Neue Spielregeln

Förderung, Zielgruppen, Konkurrenz: Das müssen Makler zur Altersvorsorgereform wissen

Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 beginnt eine neue Ära der geförderten privaten Altersvorsorge in Deutschland. Für Versicherungsmakler bedeutet das: Chancen, Risiken – und keinen Tag Zeit zu verlieren.
Finanzminister Lars Klingbeil (vorn) verlässt den Bundestag nach einer Sitzung zur Reform der privaten Altersvorsorge
© picture alliance / BMF/photothek.de | Florian Gaertner
Finanzminister Lars Klingbeil (vorn) verlässt den Bundestag nach einer Sitzung zur Reform der privaten Altersvorsorge.

Wer die Entstehungsgeschichte dieser Reform kennt, weiß: Es war knapp. Das „Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ lag schon auf der Zielgeraden, als Bundeskanzler Olaf Scholz im Herbst 2024 seinen Finanzminister Christian Lindner entließ – und damit die Ampelkoalition in die Luft sprengte. Alle Uhren gingen zurück auf Anfang.

Fast anderthalb Jahre später ist das Ergebnis da. Am 27. März 2026 verabschiedete der Bundestag das Altersvorsorgereformgesetz mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD. Am 8. Mai 2026 stimmte auch der Bundesrat zu – ohne Änderungen.

Das Ziel war nie strittig: Die Riester-Rente aus den Nullerjahren – zu teuer, zu kompliziert, zu wenig Rendite – sollte durch ein modernes, kapitalmarktorientiertes System ersetzt werden. Das soll mit der Reform nun geglückt sein.

Mitte Mai haben wir ausführlich über das Thema Altersvorsorgereform mit fünf Experten in einem Roundtable besprochen. Sie waren nicht dabei? Kein Problem! Hier geht es zur Aufzeichnung!

Wie sieht das neue System aus?

Die Riester-Rente wird durch neue Produkte ersetzt – zusammengefasst unter dem Begriff Altersvorsorgedepot. Es kann ab 2027 gleichberechtigt neben klassischen Vorsorgeprodukten angeboten werden. Im Rahmen des Altersvorsorgedepots gibt es drei verschiedene, förderfähige Produktvarianten.

  1. Das Standarddepot

Das Standarddepot ist gesetzlich stark reglementiert. Anleger können nur in maximal zwei Fonds investieren: einen Rentenfonds (Risikoklassen 1–2) und einen Aktienfonds (Risikoklassen 3–5). Die prozentuale Gewichtung verschiebt sich automatisch zugunsten des Rentenfonds, je näher der Renteneintritt rückt. Eine Anpassung durch den Anleger ist nicht vorgesehen.

Der Kostendeckel liegt bei einem Prozent Effektivkosten pro Jahr – nach intensivem politischem Streit zuletzt von ursprünglich 1,5 auf 1,0 Prozent gesenkt. Neobroker und Online-Banken werden diesen Wert voraussichtlich noch deutlich unterbieten.

Das Standarddepot ist das Produkt für den digitalen Massenmarkt. Für Makler ist es kaum relevant: beratungsarm, margenarm, starr. Jeder Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, ein solches Depot im Angebot zu haben – aus dem eigenen Haus oder von einem anderen Anbieter. Zudem plant die Bundesregierung, selbst ein staatliches Standarddepot aufzulegen (mehr dazu weiter unten).

  1. Das Garantieprodukt

Das nächste förderfähige Produkt darf eine Garantie bieten: wahlweise 0, 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge. Für sicherheitsorientierte Kunden empfiehlt sich etwa die 80-Prozent-Variante – ein praktikabler Mittelweg zwischen Absicherung und Renditechance.

Für Makler mit 34d-Zulassung sind Versicherungstarife das Kernprodukt der neuen Altersvorsorgewelt. Es gibt keinen Kostendeckel, was individuelle Lösungen ermöglicht. Kunden müssen jedoch wissen: Leistungen können erst ab dem 65. Lebensjahr bezogen werden – anders als bei Riester, wo 62 Jahre die Grenze war.

