Wer heute ins Pflegeheim zieht, muss eine äußerst prall gefüllte Geldbörse mitbringen. Denn der Eigenanteil ist – mal wieder – gestiegen. Im ersten Jahr zahlen Bewohner bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro pro Monat aus eigener Tasche. Das sind 256 Euro mehr als noch vor einem Jahr. Das hat eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (VDEK) zum Stichtag 1. Juli 2026 ergeben. Besonders der Anteil für die pflegerische Versorgung selbst zieht an: Er springt um 12 Prozent auf 1.775 Euro.
Wo jemand lebt, entscheidet dabei mit über die Belastung: In Bremen ist es am teuersten. Dort zahlen Heimbewohner im Schnitt 3.761 Euro. In Sachsen-Anhalt sind es „nur“ 2.891 Euro – als einziges Bundesland bleibt es unter der 3.000-Euro-Marke.
VDEK-Chefin Ulrike Elsner macht für die abermals gestiegenen Kosten vor allem die Länder verantwortlich: „Investitionskosten sind Ländersache und müssen endlich auch vollumfänglich von diesen getragen werden.“ Übernähmen die Länder ihre Zusagen komplett, sänke der Eigenanteil laut Elsner um 649 Euro im Monat.
Genau in diese Schieflage hinein warf (Ex-)Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ihren Reformentwurf. Sie will die Pflegekassen retten, bevor diese 2027 und 2028 zusammen 22,5 Milliarden Euro Miese einfahren. Ihr Rezept: kürzen, bremsen, verschieben. Zwar kündigte ihr Nachfolger Carsten Linnemann, Teile zurücknehmen zu wollen. Doch welche das sein sollen, und wie er das bezahlen will, ist noch offen.
Warkens Entwurf jedenfalls schraubt an vielen Stellen gleichzeitig. Gutverdiener und Kinderlose zahlen mehr, weil die Beitragsbemessungsgrenze außerplanmäßig um 300 Euro monatlich steigt. Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft trifft allein das mehr als 6 Millionen Menschen – fast jeden fünften sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Der Zuschlag für Kinderlose klettert um 0,1 auf 0,7 Prozentpunkte (der Zuschlag kommt auf den allgemeinen Beitragssatz von 3,6 Prozent drauf). Arbeitgeber bleiben hier verschont. Dafür müssen sie bei den Minijobbern ran. Denn erstmals sollen Pflegebeiträge von 3,6 Prozent auch auf Minijobs bis zu 603 Euro im Monat anfallen. Die Unternehmen müssten dafür künftig 1,2 Milliarden Euro im Jahr berappen.
Auch pflegende Angehörige bekommen die Reform zu spüren: Statt bislang 100 Prozent übernehmen die Pflegekassen künftig nur noch 70 Prozent ihrer Rentenversicherungsbeiträge. Für Menschen in Pflegegrad 1, die zu Hause leben, wird der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat gestrichen. Der war bisher zum Beispiel dafür da, eine Haushaltshilfe zu bezahlen, die putzt oder Einkäufe erledigt.
Stattdessen sollen Pflegebedürftige eine Pflegebegleitung erhalten. Dieses Instrument soll dabei helfen, die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten (etwa durch Reha-Maßnahmen) und eine Verschlechterung des Gesundheitszustands früher zu erkennen.
Wer neu als Pflegefall in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft wird, bekommt den Entlastungsbetrag in den ersten drei Monaten nur hälftig ausgezahlt. Pflegebedürftige sollen künftig auch erst mit einer Verzögerung von sechs Monaten in den nächsthöheren Pflegegrad aufgenommen werden können. Und ganz grundsätzlich soll es schwieriger werden, einen Pflegegrad zu bekommen. Eine Idee ist es, Pflegegrade teils nur befristet zu vergeben. Denn es könnte ja sein, dass sich der Zustand der Betroffenen wieder verbessert. Hier gilt Bestandsschutz: Aktuellen Pflegebedürftigen wird ihr Pflegegrad nicht entzogen.
