Nicht nur das deutsche Krankenversicherungssystem, auch die Pflege ist in finanzieller Schieflage. Der demografische Wandel lässt grüßen. Reformen müssen dringend her. Die Krankenkassenreform hat Nina Warken (CDU) als Bundesgesundheitsministerin noch direkt vor Sommerpause durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht.
Die Pflegereform steht noch aus. Hier muss nun ihr Nachfolger Carsten Linnemann (CDU) ran, ein Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) von Warken liegt allerdings schon seit Juni vor (Details gibt es hier). Und ist – wie eigentlich jeder Entwurf – harscher Kritik ausgesetzt. Zuletzt hat die Debatte an Fahrt aufgenommen.
Klingbeil fordert Strukturausgleich zwischen PPV und SPV
Auch der PKV-Verband ist nicht zufrieden mit den Vorschlägen des Ministeriums. Und auch die neuerliche Forderung von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), dass Privatversicherte die Soziale Pflegeversicherung (SPV) künftig mitfinanzieren sollen, trifft auf Unverständnis. Im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland forderte Klingbeil, dass auch Top-Verdiener, die privat versichert sind, einen fairen Beitrag leisten müssen. Er spricht sich für einen Strukturausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegepflichtversicherung (PPV) aus, weil die gesetzliche Versicherung mehr ältere, pflegeintensivere und kostenaufwendigere Versicherte hat.
PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther wettert dagegen: „Privatversicherte zahlen heute bereits doppelt: Sie tragen die laufenden Fälle in der gesetzlichen Pflegeversicherung mit und bauen zugleich kapitalgedeckte Vorsorge auf – mit deutlich höheren Durchschnittsbeiträgen.“ Eine Sonderabgabe, wie sie Klingbeil fordert, hält er für verfassungswidrig.
PKV-Verband: Neuer Generationenvertrag für die Pflege
Für mehr Fairness hingegen würde seiner Ansicht nach der Vorschlag des PKV-Verbands zur Pflegeform sorgen. Der „Neue Generationenvertrag für die Pflege“ zielt darauf ab, die junge Generation, aber auch Arbeitgeber über einen gesenkten Beitragssatz zu entlasten, im Gegenzug wäre mehr Eigenverantwortung bei der Pflegevorsorge nötig.
„Das Kernprinzip ist einfach: Die Zahlbeträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden auf dem heutigen Niveau garantiert und festgeschrieben. Weil die Ausgaben der Sozialen Pflegeversicherung damit künftig geringer wachsen als die beitragspflichtigen Einnahmen, sinkt der Beitragssatz – je nach Szenario von heute durchschnittlich 3,8 Prozent auf bis zu 2,3 Prozent im Jahr 2050“, erläutert Timm Genett, Geschäftsführer Politik im PKV-Verband.
Wer über Vermögen verfügt, muss es einsetzen
Entsprechend würden die Eigenanteile im Pflegefall automatisch weiter steigen, was eine höhere Eigenverantwortung der Bürger für die Pflegevorsorge nach sich zieht. Dies stärke das Subsidiaritätsprinzip an der richtigen Stelle, meint Genett: „Wer über Vermögen verfügt, muss dieses im Pflegefall einsetzen, statt sich von Beitragszahlern mit niedrigeren Einkommen subventionieren zu lassen. Ältere werden im Pflegefall auf angespartes Vermögen zurückgreifen müssen – und die meisten können dies auch.“
Daten des Bundesgesundheitsministeriums zeigen, dass der Anteil der Pflegeheimbewohner, die Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) erhalten, in den vergangenen kaum gestiegen ist. Er liegt relativ konstant bei rund einem Drittel. Und das, obwohl der Eigenanteil deutlich gestiegen ist. Der PKV-Verband plädiert daher auch dafür, dass die Leistungszuschüsse der Pflegekassen nach Paragraf 43c SGB XI nicht nur wie im Referentenentwurf vorgesehen gesenkt, sondern ganz abgeschafft werden. Diese Zuschüsse reduzieren die Eigenanteile – je länger der Heimaufenthalt, desto höher der Zuschuss.
Pflegerisiko rechtzeitig absichern
Da Ältere keine oder kaum noch Zeit haben, entsprechend privat vorzusorgen, enthält der Vorschlag vom PKV-Verband eine Übergangslösung. Jüngere hingegen müssen sich ein Polster für die Pflege im Alter ansparen oder das Pflegerisiko über private Pflegezusatzversicherungen absichern. Die Ersparnis durch den im Vorschlag prognostizierten sinkenden Beitragssatz ist also keine wirkliche Ersparnis.
Eine Beispielrechnung des Verbands soll jedoch zeigen, dass die jüngere Generation dennoch vom Neuen Generationenvertrag profitiert. „Jüngere könnten sich bei vergleichbarer finanzieller Gesamtbelastung mit einer Pflegezusatzversicherung eine vollständige Absicherung der Pflegekosten leisten“, so Genett.