  1. Das Investmentprodukt

Die Investment-Variante umfasst Fondssparpläne, ETF-Sparpläne und Vermögensverwaltungen. Garantien sind hier nicht zulässig – eine bewusste Lehre aus dem Desaster der alten Fondsriester-Verträge, die am berüchtigten Cash-Lock gescheitert sind (die Pflicht zur Beitragsgarantie zwang die Anbieter, in Krisenzeiten aus Aktien zu flüchten und das Geld in Geldmarktprodukte zu schieben, wo es nicht mehr an der Erholung an den Aktienmärkten partizipieren konnte).

Für Investmentvermittler mit 34f-Zulassung bietet dieses Segment ein breites Produktspektrum. Auch 34d-Makler können über zulassungsfreie Vermögensverwaltungen tätig werden.

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Die neue Förderlogik: Mehr Geld, andere Mechanik

Die Förderlogik des neuen Systems unterscheidet sich grundlegend von Riester.

Grundzulage neu: Statt der bisherigen starren 175 Euro gibt es künftig eine prozentuale Förderung. 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr und 25 Prozent auf jeden weiteren Euro bis zur geförderten Obergrenze von 1.800 Euro Jahresbeitrag. Das ergibt eine maximale Grundzulage von 540 Euro – mehr als dreimal so viel wie bisher. Schon bei einem Monatsbeitrag von 30 Euro fließen 180 Euro Zulage.

Kinderzulage: Ein Elternteil erhält 100 Prozent Förderung auf jeden eingezahlten Euro bis zum Höchstbetrag von 300 Euro je Kind – ausgezahlt bereits bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 300 Euro pro Kind.

Beispiel Familie: Eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern kommt bei ausreichendem Eigenbeitrag auf eine jährliche Gesamtförderung von 1.680 Euro. Das übersteigt in vielen Fällen den bisherigen Gesamtbeitrag für die Altersvorsorge.

Bonus für junge Menschen: Für junge Menschen wird darüber hinaus ein Berufseinsteigerbonus gezahlt: Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält einmalig 200 Euro zusätzliche Zulage.

Neu: Selbstständige sind förderberechtigt. Erstmals erhalten auch Selbstständige und Freiberufler mit berufsständischer Versorgung – Ärzte, Architekten, Notare, Steuerberater, Ingenieure – Zugang zur staatlichen Förderung. Das öffnet Maklern eine völlig neue Zielgruppe.

Wichtig: Die Günstigerprüfung bleibt

Wer jetzt nur die absoluten Zulagenzahlen vergleicht, macht einen Fehler. Durch die sogenannte Günstigerprüfung kann die tatsächliche Förderquote im Einzelfall nahezu identisch mit Riester sein. Höhere Zulagen gehen oft mit einer geringeren Steuererstattung einher. Das sollten Makler ihren Kunden aktiv erläutern – sonst drohen später Enttäuschungen und Stornos.

Die Auszahlphase: Mehr Flexibilität, aber früher Einstieg entfällt

Bei Riester galt eine Pflicht zur lebenslangen Verrentung, ergänzt um eine einmalige Teilkapitalisierung von bis zu 30 Prozent. Das neue Altersvorsorgedepot bietet mehr Spielraum.

Wer eine Versicherungslösung wählt, kann zwischen lebenslanger Rente und einem Auszahlplan bis mindestens 85 Jahren wählen. Der Auszahlplan hat dabei einen Vorteil: Weil die Kalkulation auf deutlich weniger Jahre komprimiert wird, können die monatlichen Auszahlungen spürbar höher ausfallen als bei einer lebenslangen Rente. Erste Schätzungen sprechen von rund 25 Prozent Unterschied – wobei die Versicherer noch konkret kalkulieren.

Das ist ein neues Beratungsargument gegen die altbekannte Kritik, die Renten aus Lebensversicherungen seien wegen der langen Kalkulation bis über das 100. Lebensjahr dramatisch niedrig. Wer das als Einwand bringt, kann nun aktiv auf den Auszahlplan hingewiesen werden.

