Pflege und Politik

Kabinett beschließt Pflegereform mit geänderten Details

Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Es soll die Finanzen der sozialen Pflegeversicherung stützen. Doch es ist nur klein, denn es lässt die große Strukturfrage offen.
Bundeskabinett versammelt sich am 30. September 2026 im Bundeskanzleramt um den Kabinettstisch: Kleine Pflegereform beschlossen
© picture alliance/dpa | Michael Kappeler
Bundeskabinett versammelt sich am 30. September 2026 im Bundeskanzleramt um den Kabinettstisch: Kleine Pflegereform beschlossen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung beschlossen. Das meldet das Bundesgesundheitsministerium. Das Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG, soll die soziale Pflegeversicherung finanziell stabiler aufstellen und die pflegerische Versorgung sichern.

Dass der Entwurf überhaupt ins Kabinett kam, war bis kurz vorher offen. Die SPD hatte laut „Spiegel“ mit Blockade gedroht und ein „reines Kürzungspaket“ abgelehnt. Die „Tagesschau“ berichtet ebenfalls von tagelangen Verhandlungen innerhalb der schwarz-roten Koalition.

Es geht damit zunächst um ein Paket für Einnahmen, Ausgaben und Abläufe. Die größere Reform des Systems soll folgen. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) sagt dazu: „Maßnahmen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite tragen in einem ersten Schritt dazu bei, die Finanzierung der SPV (Soziale Pflegeversicherung, Anm. d. Red.) zu stabilisieren.“

Was beschlossen wurde

Zunächst zu den Finanzen. Die Beitragsbemessungsgrenze der sozialen Pflegeversicherung soll um 300 Euro pro Monat steigen, analog zur gesetzlichen Krankenversicherung. Zum 1. Januar 2028 kommt nach Angaben des Ministeriums ein Beitragszuschlag für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern in Höhe von 0,52 Prozent hinzu. Dabei sollen die gleichen Ausnahmen gelten wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, etwa für Eltern von Kindern mit Behinderungen oder häuslich pflegende An- und Zugehörige.

Für kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung soll der Beitragszuschlag zum 1. Januar 2027 um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent steigen. Zugleich stellt das Ministerium klar: Die Pflegeversicherung übernimmt weiter die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige in vollem Umfang.

Ab dem Jahr 2029 soll außerdem eine jährliche Dynamik für die Leistungsbeiträge der sozialen Pflegeversicherung kommen. Maßstab ist laut Ministerium die Kerninflationsrate. Damit sollen Preissteigerungen nicht mehr einseitig zu Lasten von Pflegebedürftigen gehen.

Was sich für Pflegebedürftige ändern soll

Das Gesetz setzt auch an Prävention und Reha an. Versicherte ab dem 60. Lebensjahr sollen künftig Anspruch auf eine Früherkennungs-Untersuchung „Check-up 60+“ haben. Der Gedanke dahinter: gesundheitliche Risiken und Belastungen früher erfassen, damit Selbständigkeit möglichst erhalten bleibt und Pflegebedürftigkeit eher vermieden werden kann.

Zudem soll der Grundsatz „Reha vor Pflege“ stärker greifen. Im Rahmen der Pflegebegutachtung soll künftig konsequenter geprüft werden, ob Rehabilitation den Pflegebedarf spürbar senken kann. Familien, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen, sollen eine präventionsorientierte, fachliche Pflegebegleitung erhalten. Sie soll frühzeitig und fortlaufend helfen.

Linnemann hebt diesen Punkt selbst hervor. „Dabei ist mir wichtig: Wir machen keine Abstriche bei der Rente von pflegenden Angehörigen, denn sie sind die stillen Helden unserer Gesellschaft“, sagt der Minister. Zugleich wolle man den Alltag von Pflegebedürftigen und Familien erleichtern, „zum Beispiel indem wir ihnen eine fachliche Pflegebegleitung vor Ort zur Seite stellen“.