Selbst im Heim greift der Rotstift: Viele Pflegeheim-Bewohner erhalten Leistungszuschüsse von den Pflegekassen, um ihre pflegebedingten Eigenanteile zu verringern. Im ersten Jahr im Heim liegt er bei 15 Prozent. Bei drei Jahren im Heim legt er auf 75 Prozent zu. Künftig soll die jeweils nächste Stufe nach 18 und nicht nach 12 Monaten gezündet werden. Die Höchststufe wären dann erst nach 4,5 Jahren statt 3 Jahren erreicht.
Einen Lichtblick baute Warken dennoch in ihren Reformentwurf ein: Sie will private Zusatzpolicen für die Pflege künftig steuerlich fördern. Details hatte sie hier noch nicht geliefert.
Der GKV-Spitzenverband reagiert verschnupft auf die Reformideen. Vorstandschef Oliver Blatt sagt dazu: „Zu viele Lasten kommen einseitig bei den Pflegebedürftigen und den Beitragszahlenden an, während sich Bund und Länder bei der notwendigen Finanzierung einen schlanken Fuß machen.“
Auch der Sozialverband VDK schlägt Alarm. Durch die Reform könnten künftig rund 120.000 Menschen weniger pro Jahr einen Pflegegrad erhalten, weitere 155.000 in einen niedrigeren rutschen als heute üblich. Die geplante Kürzung der Rentenbeiträge nennt VDK-Präsidentin Verena Bentele „einen Schlag ins Gesicht“ pflegender Angehöriger – die Regelung treffe überwiegend Frauen und verschärfe weibliche Altersarmut.
Die Gewerkschaft IG Metall lehnt den gesamten Reformkurs Warkens ab. Sozialvorstand Hans-Jürgen Urban warnt: „Leidtragende all dieser Maßnahmen sind die Versicherten sowie die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen.“ Die Gewerkschaft fordert stattdessen eine Bürgerversicherung, in die alle Berufstätigen einzahlen und die sämtliche Pflegekosten übernimmt – Vollkasko statt Teilkasko.
Während Politik, Verbände und Ökonomen streiten, wächst der demografische Druck. Laut Statistischem Bundesamt zählt Deutschland aktuell 5,7 Millionen Pflegebedürftige, bis 2028 könnten es laut Prognose bereits 7,6 Millionen werden. 86 Prozent von ihnen leben zu Hause, gepflegt von ambulanten Diensten oder – weitaus häufiger – von Angehörigen. Die Zahl der Demenzerkrankten könnte bis 2060 von 1,3 auf bis zu 2,1 Millionen steigen. Das sagt eine Prognose des Wissenschaftlichen Instituts der AOK voraus.
Und obendrein nimmt Armut durch Pflege zu, offenbart eine Allensbach-Umfrage im Auftrag der DAK-Gesundheit. Fast jede zweite Pflegeperson berichtet, durch die Pflegekosten das eigene Haus oder wesentliche Teile ihrer Ersparnisse verloren zu haben.
Der PKV-Verband wittert die Gunst der Stunde und hat ein Fünf-Punkte-Sofortprogramm zur Rettung der Pflege vorgelegt: Ein flexibles Pflege-Budget soll die Trennung zwischen ambulanter und stationärer Kostenübernahme auflösen. Stattdessen sollen Pflegebedürftige je nach Pflegegrad einen monatlichen Betrag erhalten, den sie selbst aufteilen können – für professionelle Dienste, stationäre Pflege oder Alltagsunterstützung. Zusätzlich soll Pflegegrad 1 konsequent auf Prävention umschwenken.
Langfristig denkt der Verband größer: Mit dem „Neuen Generationenvertrag für die Pflege“ will er den Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung senken. Dazu will er die Pflegeleistungen auf dem heutigen Niveau festschreiben – und verlangt mehr private Eigenvorsorge. Wer jung startet, komme dabei günstig weg, betont der Verband.