Aber: Der frühestmögliche Leistungsbezug liegt beim neuen System bei 65 Jahren, nicht mehr bei 62 wie bei Riester. Für Kunden, die früh in Rente gehen wollen oder müssen, ist das eine Einschränkung, die in der Beratung angesprochen werden muss. Genauso wie die Gefahr, dass bei einem Auszahlplan das Geld aufgebraucht sein kann, wenn der Kunde das regelmäßige Einkommen aber eigentlich noch bräuchte.

Das Marktpotenzial: Milliarden stehen bereit

Das Marktvolumen, das die Reform mobilisieren könnte, ist beachtlich. S&P Global Ratings schätzt, dass nach einer Einführungsphase von 12 bis 24 Monaten jährlich netto zwischen 26 und 56 Milliarden Euro in die neuen Altersvorsorgedepots fließen könnten. Zum Vergleich: In Riester-Produkte flossen 2024 nur noch rund 8,4 Milliarden Euro inklusive Zulagen.

Diese Schätzungen basieren auf Beiträgen, die zur maximalen Zulage ausreichen, sowie einer Beteiligungsquote von 35 bis 60 Prozent der Anspruchsberechtigten. Als Hauptnutznießer sieht S&P vor allem Finanzinstitute mit Asset-Management- und Investmentprodukten – sowie Versicherer mit starker Produktinnovation, soliden Vertriebskapazitäten und engen Verbindungen zur Vermögensverwaltung.

Die klare Dominanz der Versicherer im Riester-Geschäft wird jedoch schrumpfen. Wer sich nicht anpasst, verliert Marktanteile an Banken, Asset Manager und Neobroker.

Erste Produkte sind bereits angekündigt: Der Fondsanbieter Acatis hat einen ETF für das neue Altersvorsorgedepot aufgelegt. Auch die Fondsgesellschaft Union Investment hat schon Produkte lanciert. Die Versicherungsbranche arbeitet an neuen Tarifen.

Die Neobroker-Gefahr: Kunden werden angesprochen

Das neue Altersvorsorgedepot ist ein Einfallstor für Neobroker und Online-Plattformen wie nie zuvor. Für diese Anbieter, die in der Vergangenheit in der Altersvorsorgeberatung nie wirklich Fuß fassen konnten, öffnet sich die Tür jetzt sehr weit.

Neobroker setzen auf die plakative Wirkung der neuen Förderbeträge. Schieberegler, hochgerechnete Zulagen, einfache Klick-Abschlüsse – aber keine Erläuterung zu Günstigerprüfung, Wechselrechtsfallen oder langfristigen Auszahlungsstrukturen. Kunden, die heute ohne Beratung abschließen, werden morgen Fragen haben. Und dann sind sie möglicherweise nicht mehr Ihre Kunden.

AfW-Vorstand Norman Wirth hat das auf den Punkt gebracht: Menschen, die tatsächlich Vorsorge brauchen, werden ohne Beratung und persönliche Ansprache nicht erreicht. Wenn gleichzeitig wirtschaftliche Vergütungsmodelle faktisch eingeschränkt werden, wird Vertrieb unmöglich gemacht. Das ist der Kontext, in dem Makler jetzt handeln müssen.

Fazit: Reform als Weckruf und Chance zugleich

Das Altersvorsorgereformgesetz ist ordnungspolitisch in Teilen ein Ärgernis – der staatliche Wettbewerbseingriff, der Kostendeckel, die ungleichen Spielregeln. Die Verbände haben Recht, das klar zu benennen. Aber die Reform ist beschlossen. Sie ändert sich nicht mehr.

Was sich ändern kann: die Reaktion der Branche. Das Kundeninteresse ist aktuell so hoch wie selten. Die Zulagen sind real und attraktiv. Selbstständige sind eine neue Zielgruppe. Die Auszahlungsflexibilität ist ein echtes Beratungsargument. Und die Komplexität des Systems – Günstigerprüfung, Wechselrechtsfallen, Produktauswahl, Steuerfragen – schafft genau den Beratungsbedarf, den Makler füllen können.

Wer jetzt auf seine Kunden zugeht, das neue System versteht und erklärt, und wer seinen Beratungsanspruch gegenüber dem Klick-Angebot der Neobroker verteidigt, der wird von dieser Reform profitieren. Der Rest wird zusehen.

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Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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