem Satz, den Du bei gleichem Einkommen auch als Angestellter zahlen müsstest, fällst Du wieder zurück in die Gesetzliche RV .. usw…
Das ist manchen Weicheiern und permanent Empörten zu hart? Wieso denn!? Jeder Angestellte hat doch auch keine Wahl! .. und das ist auch gut so.