Mehr Geld aus neuen Budgets

Auch das Leistungsrecht soll sich ändern. Das Ministerium nennt hier vor allem die Bündelung bislang separater Leistungen. Pflegegeld und Ansprüche auf Sachleistungen ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste sollen in den Pflegegraden 2 bis 5 steigen. Für niedrigschwellige Hilfe im Alltag soll ab Pflegegrad 2 ein Sozialraumbudget den bisherigen Entlastungsbetrag ersetzen.

Für Familien mit pflegebedürftigen Kindern nennt das Ministerium konkrete Werte: Für Pflegebedürftige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs beträgt das Sozialraumbudget bis zu 300 Euro im Monat, also bis zu 3.600 Euro im Jahr. Damit sollen anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag finanziert werden können. Dazu zählen auch von den Pflegekassen anerkannte Einzelhelfende, die als Nachbarschaftshilfe organisiert sind.

Für pflegerische Akutsituationen soll es ein Überbrückungsbudget geben. Es kann für Notdienste in der ambulanten Pflege sowie vollstationäre Kurzzeitpflege genutzt werden. Ab 2028 sollen auch Akut-Kurzzeitpflegeplätze hinzukommen.

Strengere Begutachtung, aber Bestandsschutz

Ein politisch heikler Punkt bleibt die Begutachtung. Das Ministerium schreibt, die Begutachtungssystematik werde im Sinne der ursprünglichen wissenschaftlich empfohlenen Werte angepasst. Die Pflegegrade 1 bis 3 sollen dadurch zielgenauer vergeben werden.

Für Menschen, die bereits in einen Pflegegrad eingestuft sind, gilt laut Ministerium Bestandsschutz. Außerdem soll ein wissenschaftlicher Beirat das Begutachtungsinstrument und das Verfahren künftig laufend prüfen und fachlich fundierte Vorschläge erarbeiten.

Digital soll die Pflege ebenfalls anders laufen. Das geplante digitale „Pflege-Cockpit“ soll als zentraler Online-Zugang dienen. Pflegebedürftige und Angehörige sollen dort Anträge stellen, Anbieter finden, Informationen zur Pflege erhalten und einen Überblick über bezogene Leistungen bekommen können.

Was kurzfristig geändert wurde

Nach „Spiegel“-Informationen verständigten sich Union und SPD darauf, den ursprünglichen Entwurf an einigen Stellen zu ändern. In Regierungskreisen sei von einer „kleinen Lösung“ zur Stabilisierung der Pflege die Rede. Die „Tagesschau“ berichtet, die Koalitionsparteien hätten sich darauf verständigt, in diesem ersten Schritt lediglich ein Stabilisierungspaket für die Pflege zu beschließen. Dafür solle es mehr Tempo bei Strukturreformen geben.

Der Streitpunkt war vor allem die Verteilung der Lasten. Die SPD wollte laut „Spiegel“ die Finanzierungsverantwortung gerechter verteilen und drängte auf einen finanziellen Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung. Außerdem forderte sie eine Begrenzung der steigenden Eigenanteile, die Pflegebedürftige und Angehörige für Pflege im Heim zahlen müssen.

Wie es weitergeht

Die große Reform wandert nun in eine Kommission. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wird ab Oktober eine Strukturkommission grundlegende Reformen erarbeiten. Linnemann sagt: „Klar ist aber auch: Wir brauchen weitere Anstrengungen, um die Pflege auch für die dreißiger Jahre zukunftsfest zu machen.“

Nach „Spiegel“-Informationen soll in der kommenden Woche der formelle Beschluss für eine neue Pflegekommission folgen. Sie soll Vorschläge für strukturelle Reformen erarbeiten und ausdrücklich auch Modelle für einen Ausgleich zwischen gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen vorlegen.

Für Vermittler bleibt damit vor allem festzuhalten: Der Gesetzentwurf greift sofort in die Finanzarchitektur der sozialen Pflegeversicherung ein. Die Frage, wie die Lasten zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung künftig verteilt werden sollen, liegt aber erst einmal bei der Strukturkommission.

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Autorin

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