Ergänzend bringt der vom PKV-Verband initiierte Experten-Rat „Pflegefinanzen“ eine verpflichtende, kapitalgedeckte „Pflege+ Versicherung“ ins Spiel. Dabei handelt es sich um eine obligatorische kapitalgedeckt finanzierte Zusatzversicherung, die die pflegebedingten Eigenanteile in der stationären Versorgung absichert. Für die Anbieter der Pflege-Plus-Versicherung besteht Annahmezwang ohne Gesundheitsprüfung und ohne Vertriebsprovisionen.
Kinder sind beitragsfrei versichert. Rentner zahlen nur den halben Beitrag. Bei Hilfebedürftigkeit ist eine Beitragsreduktion auf bis zu 0 Euro möglich. Für junge Versicherte im Alter von 20 Jahren liegt der Beitrag bei 44 Euro monatlich und steigt mit zunehmendem Einstiegsalter auf bis zu 64 Euro. Bei Arbeitnehmern wird jeweils die Hälfte des Beitrags vom Arbeitgeber übernommen.
Bis es zur Pflicht kommt, bringen sich private Pflegezusatzpolicen als Retter in der Not in Stellung. Die gängigste Art der Absicherung ist die Pflegetagegeldversicherung. Die Versicherten erhalten im Pflegefall ein Tagegeld, das ihnen zur freien Verfügung steht. Wofür sie das Geld verwenden, entscheiden sie selbst.
Im Jahr 2024 hatten rund 4,1 Millionen Menschen in Deutschland private Pflegeversicherungen abgeschlossen – entweder individuell oder als betriebliche Pflegeversicherung, berichtet der PKV-Verband. Das sind allerdings weniger als 5 Prozent der Bevölkerung. „Viele verdrängen das Risiko. Niemand denkt gerne daran, pflegebedürftig zu werden“, sagt Michael Franke, Geschäftsführer der Rating-Agentur Franke und Bornberg. „Junge Menschen bekommen günstigen Schutz – interessieren sich aber kaum dafür. Ältere sehen den Bedarf, doch sie können ihn oft nicht mehr bezahlen.“
Eine Analyse von Assekurata vom April 2025 bestätigt das. Ein 25-Jähriger zahlt für eine Pflegetagegeldversicherung, die die durchschnittliche Pflegelücke von 3.200 Euro komplett schließt, rund 56 Euro im Monat. Wartet er bis 55, springt der Beitrag auf 198 Euro. Wer erst mit 65 einsteigt, zahlt bis zum Lebensende gut 80.000 Euro mehr als jemand, der schon mit 25 unterschreibt, rechnet Assekurata vor.
Für Makler öffnet diese Gemengelage ein Beratungsfenster: Die Reform verunsichert Kunden, kürzt Leistungen und weckt Sorgen. Gleichzeitig plant der Staat, erstmals private Zusatzpolicen steuerlich zu fördern. Am besten bringt man das Thema also jetzt auf den Tisch, wo es eh diskutiert wird.
Allerdings gilt es bei der Auswahl der betreffenden Police genau hinzuschauen. Die Rating-Agentur Franke und Bornberg hat 130 Pflegetagegeld-Tarife von 33 Gesellschaften durchleuchtet – nur 6,2 Prozent erreichen die Bestnote. Spitzentarife punkten vor allem mit Leistungen schon ab Pflegegrad 1, voller Leistung im Heim ab Pflegegrad 2, Beitragsdynamik und Nachversicherungsgarantie.
Neuere Tarife zahlen bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit oft einmalig 1.000 bis 15.000 Euro oder ein Vielfaches des Tagessatzes. Einzelne Anbieter ersetzen das Tagegeld durch eine Monatsleistung. „Monatsgelder sind unterm Strich zwar gleich hoch, aber sie nähern sich sprachlich Produkten wie der Pflegerente oder der BU-Rente an, die ebenfalls auf Monatsbasis abgeschlossen werden. Das erleichtert den Vergleich unterschiedlicher Produktkonzepte“, so Franke. Und das kann ja nur gut sein.
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