Warkens Pflegereform

Linnemann will Rentenbeiträge für Pflegende nicht kürzen

Gesundheitsminister Carsten Linnemann beginnt, an dem Gesetzentwurf zur Pflegereform seiner Vorgängerin Nina Warken zu schrauben. Rentenversicherungsbeiträge der Pflegekassen für pflegende Angehörige sollen nicht gekürzt werden.
Der neue Gesundheitsminister Carsten Linnemann mit Vorgängerin Nina Warken (beide CDU): Veränderte Pläne zur Pflegereform
© picture alliance / Metodi Popow
Der neue Gesundheitsminister Carsten Linnemann mit Vorgängerin Nina Warken (beide CDU): Veränderte Pläne zur Pflegereform

Als „Alltagshelden“ bezeichnet der frischgebackene Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) im „Bild“-Talk Menschen, die ihre Angehörigen zuhause pflegen. Er hält sie wichtig fürs Erleben des Gesundheitssystems und möchte sie stärker unterstützen. „Ich möchte bei pflegenden Angehörigen bei der Rente nicht sparen“, sagt er gegenüber „Bild“-Reportern.

Damit bezieht er sich auf die Pläne im Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz, den Linnemanns Vorgängerin Nina Warken im Juni vorgestellt hatte. Demnach übernähmen Pflegekassen künftig die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige nur noch zu 70 Prozent statt wie bislang zu 100 Prozent.

Diesen Passus will Linnemann korrigieren, sodass es keine Abstriche gibt. Für die Gegenfinanzierung dieser Änderung will er „Wege finden“. Der allgemeine Beitragssatz soll jedoch auf jeden Fall stabil bleiben bei 3,6 Prozent – und perspektivisch eher sinken als steigen, um die deutsche Wirtschaft wettbewerbsfähig zu halten.

Wann und wie viel Rentenbeiträge die Pflegekassen zahlen

Pflegeklassen zahlen für pflegende Angehörige, die noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. So darf die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgen. Die pflegebedürftige Person muss in Pflegegrad 2 oder höher eingestuft sein. Die Pflegenden müssen mindestens zehn Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche in häuslicher Umgebung im Einsatz sein. Nebenbei dürfen sie nicht mehr als 30 Stunden arbeiten.

Die Höhe der Beiträge hängt vom Pflegegrad und der Art der Leistung aus der sozialen oder privaten Pflegeversicherung (Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombileistung aus beiden) ab. Die höchsten Rentenversicherungsbeiträge werden bei Bezug von Pflegegeld und Pflegegrad 5 gezahlt. 2026 sind es rund 735 Euro pro Monat. Beim Bezug von Pflegesachleistungen und Pflegegrad 2 sind es etwa 139 Euro.

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Autorin

Sabine

Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

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