Gesetzentwurf

Kabinett beschließt Frühstartrente

Die Frühstartrente geht ihren Weg durch die Instanzen. Jetzt hat das Bundeskabinett den Entwurf abgesegnet, den das Finanzministerium vorgelegt hatte.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (rechts, SPD) mit Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) auf der Bundeskabinettsitzung am 12. August 2026: Gesetzentwurf zur Frühstartrente beschlossen
© picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (rechts, SPD) mit Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) auf der Bundeskabinettsitzung am 12. August 2026: Gesetzentwurf zur Frühstartrente beschlossen

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Frühstartrente beschlossen. Damit hat das Vorhaben die nächste Hürde genommen. Und zwar unverändert, wie die Regierung mitteilt. Es ist der Entwurf, den das Bundesfinanzministerium vor einigen Wochen vorgelegt hatte.

Im Grunde meint es Schwarz-rot damit ja gut: Kinder sollen vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro geschenkt bekommen. Das Geld soll in ein spezielles Vorsorgedepot mit Investmentfonds fließen und als Startschuss für die Altersvorsorge dienen. Eltern dürfen bis zu 6.840 Euro im Jahr zuschießen. In dem Zusammenhang sollen vor allem die Kinder, aber auch ihre Eltern zu finanzieller Bildung gelangen.

Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) erklärt: „So bauen junge Menschen über die Jahre ein eigenes Vermögen auf und lernen früh, wie Vorsorge am Kapitalmarkt funktioniert. Heute hängt das viel zu oft vom Elternhaus ab. Diese Ungleichheit setzt sich dann oft bis ins Alter fort. Das wollen wir ändern. Die Frühstartrente ist ein wichtiger Beitrag für eine bessere Altersvorsorge und mehr Chancengleichheit.“

Doch mit der unveränderten Form haben auch sämtliche (zum Teil umstrittene) Details das Bundeskabinett passiert:

  • Erlaubt sind ausschließlich Standarddepots im Sinne der staatlich geförderten Altersvorsorge
  • Abschluss- und Vertriebskosten sind verboten (was die Frühstartrente wahrscheinlich zur Holschuld werden lässt)
  • Die Bundesbank verwaltet anonym das Geld all jener Kinder, deren Eltern kein Depot eröffnet haben (was deren Finanzbildung behindert)
  • Erträge sind bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei, alles wird nachgelagert besteuert
  • Ausgezahlt wird das geförderte Kapital grundsätzlich nicht vor dem 65. Lebensjahr
  • Die Frühstartrente kommt nur langsam in die Gänge. Denn sie startet mit einem einzigen Jahrgang (2020, rückwirkend zu Anfang 2026) und nimmt jedes Jahr einen weiteren hinzu

Noch in diesem Jahr will die Regierung das Gesetz durch alle Instanzen bringen. Zum 1. Januar 2027 soll es in Kraft treten. Dann soll auch das erste Geld fließen.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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